Kaufvertrag Gebrauchtfahrzeug

Hallo,

ich habe eine Frage an die Experten:
Angenommen jemand kauft ein gebrauchtes Motorrad und unterschreibt den Kaufvertrag in dem steht, das Gebrauchtfahrzeug ist unfallfrei.
Nun erkennt derjenige nach 6 Tagen (!), dass das Fahrzeug auf einer Seite leichte Kratzer aufweist, welche von einem Sturz herrühren könnten.
Der Verkäufer sichert aber zu, keinen Unfall mit dem Motorrad gehabt zu haben, lediglich einen „Umfaller“, von welchem er dem Käufer aber mündlich bei der Besichtigung unterrichtet habe.
Der Käufer aber streitet ab, davon etwas „gehört“ zu haben und im Kaufvertrag steht unfallfrei.
Ist der Verkäufer zur Rücknahme des Motorrades verpflichtet?? Und was bedeutet unfallfrei in dem Fall? Ist ein Umfaller bei einem Motorrad auch bereits als Unfall zu bezeichnen ( rechtlich gesehen )?

Vielen Dank schon jetzt für die Antwort!!
funr@cer

Hallo,

ich denke sowas wie Kratzer sind als Bagatellschäden anzusehen
und haben kaum was mit einem Unfallschaden zu tun. Zudem sind
es offensichtliche Mängel, die man beim Kauf sehen kann (wenn man genau hinschaut)

Gruss
Oliver

(Mein Auto hatte einen Frontschaden und einen Leitplankenschaden, war an der B- und C-Säule geschweisst … das nenn ich Unfallschaden !)

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