Hallo,
ich habe eine Frage an die Experten:
Angenommen jemand kauft ein gebrauchtes Motorrad und unterschreibt den Kaufvertrag in dem steht, das Gebrauchtfahrzeug ist unfallfrei.
Nun erkennt derjenige nach 6 Tagen (!), dass das Fahrzeug auf einer Seite leichte Kratzer aufweist, welche von einem Sturz herrühren könnten.
Der Verkäufer sichert aber zu, keinen Unfall mit dem Motorrad gehabt zu haben, lediglich einen „Umfaller“, von welchem er dem Käufer aber mündlich bei der Besichtigung unterrichtet habe.
Der Käufer aber streitet ab, davon etwas „gehört“ zu haben und im Kaufvertrag steht unfallfrei.
Ist der Verkäufer zur Rücknahme des Motorrades verpflichtet?? Und was bedeutet unfallfrei in dem Fall? Ist ein Umfaller bei einem Motorrad auch bereits als Unfall zu bezeichnen ( rechtlich gesehen )?
Vielen Dank schon jetzt für die Antwort!!
funr@cer