Folgendes Szenario. Eine Person ist normale Angestellte. In ihrer Freizeit übt sie ein ehrenamtliches Amt als Rettungssanitäterin/Rettungsassistentin aus.
Besteht die Chance, dass die Person eine Dienstfreistellung beantragen kann, falls Einsätze während der Arbeitszeit aufkommen?
Und wie wäre die regelung zum Entgeld.
Müsste der Arbeitgeber die Zeit auf die Dienststunden anrechnen oder muss die ausfallzeit nachgeleistet werden? Wird die freigestellte Zeit somit also bezahlt oder nur „geduldet“?
Was auch noch von interesse wäre ob ein Kündigungsschutz für ehrenamtlich engagierte Rettungshelfer besteht.
Vielen Dank
Hallo
Das kommt konkret drauf an. Die Antwort darauf weiß aber ganz sicher Deine Dienststelle (also die, wo Du Rettungssanitäter bist).
Gruß,
LeoLo
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Hallo,
für Rettungssanitäter weiß ich’s nicht, aber für freiwillige Feuerwehr bei uns in der Firma. Hilft Dir das?
Mitglieder der FFW werden frei gestellt, bekommen für die Zeit unbezahlten Urlaub. Den Ausfall ersetzt die Gemeinde.
In der Praxis sieht das so aus, daß der AN davon nichts merkt, er bekommt ganz normal sein Geld, der Betrieb holt sich dann das Geld von der Gemeinde.
cu Rainer
naja, geht nicht um mich
und die Dienststelle weiss das in diesem Fall nicht bzw braucht im idealfall einen Paragraphen, auf den sie sich beziehen kann um diesen Antrag zu stellen…
danke schon mal
Hallo,
für Rettungssanitäter weiß ich’s nicht, aber für freiwillige
Feuerwehr bei uns in der Firma. Hilft Dir das?
jein… Eventuell würde es mir helfen, wenn man einen Paragraphen zurate ziehen könnte, der das für die FFW regelt… Weisst Du einen?
Mitglieder der FFW werden frei gestellt, bekommen für die Zeit
unbezahlten Urlaub. Den Ausfall ersetzt die Gemeinde.
In der Praxis sieht das so aus, daß der AN davon nichts merkt,
er bekommt ganz normal sein Geld, der Betrieb holt sich dann
das Geld von der Gemeinde.
das bedeutet also, dass die „ausgefallenen“ Stunden nicht reingearbeitet werden müssen, oder?
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und die Dienststelle weiss das in diesem Fall nicht bzw
braucht im idealfall einen Paragraphen, auf den sie sich
beziehen kann um diesen Antrag zu stellen…
Hallo
Es kommt auf die entsprechend anzuwendenen Landesgesetze an. Für THW-Leute ist die Frage sehr klar geregelt (THW-Helferrechtsgesetz). Für Feuerwehr, Rettungsdienste u.dgl. gelten Landesgesetze. Die genaue Rechtsgrundlage hängt vom Bundesland, der Hilfsorganisation und der Art des Dienstverhältnisses ab.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
jein… Eventuell würde es mir helfen, wenn man einen
Paragraphen zurate ziehen könnte, der das für die FFW
regelt… Weisst Du einen?
Leider nicht. Ich habe nur mit der Praxis bei uns in der Firma zu tun, wegen der Theorie müssen wir auf die Experten warten. 
das bedeutet also, dass die „ausgefallenen“ Stunden nicht
reingearbeitet werden müssen, oder?
Ja, ist so. Das zahlt aber die Gemeinde, nicht die Firma.
cu Rainer