Hallo
Eine Angebot wurde verschickt, was der Käufer in Auftrag gegeben hat. Der Käufer will nun aber das verschickte Angebot nicht mehr, was sich noch auf dem Weg zu ihm befindet, wie sieht es aus?
Muss das Angebot zurückgenommen werden???
Welcher Paragraph…?
Gruß
hallo ingmar,
lies doch mal den § 130 BGB, ich hoffe, der hilft weiter.
verbindlich oder unverbindlich
hallo ingmar,
lies doch mal den § 130 BGB, ich hoffe, der hilft weiter.
kommt auf die Art an, siehe auch freibleibendes Angebot
„kommt auf die Art an, siehe auch freibleibendes Angebot“
du meinst den § 145 BGB ??
Bindungsausschluss
Genau der ist es.
du meinst den § 145 BGB ??
Ich glaube nicht, dass Ingmar die Bindung an den Antrag ausgeschlossen hat, sonst hätte er ja kein Problem 