Ich habe eine sehr interessante idee zur Sprache, Sie ist vielleicht sogar für einige Branchen interessant, kann man auf sowas ein Patent anmelden?
Hier gibt es Infos dazu :
http://www.dpma.de/
http://www.marken-recht.de/
http://www.patente.bmbf.de/
viel Glück
cu
Heiner
Ich habe eine sehr interessante idee zur
Sprache, Sie ist vielleicht sogar für
einige Branchen interessant, kann man auf
sowas ein Patent anmelden?
Hi Julian :o)
So aus der Ferne kann man nicht beurteilen, ob deine Idee patentfähig ist.
Ein paar Grundlagen, die dir vielleicht weiterhelfen:
Eine schutzfähige Erfindung muß ein technisches Problem lösen, neu sein
und einen kreativen Schritt beinhalten („Erfindungshöhe“).
„technisches Problem“ ist zugegebenermaßen ein weitgesteckter Begriff, aber im Patentgesetz wird jedenfalls definiert, was KEINE Erfindung ist:
- Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
- ästhetische Formschöpfungen;
- Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
- die Wiedergabe von Informationen.
°wink°
Tiger
Das Problem ist irgendwie, dass es weder eine technische Lösung ist, noch unterden Begriff des Nicht-Patentierbaren fällt.
Hallo Julian
Das Problem ist irgendwie, dass es weder
eine technische Lösung ist, noch unterden
Begriff des Nicht-Patentierbaren fällt.
Es bleibt dir nichts anderes übrig, als deine Idee mit jemandem zu Besprechen der das Patentgesetz kennt. Also ein Patentanwalt oder eine Erfinderberatungsstelle.
Auf keinen Fall darfst du die Idee, z.B. hier im Forum, preisgeben ! Denn dann gilt sie nicht mehr als neu, da sie ja schon Veröffentlicht wurde.
Am besten lässt du dir eine Geheimhaltungserklärung unterschreiben bevor du die Besprechung mit der oder den Personen beginnst.
MfG Peter(TOO)
Hi Julian :o)
Tja, aus der Ferne betrachtet kann ich dir nur sagen, daß wenn deine Erfindung keine technische Lösung beinhaltet, sie wahrscheinlich nicht patentwürdig ist.
Die unter § 1(2) PatG genannten Ausnahmen werden per Gesetz „NICHT als ERFINDUNGEN ANGESEHEN“. Heißt, sie können nicht per se angemeldet werden sondern müssen zusätzlich noch einen gewissen „technischen Anteil“ haben.
Das Ganze ist ein bißchen verzwickt, an sich können ja Programme für EDV-Anlagen (sprich Software) schon Erfindungen sein, sie werden halt gemäß §1(2) PatG als „Nicht Erfindung“ deklariert.
Die jüngere Entscheidungspraxis geht aber auf dem Gebiet der Software soweit, daß z.B. ein Programm zur Verbesserung der Speicherkapazität einer Festplatte durchaus patentwürdig ist, da der technische Anteil durch das „Aufräumen“ der Hardware gegeben sei.
Zu Beachten wäre noch, daß die Entscheidungspraxis von Land zu Land unterschiedlich ist, auch die Möglichkeiten eines Schutzes. Ich spreche für Verfahren vor dem EPA und dem ÖPMMA (wie unser Patentamt nun heißen wird °grins°). Speziell in AT gibt´s noch die Möglichkeit eines Gebrauchsmusters auf Software bzw. genauer gesagt auf die Programmlogik. In DE ist das nicht möglich.
°wink°
Tiger