Re^3: Zu schnell gefahren
Hi,
in einem Punkt gehe ich mit Deinem Posting (dem etwas weniger
"erhobener Finger" gut getan hätte) nicht ganz konform :
Och, ich fand den Finger angemessen erhoben.
das Foto zeigt also eine andere Person, mußt Du den Raser nicht verpetzen.
Stimmt m.E. nicht. Der Halter ist im Ermittlungsverfahren ein
Zeuge, der auch aussagen muß. Er kann die Aussage verweigern,
wenn er sich oder bestimmte Angehörige der Strafverfolgung
aussetzen würde. Wenn der Halter mit dem Fahrer nicht gemäß
ZPO verwandt ist, muß er m.E. Auskunft geben.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Gerne will ich Ihnen dabei behilflich sein, den auf dem Foto abgebildeten Fahrer ausfindig zu machen. leider ist die Qualität des Bildes jedoch so schlecht, daß ich nicht feststellen kann, wer die betreffende Person ist. Da der Vorfall ja nun auch schon einige Woche her ist, und im betr. Zeitraum im Rahmen eines Umzugs verwendet wurde, kommen mehrere Personen als berechtigte Fahrer in Betracht. Selbstverständlich vereinbare ich gerne telefonisch mit Ihnen einen Termin zur persönlichen in Augenscheinnahme auf einem Polizeirevier hier in der Nähe. Bitte nehmen sie zwecks Terminabsprache telefonisch Kontakt zu mir auf, sie erreichen mich Mo-Fr ab 20:00 Uhr unter der Telefonnummer xxxx-xxxxxxx. Da ich berufstätig bin, kann ein solcher Termin jedoch ebenfalls nur Mo-Fr ab 20:00 Uhr stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxx"
DAS dauert... mit Gück länger als drei Monate nach dem Vorfall -> Gewonnen :-)
Gruß,
Malte.