Parken auf behinderten Parkplatz?

Wenn ich ein ärztliches Attest habe,
das mir für die aktuelle Zeit bescheinigt,
‚behindert‘ zu sein,
kann ich dann gegen den Strafzettel Einspruch einlegen,
oder geht das nur mit einem ‚Ausweis‘?

Nur so nebenbei, ich habe wirklich große Bandscheibenprobleme…

Grüße
Caro

Geht nur wenn du einen Behinderten-Ausweis/entsprechende Plakette im Auto hast.

Sonst leider nicht.

Gruß Ivo

Hallo,
Parken auf Behindertenparkplätzen ist nur mit besonderem Parkausweis gestattet.
Wenn du gegen einen „Strafzettel“ vorgehst, riskierst du einen Bußgeldbescheid (Geldbuße + Gebühren + Auslagen) - ob das Attest ausnahmsweise akzeptiert wird, liegt im Ermessen der Behörde.
(Da es zu viele „Gefälligkeitsatteste“ gibt, sehe ich keine Chance)

Gruß
HaWeThie

gilt nicht für geistige behinderung! (o.w.t.)
.

Danke, auch eigene Erfahrungsberichte helfen!!!
x

3 „Gefällt mir“

wer hat dir denn bei DER antwort geholfen???
*wunder* lol

Wie willst du eigentlich einen Schulterblick ausführen, wenn du Bandscheibenprobleme hast?

Lass die Karre lieber stehen…

Gruß
Daniel

Behindertenparkplatz!!!

ansonsten wäre wirklich der parkplatz behindert, hä

cu
alex

Danke!
y

Tja, die 2 Autofahrer, die mich letztes Jahr im Abstand von 2 Monaten beim Abbiegen umgefahren haben, als ich mit dem Rad unterwegs war, hatten auch Rückspiegel.
Hat mir aber nicht wirklich viel geholfen.
Dafür hatten die Autolenker lange Kratzer meiner Cleats auf dem Kotflügel.
Das war bestimmt teuer. :smile:

Hallo,

nur der blaue Rolli-Ausweis berechtigt zum Parken auf den ausgewiesenen Parkplätzen. Alles andere geht die Politessen nix an. An was soll sich die Politesse sonst richten ?

gruß

dennis

Ist mit jetzt nicht bekannt,
dass man neuerdings vom Arzt eine Bescheinigung
über eine zeitlich begrenzte Behinderung erhalten kann.
Ich glaube, dass nicht sich denn „Krank“ sein.

Ansonsten schliesse ich mich den Kolleginnen und Kollegen an:
Parken auf einem Behindertenparkplatz nur mit entsprechender
Bescheinigung vom Amt.

Hey,
Der Schwerbehindertenausweis mit G und anderen Buchstaben z.B. AG
berechtigt dazu.
Rollstuhl benötigt man nicht dazu.

Gruß
Frank

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Moin,

Der Schwerbehindertenausweis mit G und anderen Buchstaben z.B.
AG
berechtigt dazu.

Jain. Ein solcher Schwerbehindertenausweis (mit AG oder BL) berechtigt dazu, den blauen Sonderausweis zu beantragen. Der Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht um dort parken zu dürfen! Damit kann einem die Politesse trotzdem ein Knöllchen verpassen.

Rollstuhl benötigt man nicht dazu.

Er meinte den Sonderausweis mit dem Rolli-Symbol.

Gruß
Stefan

Aus Sicht des Behinderten…
Hallo Carolin,
mein Schwiegervater sehr schwer Krebskrank, Entfernung der kompletten rechten Lungenseite, kann nur noch wenige Meter gehen. Er hat einen solchen Behinderten Parkplatz erhalten, um wenigstens mit dem Auto noch beweglich zu sein.
In der Nähe ist ein Sportstudio, die Besucher dieses Sportstudios setzen sich gerne auf diesen ausgezeichneten Parkplatz.
Nun kommt mein Schwiegervater vom Arzt, der Parkplatz ist belegt.

Was soll er nun machen ? Gehen ist nicht, einen Rollstuhl aus dem Auto heben, kann er nicht, zu anstrengend. Er kann sein Auto wirklich nur für die 5 Meter vom Parkplatz bis Wohnung verlassen. Er sitzt Stundenlang im Auto und wartet das der sportliche aktive Mensch seinen Parkplatz verlässt und er in seine Wohnung gehen kann.

Ich persönlich finde, es ist eine Bodenlose Frechheit, sich so ohne Hirn und Verstand auf einen Behinderten Parkplatz zu stellen, nur um seine Bequemlichkeit auszuleben. Und dann auch noch ein Attest vorlegen zu wollen, welche eine Nutzung gerechtfertigen soll.

In deiner Vika steht, dass du Sport magst, Natur, Reisen ect., all dieses mochte mein Schwiegervater auch und mit einem Bandscheibenvorfall würde er gerne tauschen.

Nix für ungut, aber die ausgezeichneten Behinderten Parkplätze haben schon ihren Sinn und Zweck, diese bekommt man auch nicht eben mal so, schon garnicht für irgendein Zipperlein.
Ich hätte dich abschleppen lassen und diese Kosten auch noch tragen lassen.

Grüße
Caschmi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Caschmi,

Nun kommt mein Schwiegervater vom Arzt, der Parkplatz ist
belegt.

Was soll er nun machen ? Gehen ist nicht, einen Rollstuhl aus
dem Auto heben, kann er nicht, zu anstrengend. Er kann sein
Auto wirklich nur für die 5 Meter vom Parkplatz bis Wohnung
verlassen. Er sitzt Stundenlang im Auto und wartet das der
sportliche aktive Mensch seinen Parkplatz verlässt und er in
seine Wohnung gehen kann.

Polizei anrufen ! Ein Handy sollte bei einem gehbehinderten Menschen zur Grundausstattung gehören. Was, wenn er eine Panne hat etc.

Mein Ex-Freund ist auch Rollstuhlfahrer mit „persönlichem“ Parkplatz. Bei ihm war das Problem, daß er keine E-Rolli hatte und das Haus in einer sehr steilen Strasse steht und er schlicht nirgends anders parken kann, weil er sonst entweder nicht zur Wohnung kommt oder nicht zum Auto zurück.

Wenn da wer der Ansicht war, er müßte auf diesem Parkplatz parken, dann haben wir 10-15min gewartet (man ist ja trotz allem kein Unmensch) und danach die Polizei angerufen, um das Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Ich persönlich finde, es ist eine Bodenlose Frechheit, sich so
ohne Hirn und Verstand auf einen Behinderten Parkplatz zu
stellen, nur um seine Bequemlichkeit auszuleben. Und dann auch
noch ein Attest vorlegen zu wollen, welche eine Nutzung
gerechtfertigen soll.

Jepp, absolute Zustimmung!

In deiner Vika steht, dass du Sport magst, Natur, Reisen ect.,
all dieses mochte mein Schwiegervater auch und mit einem
Bandscheibenvorfall würde er gerne tauschen.

Ich kenne auch GENÜGEND, die liebend gerne mit dem Bandscheibenvorfall tauschen würden.

Nix für ungut, aber die ausgezeichneten Behinderten Parkplätze
haben schon ihren Sinn und Zweck, diese bekommt man auch nicht
eben mal so, schon garnicht für irgendein Zipperlein.

Eine Freundin von mir hat trotz am Knöchel amputierten Fuss keine Parkberechtigung bekommen… :-/

Ich hätte dich abschleppen lassen und diese Kosten auch noch
tragen lassen.

JA! Unterentwickeltes Sozialverhalten ist nämlich keine Behinderung!

Viele Grüße
Anja

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richtig.
Moin auch,

Er meinte den Sonderausweis mit dem Rolli-Symbol.

Genau das meinte ich.

gruß

dennis

Hi Ivo,

Vorsicht mit der Plakette! So richtig wirklich wird nur der „blaue Ausweis“ akzeptiert, eine Plakette oder ein Piktogramm im Auto helfen dir nicht wirklich weiter - schließlich kann man sich solche Aufkleber an jeder Tankstelle kaufen.

Grüßle,

Bea