Anspruch auf Unterhalt?

Meine Freundin und ich lebten und wohnten bisher zusammen. Wir haben einen kleinen Sohn (3/4 Jahr).

Wir werden uns in nächster Zeit wohl trennen. Hat meine Freundin (sie ist Studentin, ich berufstätig) dann Anspruch auf Unterhalt von mir? (Kindesunterhalt ist ja logisch)

P. S. Sie erhält derzeit (als Studentin) Unterhalt von ihren Eltern + Erziehungsgeld + (Kindergeld für unseren Sohn).

Gruß
Ralf

Vorrangig - vor den Eltern - ist der Kindsvater zum Unterhalt verpflichtet. Soweit von der Mutter eine Erwerbstätigkeit wegen Pflege und Erziehung des Kindes nicht erwartet werden kann, so ist ihr der Kindsvater in der Regel bis drei Jahre nach der Geburt zum Unterhalt verpflichtet (§ 1615 l BGB).

Im übrigen gelten die allgemeinen Voraussetzungen: Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit.

Hi Ralf!
Du wirst wohl für Dein Kind bezahlen müssen, bis es die Ausbildung beendet hat. Die Höhe des Unterhaltes ist von Deinem Einkommen abhängig.
Da Du mit der Freundin nicht verheiratet warst, bekommt sie selbst nix.
… allerdings sind die Unterhaltszahlungen für das Kind nicht unerheblich und erhöhen sich mit Deinem Gehalt und dem Alter des Kindes!

… aber andererseits: eine billigere Erzieherin als die Kindesmutter kannst Du nicht bekommen! … und die Mutter wird mit Deinem Unterhalt keine grossen Sprünge machen können!!

Gruß Ayla, aus NRW, aber das müsste Bundesgesetz sein!

hi ralf

st barz hat recht - bis zur vollendung des dritten lebensjahres - obwohl ihr nicht verheiratet wart.
das erziehungsgeld wird ihr nicht angerechnet und das kindergeld nur zur hälfte ( die andere hälfte bekommst du)

eventuell sollte sie sozialhilfe und wohngeld beantragen - das sozialamt ermittelt dann deinen unterhaltsanspruch und du zahlst an das sozialamt.

bis denne
thomas

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hi ayla

seit etwa 3 bis 4 jahren zahlt man auch für die ex-freundin

bis denne
thomas
.

seit etwa 3 bis 4 jahren zahlt man auch
für die ex-freundin

uuppsss…
wieso denn das??? wenn sie doch studiert, dann hat sie doch sowieso keinen Einkommensverlust… *wunder*
Ayla, die gerade überlegt, ob sie das in Ordnung findet…

Was St. Barz geschrieben hat, dass du 3 Jahre unterhaltspflichtig für deine Freundin bist, ist im Prinzip richtig. Allerdings ist es die Frage, ob ihr wegen der Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, wenn sie andererseits TROTZ der Erziehung des Kindes studieren kann. Wenn sie studieren kann, ist ja wohl in der Zeit die Versorgung des Kindes gewährleistet, und dann könnte sie stattdessen auch arbeiten. Ich denke nicht, dass du verpflichtet bist, ihr quasi das Studium zu finanzieren.
Der Vorschlag, dass deine Freundin Sozialhilfe und Wohngeld beantragen soll, ist vielleicht gut gemeint, allerdings haben Studenten weder auf das eine noch auf das andere Anspruch.

Gruß,
Delia

Hier noch 3 Links, die dir vielleicht weiterhelfen:
http://www.forum-sozialhilfe.de/
http://www.tacheles.wtal.de/
http://www.Finanztip.de/recht/sozialrecht/sozialunte…

Gesetzestext von einer verblüfften Ayla
Hi Ralf!
ich bin wirklich verblüfft. Das Gesetz hat sich wirklich geändert:
BÜRGERLICHES GESETZBUCH

§ 1615 l Unterhaltsanspruch vor und nach der Geburt

1.Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
2.Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbeosndere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.

übrigens: der GEsetzestext ist emanzipiert… das gleiche gilt auch andersrum…
Quelle: http://www.jusline.de/juslinede/juslinede/hlp/BGB/BG…

Ayla, die gerne dazulernt!!

Kleines Resümee nach den ersten Antworten:

Ich habe das Gefühl, die Tatsache, daß meine Freundin (‚hauptberuflich‘) Studentin ist, macht die Sache noch undurchsichtiger…
Der Gesetzestext erscheint mir für einen solchen Fall nicht ganz eindeutig.
Seit Anfang April steht sie ja tatsächlich wieder im Studium, unser Sohn wird währenddessen in einer Kindereinrichtung betreut (zwischen 5 und 8 Stunden täglich, je nach ‚Stundenplan‘).

Tja da wollte die Gesellschaft doch ein wenig was an die Gegebenheiten der verheirateten anpassen, und dann fragt frau ob sie das in Ogrdnung findet…*kopfschüttel*

vielleicht sollte lieber die Allgemeinheit imer für alle getrennten, geschiedenen, verlassenen zahlen, damit des den Betroffenen alleine nicht so schmerzlich im Geldbeutel bewusst wird, das sie sich für eine Familie entschieden hatten. Frau hat doch eigentlich mit der Situation allein erziehend zu werden ganz schön zu tragen.
Wenn Frau nun ihr Studium beendet dürfte die Menschheit wohl mehr davon haben als wenn diese Frau über jahre Sozialhilfe bekommt, danach unausgebildet ist und keinen Job kriegt, also weiter Sozialhilfe bekommen wird und dann irgendwann komplett raus ist.

Warum soll es eigentlich nur bei Verheirateten der fall sein, einen angemessenen Teil zum Familienleben finanziell beisteuern zu müssen?

Macht wenig logik, wenn Frau nun anfängt das als nicht o.k ansehen zu wollen, wenn manns recht bedenkt, könnte mann dann ja den Unterhalt in jedem Falle wieder abschaffen.

Ich finde es moralisch total OK wenn er auch an Frau einen teil zahlen muss, die paar Mark fürs Kind reichen doch eh nicht aus

Gruß
Willi

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so einfach ist es nun auch wieder nicht…

vielleicht sollte lieber die
Allgemeinheit imer für alle getrennten,
geschiedenen, verlassenen zahlen, damit
des den Betroffenen alleine nicht so
schmerzlich im Geldbeutel bewusst wird,
das sie sich für eine Familie
entschieden hatten.

warum die Allgemeinheit??? In erster Linie ist doch jeder Mensch auch für sich selbst verantwortlich! In obigem Fall hat sich die Mutter auch für ihr Studium entschieden… sie hat also in erster Linie keinen Verdienstausfall durch die „Familie“…

Frau hat doch
eigentlich mit der Situation allein
erziehend zu werden ganz schön zu tragen.

Da stimm ich Dir in vollem Umfang zu!

Wenn Frau nun ihr Studium beendet dürfte
die Menschheit wohl mehr davon haben als
wenn diese Frau über jahre Sozialhilfe
bekommt, danach unausgebildet ist und
keinen Job kriegt, also weiter
Sozialhilfe bekommen wird und dann
irgendwann komplett raus ist.

Was spricht denn dagegen, dass sie auch mit Kind ihr Studium beendet??? Wo ist das Problem??

Warum soll es eigentlich nur bei
Verheirateten der fall sein, einen
angemessenen Teil zum
Familienleben finanziell beisteuern
zu müssen?

Tut der Vater doch! Er zahlt ja Unterhalt! Aber warum sollte er auch einen Verdienst ersetzen, der garnich existiert???

Ich finde es moralisch total OK wenn er
auch an Frau einen teil zahlen muss, die
paar Mark fürs Kind reichen doch eh nicht
aus

… dann sollten wir vielleicht überlegen, ob die Unterhaltshöhen noch angemessen sind.

Gruß
Ayla, ehemalige alleinerziehende Studentin mit Zwillingen

Gruß
Willi

hi ralf

es geht ja darum das deine freundin ihren lebensunterhalt bestreiten muß. wenn sie noch studiert und ihre eltern ihr wegen des studiums den lebensunterhalt finanzieren - dann ist doch alles geregelt. ist denn schon klar wie die eltern dazu stehen ? evtl. wissen die auch nicht das du unterhaltspflichtig werden kannst.
im gesetz steht sinngemäß: wenn sie aufgrund der kindererziehung nicht für ihren lebensunterhalt sorgen kann.

da müßte man wohl abwarten wie sich die situation entwickelt.

bis denne
thomas

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