Hallo,
angenommen, euer 12-j. Kind macht mit weiteren 20 Teilnehmern (davon 3 unter 16 J.) eine Schüler-Sprachreise. Taschengeld (Richtwert 100 englische Pfund) soll es sich WENIG in bar, Rest hauptsächlich in Pfund-Travellerschecks, (klein(st)e Stückelungen), mitnehmen. Eltern werden gebeten, Abstand von EC-, PostCard etc. zu nehmen, weil da bei früheren Fahrten Probleme auftreten wären.
Nun mal angenommen, ihr Eltern bekämt ganz unterschiedliche Auskünfte von den Banken, u.a., … Pfund-Travellerschecks können zwar gekauft, aber weder vom Minderjährigen in GB eingelöst noch zu Hause zurückgetauscht werden (eigenhändige Unterschrift auf dem Kinderausweis gibts nicht!), - … WELCHE MÖGLICHKEIT hätten dann die Eltern?
Wäre es denkbar, den Reiseleiter zu bitten, Travellerschecks auf seinen Namen ausstellen zu lassen (selbstverständl. würden die Eltern ihm vor der Abfahrt nach England das Bargeld geben), oder …ob NUR IM NOTFALL ein Blitzgiro auf seinen Namen angewiesen werden könnte? Und was wäre, wenn diese verbliebenen Notfall-Möglichkeiten vom Reiseleiter abgelehnt werden würden, weil rechtlich schwierig oder persönlicher Arbeitsaufwand zu groß? Welche Lösung gäbe es?
Danke für rasche Antwort!
Tara
p.