Doppelte Staatsbürgerschaft illegal?

Angenommen jemand wurde in einem Land geboren, z.B. Russland und ist als Kind nach Deutschland gezogen. Dort wurde er oder sie adoptiert und erhielt somit automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Aus der russischen Staatsbürgerschaft ist dieser jemand jedoch auch nicht ausgetreten. Aber die Doppelte Staatsbürgerschaft wurde auch nicht beantragt. Außerdem wurde die russische Seite nicht von der Adoption informiert. Das heißt dieser Jemand lebte in Deutschland unter dem Namen der Adoptiveltern und nach dem Wissenstand der russischen Behörden in Russland unter dem richtigen Namen.
Doch das ist noch nicht alles. Mal angenommen, dieser Jemand, der ja einen deutschen Pass besitzt, hat mit 16 in Russland auch noch einen russischen Pass bekommen (wieder ohne das Wissen der deutschen Behörden). Dieser Jemand hatte allerdings keinerlei Vorteile von dieser illegalen doppelten Staatsbürgerschaft. Aber im Prinzip wäre es doch Betrug, oder? Wie könnte man aus solch einer Situation heil wieder raus kommen? Und wie lange würde es dauern? Was würde dem Jamand die Experten raten?

Hallo,
ich bin zwar kein Experte, aber meine Kinder haben auch zwei Staatsbürgerschaften. Weder Deutschland noch Belgien erkennt die zweite Staatsbürgerschaft an. Für den belgischen Staat sind sie Belgier und für Deutschland Deutsche.
Ich habe auch irgendwo noch ein Rechtsgutachten des I.(BE) Korps von Ende der achtziger Jahre. Darin heisst es: es gibt de jure keine doppelte Staatsbürgerschaft Belgien-Deutschland, aber de facto gibt es das doch.
Als mein ältester Sohn einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis benötigte, erhielt er ihn, obwohl bekannt war, dass er auch die belgische Staatsangehörigkeit besass. Nach dem was ich auf meiner deutschen Heimatgemeinde erfuhr, soll es innerhalb der EU heute möglich sein ohne Probleme zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen. Wie das mit der GUS ist weiss ich nicht. Aus der Staatsangehörigkeit entlassen zu werden, ist nicht gerade einfach, mir ist ein Fall(Entlassung aus deutscher Staatsbürgerschaft)bekannt, der mehrere Jahre dauerte und so manchen Botschaftsbesuch erforderte.
Gruss
Rainer

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Hallo, tschuldigt, dass ich mich einmische, aber wenn das stimmt:

meine Kinder haben auch zwei
Staatsbürgerschaften. Weder Deutschland noch Belgien erkennt
die zweite Staatsbürgerschaft an. Für den belgischen Staat
sind sie Belgier und für Deutschland Deutsche.

würde das doch bedeuten, dass deine Kinder in Europa doppelt gezählt werden; einmal in B, einmal in D.
Da deine Kinder sicherlich keine Einzel-‚Fälle‘ sind, dürfte also Europa weit weniger Einwohner haben, als die Summe der Einwohner der Einzelstaaten.
Oder ist das zu naiv gedacht…?

Markuss

Hallo, tschuldigt, dass ich mich einmische, aber wenn das
stimmt:

meine Kinder haben auch zwei
Staatsbürgerschaften. Weder Deutschland noch Belgien erkennt
die zweite Staatsbürgerschaft an. Für den belgischen Staat
sind sie Belgier und für Deutschland Deutsche.

würde das doch bedeuten, dass deine Kinder in Europa doppelt
gezählt werden; einmal in B, einmal in D.
Da deine Kinder sicherlich keine Einzel-‚Fälle‘ sind, dürfte
also Europa weit weniger Einwohner haben, als die Summe der
Einwohner der Einzelstaaten.
Oder ist das zu naiv gedacht…?

Hallo Markuss,
die Kinder werden nur einmal gezählt, und zwar an ihrem Wohnsitz im Ausland. Es kann sein, dass die Botschaft sie noch einmal zählt, aber das ist mir ziemlich egal.
Gruss
Rainer