Eine Tochter möchte sofort nach ihrem 18ten Geburtstag aus ihrem Elternhaus ausziehen und in eine Wohnung in der selben Stadt ziehen. Ihre Ausbildung könnte sie von ihren Elternhaus aus weitermachen, wegen familiären Konflikten möchte sie aber nicht weiterhin bei den Eltern wohnen.
Ihre Eltern wollen ihr keinen Unterhalt zahlen, mit der Begründung, dass die Tochter ja auch weiterhin zu Hause wohnen könnte.
Hat die Tochter rechtlichen Anspruch auf die Unterhaltszahlungen? / Könnten diese eingeklagt werden, wenn die Eltern sich weigern, zu bezahlen?
Ich bin zwar kein Experte, hab mich aber vor einigen Jahren auch mal etwas damit beschäftigt, damit ich ein Druckmittel gegen meine Eltern hatte, wenn wir uns mal wieder geknatscht hatten:
In der Ausbildung besteht als erstes Anspruch auf Kindergeld, das der Person zusteht, die für das Kind sorgt. In diesem Fall wäre das die Tochter selbst (muss an entsprechender Stelle beantragt werden). Außerdem besteht auch noch ein Anspruch auf Unterhalt (meines Wissens nach bis zum 27. Geburtstag). Wie hoch der ist, kann ich Dir leider nicht sagen, aber auf jeden Fall ist der einklagbar (hängt wohl auch mit dem Vermögen der Eltern zusammen). Evtl. gibt’s ja auch noch Bafög.
Ob das Geld für ne eigene Wohnung plus Lebensunterhalt wirklich reicht, wage ich aber dennoch zu bezweifeln. Aber für ne WG (evtl. mit dem Freund )sollte es allemal reichen.
In meiner alten Schulklasse gab es nämlich ein paar, die das so gemacht haben (also noch vor dem Abi ausgezogen).
Grundsätzlich ist es den Eltern freigestellt, ob sie den Unterhalt in Bar (wie es die Tochter will) oder in Naturalien (was die Eltern wollen) leisten.
Ob die bestehenden Konflikte ausreichen um einen Anspruch auf Barunterhalt zu begründen, kann aus der Ferne keiner wirklich beurteilen. Prinzipiell besteht aber die Möglichkeit die Eltern diesbezüglich zu verklagen.
Sollte die Tochter die häusliche Situation als unerträglich empfinden, sollte sie sich beraten lassen. Familienberatungsstellen wie pro familia könnten da eine gute erste Anlaufstelle sein.
Gruß Stefan
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Hat die Tochter rechtlichen Anspruch auf die
Unterhaltszahlungen? / Könnten diese eingeklagt werden, wenn
die Eltern sich weigern, zu bezahlen?
Hi,
solange sie in der Ausbildung ist, hat sie zwar Anspruch auf Unterhalt, nicht aber auf Unterhalts zahlungen.
Die Eltern können nämlich wählen, auf welche Weise sie den Unterhalt sicherstellen: durch Geldzahlungen oder durch Kost und Logis.
Sie könnte natürlich versuchen, Unterhaltszahlungen einzuklagen, mit der Begründung, dass das Zusammenleben mit den Eltern nicht mehr zumutbar ist. Der Erfolg einer solchen Klage ist aber m.E. ziemlich fraglich.