Hallo Zusamm!
Wieso wird eine Präambel im gewerblichen Mietvertrag nicht Vertragsbestandteil?? Urteil d. OLG Rostock v. 3.2.2003.
Weiss jemand zufälligerweise, wo und ob das Urteil abgedruckt ist?? (NJW, JuS, JurA…??)
MfG
Hallo Zusamm!
Wieso wird eine Präambel im gewerblichen Mietvertrag nicht Vertragsbestandteil?? Urteil d. OLG Rostock v. 3.2.2003.
Weiss jemand zufälligerweise, wo und ob das Urteil abgedruckt ist?? (NJW, JuS, JurA…??)
MfG
Das Urteil ist veröffentlicht in IBR (Immobilien und Baurecht) 2003, 456 und hat das Aktenzeichen 3 U 116/02. Das Gericht bleibt hierbei allerdings relativ unkonkret. Es erklärt grundsätzlch, daß Ausüfhrungen in einer Präambel nur beschreibend sind und die Umstände des Vertrages erklären. Insofern dient sie, und das ist meist bei Präambeln so, höchstens der Auslegung der folgenden Regelungen bei Unklarheiten. Es handelt sich hierbei aufgrund der Unkonkretheit des Inhalts jedoch nicht um erntsgemeinte Zusicherungen, die Präambel kann auch nicht Geschäftsgrundlage des Vertrags werden (sagt das Gericht…
).
Vielen Dank, ich werd gleich morgen das Urteil mal nachlesen!