Bei einer Güteverhandlung hat man sich auf die Zahlung von 580 € geeinigt. Jetzt kommt ein Kostenfestsetzungsbescheid über zusätzliche 350 €. Kann man gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid Einspruch einlegen, weil hier offensichtlich Prozessbetrug vorliegt?
Danke für eure Anregungen
Franz
nicht schon wieder!!! (OT)
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Hi Franz,
lies mal dieses Wort: Güteverhandlung. Was heißt dieses Wort? Ihr habt euch im Guten geeinigt. Was heißt geeinigt? Der Vorwurf des Prozessbetrugs ist vom Tisch. Wogegen willst Du jetzt noch Einspruch einlegen? Alles wieder von vorne? Damit riskierst Du höchstens, dass der Richter Deine geistige Gesundheit in Frage stellt. Zum Rechtsfrieden gehört nun mal, mit dem Erreichbaren zufrieden zu sein.
Gruß Ralf
Hi Franz,
lies mal dieses Wort: Güteverhandlung. Was heißt dieses Wort?
Ihr habt euch im Guten geeinigt. Was heißt geeinigt?
Und warum darf ich keine Kosten geltend machen, wenn ich eine Güteverhandlung gewinne?
Gruß Ralf
mit Text
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Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung
Warum durfte ich keine Kosten geltend machen, als ich eine Güteverhandlung gewann?
Hi Franz,
Und warum darf ich keine Kosten geltend machen, wenn ich eine
Güteverhandlung gewinne?
weil Du nicht nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) abrechnen darfst. Das ist halt so: Wenn eine Klage gewonnen wird, bleibt der Kläger auf seinen Kosten sitzen, es sei denn, er klagt seine Kosten ein, dann bleibt er auf diesen Kosten sitzen etc. pp. ad infinitum.
Gruß Ralf