Vom Lehrer zum Stehen gezwungen?

Hallo Leute,
angenommen, ein Lehrer einer bayr. Fachoberschule droht einem Schüler damit, wegen unrichtigen Sitzens in der nächsten Stunde stehen zu müssen. Darf er ihn eine Stunde stehen lassen? Wie kann man dagegen argumentieren?
Für fachmännische Beratung bin ich dankbar.
Chris

angenommen, ein Lehrer einer bayr. Fachoberschule droht einem
Schüler damit, wegen unrichtigen Sitzens in der nächsten
Stunde stehen zu müssen. Darf er ihn eine Stunde stehen
lassen? Wie kann man dagegen argumentieren?
Für fachmännische Beratung bin ich dankbar.

Hallo, Chris,

ob er das darf, weiß ich nicht, aber es interessiert mich, was man sich unter „unrichtigem Sitzen“ vorzustellen hat.

Gruß
Kreszenz

Hallo Chris,

nur eine Frage zum besseren Verständnis: Die Schüler einer Fachoberschule haben ihre Schulpflicht bereits hinter sich, sind also freiwillig anwesende junge Erwachsene. Weshalb braucht man in solchem Kreis Disziplinarmaßnahmen?
Was habe ich mir unter „unrichtigem Sitzen“ vorzustellen?

Gruß
Wolfgang

Die Frage ist…
… was tut der Lehrer, wenn der bayerische Fachoberschüler unrichtig steht! Standrechtlich erschießen? Aufs Rad flechten? Oder was?
SCNR

Renee

‚‚Drohung‘‘

angenommen, ein Lehrer einer bayr. Fachoberschule droht einem
Schüler damit, wegen unrichtigen Sitzens in der nächsten
Stunde stehen zu müssen.

Hallo,

ist es denkbar, dass du üblicherweise auf dem Stuhl herumlümmelst wie ein Schluck Wasser in der Kurve, und der Pädagoge diese „Drohung“ deshalb lediglich aus Sorge um deine Wirbelsäule, dennoch aber mit einem gewissen Augenzwinkern aussprach?

Gruss,
Andreas

Tach Chris,
wo ist das Problem?

Wer nicht richtig sitzen kann sollte sich bei seinen Klassenkameraden das Sitzen mal anschauen und versuchen es dehnen nach zu machen.

Wenn das nämlich schon zu hoch für diese Person ist sollte er lieber ruhig sein sich in die Ecke stellen und schämen.

mfg

Bert

Also leider lese ich hier einige ziemlich unsachliche Anworten. Ich möchte die pädagogische Seite außen vorlassen und beschränke mich auf den rechtlichen Aspekt. Dabei beziehe ich mich auf das Schulrecht in BaWü, das nur ungleich milder im Vergleich zu Bayern sein dürfte :wink:
Es ist unerheblich, ob der Schüler noch schulpflichtig ist oder nicht.

Diese Maßnahme ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unzulässig. Begründung: Herabsetzung vor der Klasse, der Schüler wird lächerlich gemacht und herabgewürdigt. Außerdem lernt er durch das Stehen wohl kaum besseres Sitzen. Pädagogisch also wohl kaum sinnvoll.

Nur weil ein Lehrer so etwas anordnet oder tut ist es noch lage nicht zulässig. Gegenargumentaton: Bitten Sie den Lehrer doch, die Rechtsgrundlage für diese Anweisung zu nennen. Im Zweifelsfalle würde ich eine Nachfrage bei der Dienstaufsichtbehörde andeuten. Hier wäre das OSA zuständig und der Herr den ich dort kenne und der für die Rechtsfragen zuständig ist würde bei solchen Maßnahmen sicherlich sofort mit den Augen rollen und das gar nicht witzig finden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

am besten alles, was Lehrer so sagen gerichtlich prüfen lassen. Da brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn alle Schüler in der Schule machen was sie wollen.

Eine Stunde stehen als Strafe hat noch niemanden geschadet! Also lass gut sein!

Grüße

Matthias

Ich finde solche „belächelnden“ Antworten der Vorredner für unangebracht. Erinnert Euch an Eure Schulzeit. Wie oft gab es Lehrer, welche Ihre Machtposition schamlos ausgenutzt haben?

Allerdings denke ich das es der falsche Weg ist, einen Lehrer mit rechtlichen Grundlagen zu kommen. Vielleicht wäre ein hinnehmen der Strafe oder eine Entschuldigung (auch wenn es Überwindung kostet) sinnvoller. Andernfalls könnte man vom Lehrer in eine Schublade gesteckt werden, welche er vermutlich nicht mehr öffnen wird. Auch Lehrer sind Menschen, welche sich schlechte Dinge besser merken wie die Guten.

Gruß (ebenfalls von einer bayrischen Schule, FOS),
Eugen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich finde solche „belächelnden“ Antworten der Vorredner für
unangebracht. Erinnert Euch an Eure Schulzeit. Wie oft gab es
Lehrer, welche Ihre Machtposition schamlos ausgenutzt haben?

Hallo, Eugen,

ob unsere Antworten angebracht sind, könnte man nur beurteilen, wenn die konkrete Situation bekannt wäre. Die hat Chris aber leider nicht geschildert.

Für mich zumindest ist es sehr wohl ein Unterschied, ob ein Schüler mal unausgeschlafen mit den Armen auf der Bank lümmelt oder ob er in erkennbar provokativer Absicht seine Füße auf den Tisch legt.

Gruß
Kreszenz

Wer nicht richtig sitzen kann sollte sich bei seinen
Klassenkameraden das Sitzen mal anschauen und versuchen es
dehnen nach zu machen.

genau, ein paar Dehnübungen haben noch keinem geschadet :wink:

Gruß
roland

ob unsere Antworten angebracht sind, könnte man nur
beurteilen, wenn die konkrete Situation bekannt wäre. Die hat
Chris aber leider nicht geschildert.

(Womöglich steht er schon den ganzen Tag in der Ecke und kann deshalb nichs schildern…?)

Hallo, Kreszenz,

ich möchte mal an deinen Satz von gestern anknüpfen:

ob er [der Lehrer] das darf, weiß ich nicht…

Darfst _du_ das? - Das hört sich nämlich fast so an, als ob es da (länderspezifische?) Unterschiede gäbe…

Korrigiere mich bitte, aber bis jetzt gehe ich immer noch davon aus, dass körperliche Züchtigungen - und als solche verstehe ich auch den „Stehzwang“ - in der Schule abgeschafft, respektive verboten sind.

Für mich zumindest ist es sehr wohl ein Unterschied, ob ein
Schüler mal unausgeschlafen mit den Armen auf der Bank lümmelt
oder ob er in erkennbar provokativer Absicht seine Füße auf
den Tisch legt.

Schon richtig. Aber welche Auswirkung soll das denn auf „körperliche“ Sanktionen haben? Die drastischste Sofortmassnahme kann doch nur der Ausschluss vom Unterricht sein, oder irre ich mich?

Schönen Gruss,
Andreas

Hallo, Andreas,

ich möchte mal an deinen Satz von gestern anknüpfen:

ob er [der Lehrer] das darf, weiß ich nicht…

Darfst _du_ das?

das glaube ich nicht - ich muss allerdings gestehen, dass ich trotz langjährigen Schuldienstes nicht mit entsprechenden Paragraphen etc. aufwarten kann, weil „Disziplinarmaßnahmen“ dieser Art für mich und auch meine Kollegen überhaupt nie zur Debatte standen.

Korrigiere mich bitte, aber bis jetzt gehe ich immer noch
davon aus, dass körperliche Züchtigungen - und als solche
verstehe ich auch den „Stehzwang“ - in der Schule abgeschafft,
respektive verboten sind.

Davon gehe ich auch aus.

Für mich zumindest ist es sehr wohl ein Unterschied, ob ein
Schüler mal unausgeschlafen mit den Armen auf der Bank lümmelt
oder ob er in erkennbar provokativer Absicht seine Füße auf
den Tisch legt.

Schon richtig. Aber welche Auswirkung soll das denn auf
„körperliche“ Sanktionen haben?

Keine. Ich bezog mich auf Eugens Posting, in dem er die „belächelnden
Antworten“ rügt und dabei meine Frage nach dem „unrichtigen Sitzen“ zitiert. Ich wollte damit niemanden lächerlich machen und auch keine Argumente für oder gegen die Sanktion zum Ausdruck bringen, es hat mich einfach nur interessiert, was der Lehrer (oder der Schüler?) darunter verstand. Meine Beispiele sollten eigentlich nur dazu dienen, die Frage zu veranschaulichen.

Die drastischste
Sofortmassnahme kann doch nur der Ausschluss vom Unterricht
sein, oder irre ich mich?

Als Sofortmaßnahme ist der Ausschluss vom Unterricht (darunter versteht man einen Ausschluss für mehrere Tage) - und das gilt wohl bundeseinheitlich - selbst bei gravierendem Fehlverhalten nicht möglich. Dazu bedarf es eines Gremiumsbeschlusses (z.B. Klassenkonferenz). - Selbst ein kurzzeitiger „Rauswurf“ aus dem Klassenzimmer ist nicht rechtens (nicht, weil es sich um eine Art der „körperlichen Züchtigung“ handeln könnte, sondern weil während dieser Zeit keine Aufsicht gewährleistet wäre).

Ebenfalls schönen Gruß
Kreszenz

was man unter unrichtitigen Sitzens versteht
Hallo Leute,
vielen Dank für eurere bunte Debatte.
Unter unrichtigen Sitzens versteht mein Lehrer, der übrigens große Freude an der Provokation hat, das mit nicht senkrechter Wirbelsäule im Stuhl Sitzen. Meine Abweichungen haben weder mit Provokation oder Füße auf dem Tisch zu tun, noch möchte ich meinen Lehrer mit Klage drohen, aber nach 4 Sanktionswochen Tafeldienst, wollte ich einfach wissen ob ich mich von meinem Lehrer veralbern lassen muss, oder ob ich Ihn höflichst mit www-Grundwissen um Nachsicht bitten kann.
Gruß,
Chris

Hallo,
gefällt mir - Du denkst zu wenig „bavarisch“, d.h. zu weit *g*.

Gruss
Enno

Hallo Chris,

vielen Dank für eurere bunte Debatte.
Unter unrichtigen Sitzens versteht mein Lehrer, der übrigens
große Freude an der Provokation hat, das mit nicht senkrechter
Wirbelsäule im Stuhl Sitzen.

Für „Ladestock-itzen“-Fans ist vielleicht der „Sitzteil“ diese Links hilfreich:

http://www.chiropraktik.ch/Deutsch/Themen/TdM_Feb98.cfm

http://www.oekotest.de/oeko/ser/ser-ruecken.html (hier vor allem die Beweglichkeits-Anweisungen, ich nehme an, Du hast in der Schule keinen Spezialstuhl, daher Deine Notbehelfe ungestützt)

Ich selber habe erst keine längeren Krankheitsausfälle durch Rückenprobleme erlebt, als ich einen Hag Scio von meinem damaligen Arbeitgeber gestellt bekam. Der jetzige Arbeitgeber hat meine diesbezüliche Anforderung gleich erfüllt.

Du kannst also im Netz mal nach beweglichen Stühlen suchen und Deinem Lehrer andienen, die Schule möge Dir einen solchen stellen, damit Du orthopädisch korrekt sitzen kannst (unter Eltern und Kinder gibt es auch noch eine rollenlose Variante für einen beweglichen Stuhl)

Gruß, Karin