gar nicht so einfache Frage. Wenn der andere Name erkennbar und lesbar ist, ist dies ganz klar unzulässig, denn die Unterschrift soll den Aussteller erkennen lassen und gerade nicht hierüber täuschen. Wenn ich aber ohnehin nur Kringel oder Haken male, die nicht mehr als Buchstaben auseinander zu halten sind, dann spielt es natürlich keine Rolle mehr, ob ich als Unterzeichner der Meinung bin, dies hieße Müller und nicht Meier. Und wenn dann dieses grafische Erscheinungsbild (um mal so Begriffe wie Buchstaben und Schrift bewusst zu vermeinden) ständig verwendet und damit einem bestimmten Aussteller zuzuordnen ist, dann kann man sich natürlich auch nicht mit dem angeblich dahinter steckenden anderen Namen herauswinden.
Aber gerade bei Leuten die beruflich viel unterschreiben müssen, spielt dieses Thema eigentlich ohnehin keine Rolle, da sie üblicherweise Paraffen, also Namenszeichen verwenden. Und die reichen üblicherweise aus, solange sie eine gewisse Differenzierbarkeit haben (ein Kollege hat mal Ärger bekommen, weil er nur einen waagerechten Strich verwendet hatte). Meine Unterschrift ist inzwischen auch bei einem mehr oder weniger langgezogenen „L“ mit kleinen Ausschlägen angekommen, …
Gruß vom Wiz
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nun ja, es muss oder sagen wir besser sollte so sein, dass das Unterschriftszeichen differenzierbar und die zuordbar ist. Es gibt durchaus Künstler die mit recht aufwändiger grafischer Gestaltung mit halben Kunstwerken unterschreiben. Wenn man einen entsprechenden Namen hat, ist das auch kein Problem. Uns Otto-Normalverbrauchern könnte es aber passieren, dass die Dame hinter dem Thresen die Männer mit den weißen Kitteln ruft, wenn du die Bestellung deines Autos mit „Robin Hood, Rächer der …“ unterschreibst. Lieferst du hingegen das übliche Gekrakel ab, aus dem keiner mehr deinen oder einen anderen Namen erkennen kann, wird keiner was sagen.
handschriftlicher Namenszug
Hoi Stefan
im Zusammenhang mit einer grösseren Finanziellen Transaktion wurde von den Beteiligten der handschriftliche Namenszug gefordert!
Das heisst, die lesbaren Namenszüge mussten von den jeweiligen Personen geschrieben werden.
Keine Ahnung, ob das immer so ist… vielleicht kann ein Jurist hier weiterhelfen?
LG Ulli, deren Namenszug lesbar ist!