Verein - Satzungsänderung

Hallo!

Weiss hier vielleicht jemand, ob eine Satzungsänderung direkt beim Vereins-
register eingereicht werden kann? Oder muss bei jeder Satzungsänderung die
notarielle Beglaubigung erfolgen?

Vielen Dank !!

Liebe Grüße
usch

Vereinregister reicht (OT)

Ich nehme mal an eV dann geht das ohne Notar nicht.

Johannes

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dann machen wir immer was falsch… :smile:
Hallo Johannes,

Ich nehme mal an eV dann geht das ohne Notar nicht.

Wir sind sogar ein gemeinnütziger eingetragener Verein (und werden dementsprechend überprüft), aber einen Notar haben wir für eine Satzungsänderung noch nie hinzugezogen.
Wo steht denn sowas?

Grüße,

Anwar

warst du noch nie hier???
… das du net weißt das Johannes ständig Mumpitz postet???

Schade, eigentlich hat er schon Verbot bekommen, aber hilft wohl nichts…

Bernd

Doch, schon…

… das du net weißt das Johannes ständig Mumpitz postet???

…aber andere Leute wissen das vielleicht nicht. Mein Beitrag sollte so eine Art Widerspruch sein, nur nicht ganz so trocken. Wenn man genau hinliest, merkt man, dass ich ziemlich deutlich sage, dass das nicht stimmen kann. :smile:

Schade, eigentlich hat er schon Verbot bekommen, aber hilft
wohl nichts…

Ist wohl so. Dann müssen aber evt. Gelegenheitsuser auch entsprechend gewarnt werden.

Grüße,

Anwar

Hi Anwar und Bernd,
es lohnt sich immer, mal die ViKa eines solchen Kandidaten anzuklicken und schauen was da so steht. In diesem Fall zwar nicht viel, dafür ist die verlinkte „Homepage“ umso aufschlußreicher.
Gruß
Eckard

Schadenskontrolle
Hallo Eckard,

es lohnt sich immer, mal die ViKa eines solchen Kandidaten
anzuklicken und schauen was da so steht. In diesem Fall zwar
nicht viel, dafür ist die verlinkte „Homepage“ umso
aufschlußreicher.

Nun, da finde ich zwar ziemlich viel wirres Zeug, was wohl ein Anzeichen für den Geisteszustand des Verfassers sein kann, ich finde es aber doch besser nochmal explizit darauf hinzuweisen, dass die Aussage hier im Forum so nicht stimmt.
In diesem Fall wäre zwar der maximale Schaden, dass der kontaktierte Notar leicht amüsiert guckt, aber das muss ja auch nicht sein.

Grüße,

Anwar

Moien!

Mal sehen ob der Herr dich ejtzt auch offiziell für dumm erklärt ;o)))

Traurig ist nur, das das WWW unter den MODs leidet, denn bei gescheiten MOds wäre der Herr längst „entfernt“ worden ;o(

Bernd

Die Unterschriften müssen an Ort und Stelle geleistet werden ODER diese Unterschriften auf Satzungsänderungen müssen Beglaubigt sein. Ein einfaches Einreichen der geänderten Satzung, wie dargestellt, ist nicht möglich.

BerndW ist offiziell für dumm erklärt, Er kann nicht lesen, nicht verstehen und erklären kann man Ihm auch nichts eben durch und durch lernunfähig.

Johannes

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
Wo du dein Wissen her hast: keine Ahnung.

Die Unterschriften müssen an Ort und Stelle geleistet werden
ODER diese Unterschriften auf Satzungsänderungen müssen
Beglaubigt sein. Ein einfaches Einreichen der geänderten
Satzung, wie dargestellt, ist nicht möglich.

Doch- die Unterschrift des vertretungsberechtigten Vorstandes liegt nämlich in beglaubigter Form beim Amtsgericht - daher braucht sie auch nicht nochmal beglaubigt zu werden.
Grundsätzlich sind aber die Verfahrensweisen von Land zu Land unterschiedlich - in RPL gilt oben gesagtes.

BerndW ist offiziell für dumm erklärt, Er kann nicht lesen,
nicht verstehen und erklären kann man Ihm auch nichts eben
durch und durch lernunfähig.

Ersetze „BerndW“ duch „j.Maas“, dann wird ein Schuh draus.

Gruß
HaWeThie

Hi,
Wo du dein Wissen her hast: keine Ahnung.

Die Unterschriften müssen an Ort und Stelle geleistet werden
ODER diese Unterschriften auf Satzungsänderungen müssen
Beglaubigt sein. Ein einfaches Einreichen der geänderten
Satzung, wie dargestellt, ist nicht möglich.

Doch- die Unterschrift des vertretungsberechtigten Vorstandes
liegt nämlich in beglaubigter Form beim Amtsgericht - daher
braucht sie auch nicht nochmal beglaubigt zu werden.

Nein denn das wird ja gefragt ob die Beglaubigt sein müssen JA.

Pisa für Beamte wäre was besonders LESEN.

Johannes

Grundsätzlich sind aber die Verfahrensweisen von Land zu Land
unterschiedlich - in RPL gilt oben gesagtes.

BerndW ist offiziell für dumm erklärt, Er kann nicht lesen,
nicht verstehen und erklären kann man Ihm auch nichts eben
durch und durch lernunfähig.

Ersetze „BerndW“ duch „HaWeThie“, dann wird ein Schuh draus.

Gruß
HaWeThie

Wer Lesen kann
Auch hier ziehe ich mir den Schuh nicht an:
Die Ursprungsfrage lautete, ob jede Satzungsänderung mit beglaubigter Unterschrift…

Ach im Lesen bist du ja besser als ich

HaWeThie