Chemierecht

Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Mai 2000

Darf man ein eigenes, privates Chemielabor auf seinem Grundstück führen? Welche Stoffe dürfen nicht gelagert werden? Gibt es dazu gesetzliche Grundlagen?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 35 Minuten hilfreich
    Re: Chemierecht

    Darf man ein eigenes, privates
    Chemielabor auf seinem Grundstück führen?
    Im Prinzip schon, aber man muß darauf achten, daß

    - die Kontrollierte Lagerung der Gefahrstoffe
    - die Sicherheitsbezogene Gestaltung des Arbeitsplatzes
    - die Beschaffung und Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen
    - die Kenntnis der Maßnahmen bei unvorhergesehenem Verschütten oder Freisetzen sowie
    - die Sichere und umweltgerechte Entsorgung von Gefahrstoffen und Rückständen

    gewährleistet ist. Man sollte meinen, daß die meisten Punkte wegfallen, wenn man nicht mit Gefahrstoffen arbeitet. Leider sind einige der geltenden Vorschrifen so streng, daß auch der Umgang mit harmlosen Stoffen zum Problem wird. Wendet man die Vorschriften für die Entsorgung von Abfällen streng an, so darf man in einem chemielabor noch nicht einmal eine Hühnerbrühe wegschütten, weil ihr Salzgehalt zu hoch ist. Es gelten nämlich mindestens genau so strenge Grenzwerte wie für Abwässer von Industrieanlagen.

    Zudem benötigt man für den Umgang mit einigen Chemikalien einen entsprechenden Sachkundigkeitsnachweis oder sogar eine spezielle Genehmigung.

    Wann und unter welchen Bedingungen ein Privatlabor im Garten erlaubt ist kann ich Dir leider nicht sagen. Das muß schon ein Jurist mit entsprechenden Sachkenntnissen entscheiden. Welche Stoffe dürfen nicht gelagert
    werden? Gibt es dazu gesetzliche
    Grundlagen?
    Da gibt es einen ganzen Wust von Gesetzen und Verordnungen. Die wichtigsten sind das
    Chemikaliengesetz (ChemG) und die Chemikalienverbostverordnung ChemVerbotsV). Häufig wird aber auch das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz, SprengG) einschließlich der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV), das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz, BtMG), das Gundstoffüberwachungsgesetz (GÜG), das Arzneimittelgesetz (AMG) oder das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) berührt.

    Am besten Du überläßt die Begriffe einer Suchmaschiene Deines Vertrauens.

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Chemierecht - Ergänzung

      Da gibt es einen ganzen Wust von Gesetzen
      und Verordnungen. Die wichtigsten sind
      das
      Chemikaliengesetz (ChemG)
      Die konkreten Vorgaben dazu finden sich dann in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

      und die Chemikalienverbostverordnung
      ChemVerbotsV). Häufig wird aber auch das
      Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe
      (Sprengstoffgesetz, SprengG)
      einschließlich der allgemeinen
      Verwaltungsvorschriften zum
      Sprengstoffgesetz (SprengVwV), das Gesetz
      über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
      (Betäubungsmittelgesetz, BtMG), das
      Gundstoffüberwachungsgesetz (GÜG), das
      Arzneimittelgesetz (AMG) oder das
      Lebensmittel- und
      Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) berührt.
      In dem Moment, wo Chemikalien transportiert oder geliefert werden, finden dann auch noch die Vorschriften über Gefahrgut Anwendung (ADR - Europäische Gefahrgut-Richtlinie und im Falle von Straßentransport GGVS - Gefahrgutverordnung Straße). Am besten Du überläßt die Begriffe einer
      Suchmaschiene Deines Vertrauens.
      Gruß, Kubi

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