wie ist das, wenn man von einer Call-by-Call-Telefongesellschaft eine Mahnung bekommt, diese begleicht, dann eine zweite Mahnung über den betrag bekommt, obwohl fristgerecht beglichen wurde.
Besagte Person hat versucht nach der zweiten mahnung mit der Telefongesellschaft Kontakt aufzunehmen, konnte aber telefonisch niemanden erreichen udn schickte deshalb ein Fax.
Auf dieses Fax wurde nie geantwortet, die Person bekamm aber von den Anwälten der Telefongesellschaft eine Rechnung die den mahnbetrag zuzüglich ca 30 Euro Anwaltskosten enthielt.
Darauf hin setzte sich die Person mit den Anwälten in Verbinung und es ergab sich, dass die Zahlung korrekt einging, aber seitens der Telefongesellschaft älteren offenen Rechnungen zugebucht wurde um diese zu begleichen, für die aber nie eine Mahnung geschrieben wurde.
Ist nun die Person verpflichtet die Anwaltskosten zu tragen, obwohl
korrekt bezahlt wurde
die Angelegenheit direkt nach der zweiten Mahnung durch die Telefongesellschaft versucht wurde mit dieser zu klären
die Telefongesellschaft auf die Klärungsversuche nicht reagiert hat
???
Für sämtliche Schreiben und Faxe liegen bei der Person noch die Versandberichte vor.
Ist nun die Person verpflichtet die Anwaltskosten zu tragen,
obwohl
korrekt bezahlt wurde
die Angelegenheit direkt nach der zweiten Mahnung durch die
Telefongesellschaft versucht wurde mit dieser zu klären
die Telefongesellschaft auf die Klärungsversuche nicht
reagiert hat
Sofern ein bestimmte Rechnung angemahnt wurde und auf der Überweisung auch eine eindeutige Rechnungsnummer angegeben wurde, ist die Telefongesellschaft selbst Schuld, da ja nachgewiesen werden kann, dass die angemahnte Rechnung längst bezahlt wurde.
Schwieriger ist es bei einer allgemeinen Mahnung („auf ihrem Kundenkonto ist ein offener Betrag von…“), da müsste man dann schauen, ob dem Kunden klar sein konnte, dass da noch weitere Rechnungen offen sind.
also es war ein posten von Rechnungen und als Verwendungszweck sollte mein Buchungskonto angegeben werden.
Es wurde der Begriff Hauptforderung verwendet.
Es muss sich aus der Überweisung ergeben,
„wofür genau“ der angegebene Betrag sein sollte.
Ein ähnliches Prozedere führt ein Vollstreckungsbeamter
des Landkreises Schleswig-Flensburg durch. Zieht
Forderungen ein und quittiert. Später, in seinem Amt,
schreibt er den Betrag auf andere Forderungen gut,
insbesondere, weil die zu verjähren drohen und zieht
wieder los, um in „gleicher, alter Sache“ nochmals zu
pfänden.
also es war ein posten von Rechnungen und als Verwendungszweck
sollte mein Buchungskonto angegeben werden.
Es wurde der Begriff Hauptforderung verwendet.