wie ist denn die momentane Rechtsprechung bez. der Rechte an Diplomarbeiten? Können Diplomanden die Arbeiten ohne weiteres in Diplomarbeitsbörsen o.ä. einstellen oder ist dies rechtlich untersagt? Hält der Professor die Rechte an der Diplomarbeit? Kann ein Professor die Erkenntnisse aus Diplomarbeiten in seinen Büchern ohne Weiteres verwenden, oder ist ein Hinweis auf die Herkunft erforderlich? Kann die Arbeit veröffentlicht werden, ohne die Erwähnung des Namens des Diplomanden? Und können Sonderregelungen in Bezug auf die Rechte in den Prüfungsordnungen der Hochschulen festgeschrieben werden.
wie ist denn die momentane Rechtsprechung bez. der Rechte an
Diplomarbeiten? Können Diplomanden die Arbeiten ohne weiteres
in Diplomarbeitsbörsen o.ä. einstellen oder ist dies rechtlich
untersagt?
Ich kann Dir leider nur auf diese Frage eine Antwort geben: Die Diplomarbeit ist im Besitz der Universität, die die Prüfungsordnung zur Diplomarbeit verabschiedet hat. Sie verfügt auch über alle Rechte an der Arbeit. Stellvertretend hierfür steht der Betreuer, der vom Lehrkörper beauftragt ist und Hochschulmitglied ist. Studierende haben keine Rechte an Arbeiten, die im Rahmen des Studiums entstehen. Das betrifft auch Sperrung, Wegschließung, oder Veröffentlichung. Daher ist auch ein Verkauf der eigenen Arbeit ohne Einverständnis des Betreuers unzulässig. Gleiches gilt für eine Einstellung ins Internet. (Quelle: http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg2266…)
Im übrigen gilt das auch für Doktorarbeiten. Hier gilt zwar eine Veröffentlichungspflicht, die Universitäten behalten sich aber das Recht vor, die Veröffentlichung unter die Lupe zu nehmen. Vor der Veröffentlichung ist deshalb die s.g. Imprimatur vom Doktorvater bzw. der Doktormutter einzuholen.
An unserem Institut ist dies jedoch meist nur Formsache. Wir haben eine ganze Reihe von Magisterarbeiten veröffentlichen lassen, wenn sie herausragend sind.
Vielleicht kann ein Urheberexperte auf die anderen Fragen antworten.
ich bin mir nur sicher, dass für eine Veröffentlichung einer Diplomarbeit die Zustimmung des Gutachters notwendig ist. Ich bin kein Jurist, habe das aber mehrfach bei uns am Fachbereich mitbekommen. In vielen Prüfungsordnungen wird das explizit erwähnt. Wenn man googelt, stößt man aber auch auf verschiedene Seiten, auf denen Professoren darauf hinweisen, dass diese Regelung in jedem Fall gilt.
Soweit ich weiß, muss die Zustimmung zur Veröffentlichung durch den Betreuer vorliegen, weil er als Steller des Themas als Miturheber geführt wird (und offiziell stellt er das Thema ja selbst dann, wenn der Diplomand an ihn mit einem eigenen Vorschlag herantritt).
Wie es sich mit den weiteren Verwertungsrechten verhält, weiß ich wie gesagt nicht.
mir ist zu Deinen Fragen noch folgender Tipp eingefallen: Wenn Du noch Student bist, bist Du automatisch Mitglied der Hochschule. Und das gibt Dir die Möglichkeit, eine Rechtsauskunft bei der Rechtsabteilung Deiner Universität einzuholen. Für NRW weiß ich das sicher - ich würde mich aber wundern, wenn das in anderen Bundesländern anders ist. Am besten erkundigst Du Dich nach dem zuständigen Referat im Rektorat und fragst dort schriftlich an. Sie müssen Dir Auskunft geben, was allerdings gelegentlich ziemlich dauern kann…