Kündigung während der Krankschreibung

Hallo!
Früher war es nicht möglich, dass ein Arbeitsverhältnis während einer Krankschreibung gekündigt wurde. Ich habe nun gehört, dass das inzwischen nicht mehr gilt. Hier also meine Frage: Kann der Arbeitgeber während einer Krankschreibung dem Arbeitnehmer kündigen?
Gruß
Holger

Hallo!
Früher war es nicht möglich, dass ein Arbeitsverhältnis
während einer Krankschreibung gekündigt wurde. Ich habe nun
gehört, dass das inzwischen nicht mehr gilt. Hier also meine
Frage: Kann der Arbeitgeber während einer Krankschreibung dem
Arbeitnehmer kündigen?

Hallo,

Märchen!
Ein Arbeitgeber konnte schon immer während der Krankschreibung kündigen!

Falls ich unrecht habe, verbessert mich

gruß michael

Was Du wahrscheinlich meinst, ist, daß Arbeitgeber angeblich WEGEN Krankheit nicht kündigen können (so Kündigungsschutzrecht anwendbar ist). Aber auch das ist nicht richtig, sondern unter bestimmten Voraussetzungen (lange Krankheit, massive Beeinträchtigung des Betriebs, negative Zukunftsprognose) möglich.

Hallo Holger!

Früher war es nicht möglich, dass ein Arbeitsverhältnis
während einer Krankschreibung gekündigt wurde.

Arbeitsunfähigkeit und Kündigung waren schon immer zwei paar Schuhe. Das Arbeitsverhältnis kann ohne weiteres während der Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden. Auch der Arbeitnehmer darf selbstverständlich kündigen, während er krankgeschrieben ist.

Der AG kann nur nicht ohne weiteres WEGEN der Krankmeldung kündigen. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung und wenn absehbar nicht mehr mit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist, kann der AG nicht nur WÄHREND, sondern auch WEGEN der Krankmeldung kündigen.

Gruß
Wolfgang

Hallo!
Danke für die schnellen Antwortwen. Hat mir echt geholfen!
Gruß
Holger

Hallo,

wichtig ist der ZUGANG der Kündigung.
Also, wenn Du die Kündigung nach hause geschickt bekommst, ist sie wirksam zugegangen, außer der AG weiß, daß Du alleine lebst und im KH liegst.
Liegt die Kündigung an Deinem Arbeitsplatz, dann gilt sie erst an Deinem ersten Arbeitstag als wirksam zugegangen und auch ab dem Zeitpunkt gelten die Fristen.

Gruß
Winni

Berichtigt mich, wenn ich falsch liege…

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