Haftungsausschluss bei Privatverkauf?

Wie könnte man, ggf. durch welche Formulierung, bei einem PKW Verkauf von privat an privat die Haftung ausschliessen?

Hallo!

„Das Fahrzeug wird gekauft wie gesehen und probegefahren(*) unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung“

(*) Nichtzutreffendes weglassen

Schönen Gruß,
Robert

Hallo,

„Das Fahrzeug wird gekauft wie gesehen und probegefahren(*)
unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung“

(*) Nichtzutreffendes weglassen

das ist so in Ordnung und üblich. Man sollte aber nicht unerwähnt lassen, dass damit (und auch mit sonstwas anderem) die Haftung bei arglistiger Täuschung (bewusstes Verschweigen bekannter, nicht offensichtlicher Mängel) nicht ausgeschlossen werden kann.

Gruss, Niels

Hallo!

das ist so in Ordnung und üblich. Man sollte aber nicht
unerwähnt lassen, dass damit (und auch mit sonstwas anderem)
die Haftung bei arglistiger Täuschung (bewusstes Verschweigen
bekannter, nicht offensichtlicher Mängel) nicht ausgeschlossen
werden kann.

Das ist ein sehr wichtiger Hinweis, den viele vergessen. Auf deutsch heisst das: kennt man einen Mangel einer Sache, die man verkaufen will, so kann man die Haftung dafür nicht über einen Gewährleistungsausschluss ausschließen. Die Konsequenz daraus ist, dass man auf derartige bekannte Mängel jedenfalls hinweisen muss. Das ist im übrigen nicht nur aus zivilrechtlichen Gründen relevant, sondern auch aus strafrechtlichen (Betrug).

Gruß
Tom