Hallo Michael,
es ist nicht soooo trostlos,…1.) Unterhaltspflichtverletzung ( Nichtzahlung des Unterhaltes )den Kinden gegenüber ist s t r a f b a r ; wenn er arbeitslos würde, kann „unter die übliche Pfändungsgrenze hinab“ gepfändet werden.
Zudem: die Gerichte verhängen „Bewährungsstrafen“ mit der Aufforderung, Unterhalt zu zahlen, wer also nicht zahlt, kommt dann in den „Bau.“
Desweiteren ist auch bei einer Heirat das „vorherige“ Vermögen nicht gleich das Vermögen der neuen Eheleute.
Also Schulden vor der neuen Ehe gehen nicht auf den Ehepartner über so wie auch Vermögen vor der Ehe nicht auf den Ehepartner übergehen.
Nur was während der Ehe,… o.K.?
Wenn er im Imbiss der Freundin arbeitet, o.K., dann hat er Einkommen. Wenn er Hausmann spielt, auch o.k., aber er m u ß den Kindesunterhalt bezahlen., d.h. er „kann“ nicht Hausmann spielen und vielleicht ein nun gemeinsames Kind betreuen während die „neue“ Ehefrau arbeiten geht.
Zudem ist die „Unterhaltsforderung“ der neuen Ehe „nachrangig“.,
Nach der ständigen Rechtssprechung muß er auch Nebenjobs, Wochenende und ggf. nachtarbeit annehmen, um den Kindes unterhalt sicherzustellen.
Sollte er wg. Unterhaltspflichtverletzung vor Gericht kommen, muß er nachweisen, dass er „über die üblichen Arbeitsvermittlungen hinaus“ sich um Jobs bemüht hat; er kann nicht sagen, ich suche nur einen Volljob.
Deine Freundin hat „gute Karten“, zumal manchmal eine Anzeige direkt „Wunder“ bewirkt.
Wegen dem Unterhalt kann Deine Freundin oder sollte Deine Freundin dann einen Rechtsanwalt einschalten; da der Unterhalt den Kindern zusteht, sind die Kinder die „Kläger“, vertreten durch die Mutter.
Die Kinder bekommen daher vom Amtsgericht Prozeßkostenhilfe bewilligt.
Mag sein, dass einige Anwälte dann nicht unbedingt das Mandat übernehmen wollen, weil ihnen hierbei nicht genügend Geld verdient wird, aber Deine Freundin hat keinerlei Anwaltskosten.
Noch Fragen?
peter
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