Unterhaltszahlung für Kids nach Wiederheirat

Hallo Experten!
Meine Freundin hat 2 Kinder aus erster Ehe. Ihr Ex lebt offiziell an der Armutsgrenze, d.h. er bekommt den rest vom Chef bar rübergeschoben. Außerdem hat seine Freundin und bald neu vertraute einen Imbißladen. Kurzum, er zahlt -wen wunderts - gerade den Mindestsatz an Unterhalt.
Wenn er jetzt seine „reiche“ Freundin heiratet, und er keinen Ehevertrag abschließt, wird dann das gemeinschaftliche Einkommen zur Berechnung herangezogen, oder stets nur das eigene Einkommen?
Wenn er „Hausmann“ würde also Null???

Danke im vorraus für Eure Hinweise!

Michael

Hallo Michael,
es ist nicht soooo trostlos,…1.) Unterhaltspflichtverletzung ( Nichtzahlung des Unterhaltes )den Kinden gegenüber ist s t r a f b a r ; wenn er arbeitslos würde, kann „unter die übliche Pfändungsgrenze hinab“ gepfändet werden.
Zudem: die Gerichte verhängen „Bewährungsstrafen“ mit der Aufforderung, Unterhalt zu zahlen, wer also nicht zahlt, kommt dann in den „Bau.“

Desweiteren ist auch bei einer Heirat das „vorherige“ Vermögen nicht gleich das Vermögen der neuen Eheleute.
Also Schulden vor der neuen Ehe gehen nicht auf den Ehepartner über so wie auch Vermögen vor der Ehe nicht auf den Ehepartner übergehen.
Nur was während der Ehe,… o.K.?

Wenn er im Imbiss der Freundin arbeitet, o.K., dann hat er Einkommen. Wenn er Hausmann spielt, auch o.k., aber er m u ß den Kindesunterhalt bezahlen., d.h. er „kann“ nicht Hausmann spielen und vielleicht ein nun gemeinsames Kind betreuen während die „neue“ Ehefrau arbeiten geht.

Zudem ist die „Unterhaltsforderung“ der neuen Ehe „nachrangig“.,

Nach der ständigen Rechtssprechung muß er auch Nebenjobs, Wochenende und ggf. nachtarbeit annehmen, um den Kindes unterhalt sicherzustellen.

Sollte er wg. Unterhaltspflichtverletzung vor Gericht kommen, muß er nachweisen, dass er „über die üblichen Arbeitsvermittlungen hinaus“ sich um Jobs bemüht hat; er kann nicht sagen, ich suche nur einen Volljob.

Deine Freundin hat „gute Karten“, zumal manchmal eine Anzeige direkt „Wunder“ bewirkt.

Wegen dem Unterhalt kann Deine Freundin oder sollte Deine Freundin dann einen Rechtsanwalt einschalten; da der Unterhalt den Kindern zusteht, sind die Kinder die „Kläger“, vertreten durch die Mutter.
Die Kinder bekommen daher vom Amtsgericht Prozeßkostenhilfe bewilligt.
Mag sein, dass einige Anwälte dann nicht unbedingt das Mandat übernehmen wollen, weil ihnen hierbei nicht genügend Geld verdient wird, aber Deine Freundin hat keinerlei Anwaltskosten.
Noch Fragen?
peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Noch Fragen? Ja!
Erst einmal Danke für die Antwort!
Es geht faktisch um Folgendes (um mal Größenordnungen zu nennnen):
Offiziell hat er ein Einkommen von 2000 netto, von dem der Unterhalt für die Kids berechnet und abgezogen wird. Wenn er aber (incl der Schwarzarbeit) 8000 pro Monat hat, so wären die Unterhaltszahlungen ja auch höher, oder??? Um diese differenzen geht es. Wenn er in einem Imbiss arbeitet ist das eh’ so ne sache mit dem Gehalt. Da kann eben viel unter den Tisch fallen.
Und so kanns nach seiner Hochzeit ja weiter gehen: Er hat ein Einkomemn von 2000 Mücken, und der Laden seiner Frau wirft 10.000 pro Monat ab, wonach wird dann der Unterhalt der Kids berechnet ? Nur die 2000 des Vaters??? Oder wird 10.000 + 2000 = 12.000, der Anteil des Mannes (50%) => 6000 als sein Einkommen zu Grunde gelegt ???

Kannst Du mir bei der Rechnung weiterhelfen?
Danke!

Er hat ein Einkomemn von 2000 Mücken,
und der Laden seiner Frau wirft
10.000 pro Monat ab, wonach wird
dann der Unterhalt der Kids berechnet ?
Nur die 2000 des Vaters??? Oder wird
10.000 + 2000 = 12.000, der Anteil des
Mannes (50%) => 6000 als sein
Einkommen zu Grunde gelegt ???

Keine Ahnung, aber so aus dem Bauch heraus: warum sollte ich (neue Ehefrau) für die Kinder meines Mannes bezahlen müssen???

Unterhaltszahlung

Bei der Berechnung wird nur das Einkommen des Mannes berücksichtigt. Ist er noch nicht gepfändet worden, wenn er doch keinen Unterhalt zahlt? Ich nehme doch an, dass ein Pfändungstitel vorhanden ist. Solltest Du mal klären lassen, ob evtl. eine kleine Summe der Unterhaltsrückstände gepfändet versucht werden kann. Wenn kein Erfolg beim Pfänden, dann gibt es noch die Möglichkeit der eidesstattlichen Erklärung, also der Mann muß erklären, dass er völlig mittellos ist und deshalb keinen Unterhalt zahlen kann. Evtl. zahlt der Mann lieber doch Unterhalt um diese Erklärung nicht leisten zu müssen. Durch den damit verbundenen Eintrag ins Schuldenregister hat er sicher Probleme wenn er sich selbständig machen will oder einen Kredit braucht.

Zum Imbiss:

Wenn der Imbiss auf seine Frau läuft, d. h. er bei ihr angestellt ist, hat das Einkommen des Imbissladens leider nichts mit ihm zu tun.

Falls er sich ebenfalls selbständig macht, sieden Imbiss gemeinsam haben, ist die Sache natürlich anders. Das wird er aber, Deiner Schilderung nach, sicherlich nicht machen, es ist für Ihn anfangs einfacher, sich zu niedrigem Gehalt anstellen zu lassen. Wenn das zu erwartende Einkommen aber wesentlich niedriger als üblich ist, gibt es da auch einen Ansatzpunkt. Man kann ihm unterstellen, dass er sich absichtlich zu wenig zahlen läßt, nur um keinen Unterhalt zahlen zu können. Besonders wenn der Arbeitgeber seine eigene Ehefrau ist.

Wenn er sich doch selbständig macht, ist fraglich, ob er alle Einkünfte durch den Imbissladen ordentlich darlegt. Ist ziemlich schwierig, da Unregelmäßigkeiten nachzuweisen.

Auf jeden Fall braucht Deine Freundin einen langen Atem (so wie ich damals auch brauchte, allerdings für meinen eigenen Unterhalt) um an den Unterhalt für Ihre Kinder zu kommen.

Ulrike

Hallo Ulrike

Bei der Berechnung wird nur das Einkommen
des Mannes berücksichtigt. Ist er noch
nicht gepfändet worden, wenn er doch
keinen Unterhalt zahlt?

Lies nochmal das Ausgangsposting, der Mann zahlt ja Unterhalt.

Gruss
Marion

Noch Fragen? - die zweite …
danke - danke Leute!
ich habe gemerkt, daß es in der Tat ein sehr schwammiges Thema ist, es natürlich auf jeden Einzelfall und die einzelnen Umstände etc. ankommt.
Der Kernpunkt meiner Frage ist jedoch (mal ganz extrem) Sie brinkt Einkommen in den Haushalt und er keines (z.B. Hausmann) Das hieße, wenn er kein Einkommen hat, brauch er auch kein Unterhalt (oder gerade den Mindestsatz) für seine Kinder zu zahlen, selbst wenn er in einer Villa sitzt und seine Kinder von der Sozialhilfe leben.
Anderer Fall:
Andererseits, bei einer Scheidung, ER hat 30 Jahre allein Geld verdient, SIE war Hausfrau und Mutter, wird ja auch (und zu recht) die Hausarbeit als gleichberechtige Arbeit anerkannt und entsprechend eingerechnet.

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