Pflegedienst kassiert ab ?

Hallo Experten,
ein Bekannter hat mir letztens folgenden Fall geschildert:
Eine ältere Dame wird von einem Pflegedienst betreut. Die ältere Dame ist im Laufe der Jahre allerdings nicht mehr ganz so zurechnungsfähig (recht vergesslich und sich oftmals nicht bewusst, was sie tut).
Nun stellte sich wohl heraus, das sie dem Bediensteten der Firma die den Pflegedienst betreibt (einem jungen Mann) sämtliche Bankvollmachten erteilt hat. Dieser rechnet die Abhebungen vom Konto nicht ab, auch die Ausgaben lassen sich nicht nachvollziehen.
Noch schlimmer: Sämtliche Unterlagen über Lebensversicherungen und Vermögen sind in der Hand des Pflegers, sodas nichts mehr kontrollierbar oder nachvollziehbar ist. Erst auf die Bemerkung der älteren Dame, das der junge Mann wohl bald nicht mehr kommen könnte, da er jetzt viel Zeit für seinen Hausbau benötige, liess bei Freunden die Alarmglocken schrillen. Auch die Bemerkung, die der Pfleger machte, sie müsse sparen da das Geld knapp würde, liess alle aufhorchen. Die Frau war sehr vermögend und lebt recht bescheiden in der Wohnung ihres Sohnes, der sich allerdings nicht kümmert und weit weg wohnt. Die ältere Dame hat aber sonst keinerlei Verwandschaft mehr, ihre Freunde und Bekannte haben keine Möglichkeit etwas in Erfahrung zu bringen. Der Pflegedienst gibt keine Auskunft.
Interessanterweise hat der Pfleger es auch veranlasst, das bei der Dame die Wohnung von einer Putzfrau gereinigt wird. Er stellte die Putzfrau ein und bezahlt sie auch aus dem Vermögen der alten Dame. Was die Putzfrau bekommt, weiss die alte Dame nicht. „Das erledigt alles der Pfleger für mich“. Nun stellte sich heraus, die Putzfrau lebt mit dem Pfleger zusammen. In mir keimt der Verdacht auf, da will ein Gaunerpaar kräftig abkassieren.
Darf Pflegepersonal überhaupt die Bankgeschäfte eines Patienten übernehmen? Macht es Sinn, eine Anzeige wegen Verdachts der Untreue zu machen? Welche Behörde wäre zuständig, um dem Pflegedienst mal auf den Zahn zu fühlen? Ich finde es mehr als moralisch verwerflich ältere Mitmenschen, die nicht mehr ganz so gut beeinander sind, um ihr Erspartes zu bringen. Für jegliche Tipps wäre ich dankbar.
Gruss Sebastian

Hi Sebastian!

Zuerst sagen, daß ich eine Laie bin bzgl. Recht. Aber in der häuslichen Krankenpflege habe ich jahrelang gearbeitet.

Darf Pflegepersonal überhaupt die Bankgeschäfte eines
Patienten übernehmen?

Wenn die Patientin das unterschrieben hat, ja. Aber das solange kein Mensch (Arzt und dann Richter) sie für unzurechnungsfähig erklärt hat. Auserdem wird es immer empfohlen, solange man noch geistig fit ist, einen Menschen zu nennen, die solche Aufgaben, wie von Dir beschrieben, übernimmt, wenn man selber nicht in der Lage ist. Wer sie da nennt, ist ganz allein die eigene Entscheidung. Und vielleicht ist der Pfleger so ernannt worden…

Macht es Sinn, eine Anzeige wegen Verdachts der Untreue zu machen?

In meinen Augen nicht. Aber versuche es, wenn du glaubst, daß es etwas bringt… Wir hatten auch einen ähnlichen Fall und wußten, daß die ach so liebe Nachbarin, die sich bis dahin nicht um ein Deut um die Dame gekümmert hatte, plötzlich auf ihren Wohnungsschlüssel kam. Und als wir sie dann holten um in einem Pflegeheim zu bringen (sie wollte das auch so und war auch extrem vermögend) waren mehrere wertvolle Sachen spurlos verschwunden (Juwelen, PC, teueren Gemälden,…) Mein Chef sagte mir damals -ich dachte ähnlich wie du-, daß wir nichts als Ärger haben werden und die einzigen, die eine Chance hätten, per Gerichtbeschluß etwas zu zwingen, wären die Angehörigen. Wie bei Dir der Fall, lebten die auch weit weg und zeigten kaum Interesse an das was vorgefallen war.

Ich
finde es mehr als moralisch verwerflich ältere Mitmenschen,
die nicht mehr ganz so gut beeinander sind, um ihr Erspartes
zu bringen.

Wenn diese Menschen tatsächlich den Älteren Menschen um sein Vermögen bringen, ist es sehr verwerflich. Das stimme ich ohne weiteres zu. Doch:

  1. du weiß nicht ob das tatsächlich genauso ist.
  2. Du kennst die „innere“ Umständen auch nicht (s.o.: Ob sie das nicht so verfügt hat) und
  3. Wenn du dich da mit Gerichten usw. legst, wird man sich gleich die Frage stellen, warum und weshalb Du einen solchen Interesse hast.

Daß du so einen barmhezigen Mitmenschen bist, steht schon gar nicht zu Debatte, aber warum kummerst Du Dich so sehr um sie?? (Entschuldige bitte, den schrecklichen Wortwahl, aber ich kann mich heute nicht besser ausdrücken…).

Jedenfalls darfst Du natürlich eine Anzeige erstatten. Doch als was??? Bist du mit der Dame verwandt?.. Wie gesagt, Sebastian, ich möchte Dich nicht davon abhalten, das zu machen was Du für richtig hälts. Aber aus meiner Sicht was Du da machen möchtest, lohnt sich nicht und die Wahrscheinlichkeit, daß du dadurch nur Kopfschmerzen hast, ist es sehr groß.

Die nächste Frage, die mir einfällt ist: Wenn du eine Anzeige erstatten möchtest, für was? Daß du denkst, der Pfleger bereichert sich auf Kosten der Dame??? Wie gesagt ich bin kein Jurist aber ich denke, so etwas zu beweisen wird verdammt schwer sein. Und der Pfleger, wenn er nicht allzu doof ist, wird sich für eine solche Möglichkeit schon bewappnet haben. Ansonsten wenn sie nicht als Unzurechnungsfähig gilt und ihr Unterschrift leistet, ist es alles rechtens. Evtl in Deinen Augen verwerflich aber doch legitim.

Schönen Gruß
Helena *die schon mal vor so eine Überlegung stand und denkt, richtig gehandelt zu haben, obwohl sie nix weiter tat*

Für jegliche Tipps wäre ich dankbar.
Gruss Sebastian

Hallo sebastian,

ich würde hier mal zuerst klären, ob dieser Pfleger nicht von Amts wegen eingesetzt ist. Wenn er nicht eingesetzt ist, wäre ein Gespräch bei der Kripo durchaus sinnvoll. Man muss ja jemand nicht sofort eienr Straftat bezichtigen, sondern kann auch um ein Gespräch bitten und - von Aussenstehenden - vermutete Ungereimtheiten der Polizei erklären. Andererseits, wenn die Dame keinen zugewiesenen Betreuer hat, der Vorgang einem Polizisten zugetragen wird, wird wohl eingeschritten werden. Mich macht nur stutzig, dass der Sohn sich nicht um die wirtschaftlichen Fragen kümmert. Vielleicht sollte man ihn zuerst einmal ansprechen oder informieren.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sebastian,

finde es mehr als moralisch verwerflich ältere Mitmenschen,
die nicht mehr ganz so gut beeinander sind, um ihr Erspartes
zu bringen. Für jegliche Tipps wäre ich dankbar.

wenn eine solche Besorgnis besteht, dann sollte mal jemand (egal wer) diesen Sachverhalt dem Vormundschaftsgericht berichten und die Einrichtung einer Betreuung für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge anregen. Dann wird der Angelegenheit mal ein wenig auf den Grund gegangen, und zwar unter der Leitung eines Richters und eines Verfahrenspflegers.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo Sebastian,

Eine ältere Dame wird von einem Pflegedienst betreut. Die
ältere Dame ist im Laufe der Jahre allerdings nicht mehr ganz
so zurechnungsfähig (recht vergesslich und sich oftmals nicht
bewusst, was sie tut).

wurde dies von einem Vormundschaftsgericht festgestellt oder ist dies nur der Eindruck deines Bekannten?

Wer hat den Pfelger beauftragt?

Nun stellte sich wohl heraus, das sie dem Bediensteten der
Firma die den Pflegedienst betreibt (einem jungen Mann)
sämtliche Bankvollmachten erteilt hat.

Solange ihr das Vormundschaftsgericht keinen Betreuer zuteilt, darf Sie bevollmächtigen wen sie will.

Dieser rechnet die
Abhebungen vom Konto nicht ab, auch die Ausgaben lassen sich
nicht nachvollziehen.

Wer hat den Einblick in diese Unterlagen um dies festzustellen?

Noch schlimmer: Sämtliche Unterlagen über Lebensversicherungen
und Vermögen sind in der Hand des Pflegers, sodas nichts mehr
kontrollierbar oder nachvollziehbar ist. Erst auf die
Bemerkung der älteren Dame, das der junge Mann wohl bald nicht
mehr kommen könnte, da er jetzt viel Zeit für seinen Hausbau
benötige, liess bei Freunden die Alarmglocken schrillen. Auch
die Bemerkung, die der Pfleger machte, sie müsse sparen da das
Geld knapp würde, liess alle aufhorchen. Die Frau war sehr
vermögend und lebt recht bescheiden in der Wohnung ihres
Sohnes, der sich allerdings nicht kümmert und weit weg wohnt.
Die ältere Dame hat aber sonst keinerlei Verwandschaft mehr,
ihre Freunde und Bekannte haben keine Möglichkeit etwas in
Erfahrung zu bringen.

Durchaus möglich dass es nicht so ganz korrekt zugeht. Eine Anzeige bei der Polizei und ans Vormundschaftsgericht wären eine Möglichkeit.

Der Pflegedienst gibt keine Auskunft.

Normal.

Interessanterweise hat der Pfleger es auch veranlasst, das bei
der Dame die Wohnung von einer Putzfrau gereinigt wird. Er
stellte die Putzfrau ein und bezahlt sie auch aus dem Vermögen
der alten Dame. Was die Putzfrau bekommt, weiss die alte Dame
nicht. „Das erledigt alles der Pfleger für mich“. Nun stellte
sich heraus, die Putzfrau lebt mit dem Pfleger zusammen. In
mir keimt der Verdacht auf, da will ein Gaunerpaar kräftig
abkassieren.

Zum einen kann es durchaus sinnvoll sein, eine Putzfrau einzustellen - putzen ist kein Aufgabenbereich eines Pflegers, und ob es die alte Dame selbst noch kann wage ich zu bezweifeln. Ob diese „Vetternwirtschaft“ bei der Vergabe den Verdacht nährt, dass etwas nicht passt? Ohne obigen Abschnitt eher niocht. So schon.

Darf Pflegepersonal überhaupt die Bankgeschäfte eines
Patienten übernehmen?

Jeder der eine Vollmacht auf dem Konto hat darf das. Und die kann man jedem geben der geschäftsfähig ist. Wie es moralisch aussieht… na ja.

Macht es Sinn, eine Anzeige wegen
Verdachts der Untreue zu machen?

Die Polizei muss der Anzeige nachgehen.

Welche Behörde wäre
zuständig, um dem Pflegedienst mal auf den Zahn zu fühlen?

Vormundschaftsgericht und Polizei.

Ich
finde es mehr als moralisch verwerflich ältere Mitmenschen,
die nicht mehr ganz so gut beeinander sind, um ihr Erspartes
zu bringen.

Sofern das tatsächlich der Fall ist…

Gruß Ivo

Hallo Sebastian,

an der Sache muss nichts faul sein. Es gibt viele Pflegedienste die in aufopfernder Weise weit über das eigentlich vertraglich vorgesehene Maß hinaus tätig werden und auf der Ebene des sozialen Engagements Dinge für ihre Kunden erledigen, die nicht in den Kernbereich der Pflege fallen. Hierfür gibt es dann keine geregelte Vergütung und dann kann es schon mal sein, dass es hierfür dann mal Zahlungen ohne Beleg gibt oder Dinge über die Steuerkarten von Angehörigen abgerechnet werden. Abgabenrechtlich vielleicht nicht OK, aber durchaus im Sinne aller Beteiligter. Auch hat man es bei den Pflegediensten häufiger mit Familienunternehmen zu tun, in denen es da noch einen Onkel gibt, der den Rasen mäht und eine Tochter die putzt und die durchaus im Interesse der Betroffenen mit vermittelt werden, da diese selbst nicht mehr in der Lage sind bestimmte Tätigkeiten selbst zu erledigen und ebenfalls nicht mehr fähig sind, hierfür selbst sich Hilfe Dritter zu organisieren. Da ist es dann sicher besser, wenn der Pflegedienst Bekannte anheuert, als dass zusätzliche Fremde mit unbekanntem Hintergrund sich da rumtreiben.

Dies vorausgeschickt sollte man mit Vorwürfen sehr vorsichtig und zurückhaltend sein, es könnte sonst passieren, dass man damit Dinge zum Schaden der Betroffenen zerstört, die man nicht wieder auf die Reihe bringt.

Natürlich gibt es aber auch bei Pflegediensten schwarze Schafe und daher ist es andererseits auch nicht verkehrt ein Auge auf die Leute zu halten und ggf. mal freundlich nachzufragen, wenn man Fragen hat, oder wenn finanzielle Ungereimtheiten auftreten. Dabei sollte man aber ebenfalls bedenken, dass fehlende Rechnungslegung nicht an sich schon ein Zeichen für kriminelle Machenschaften sein müssen. Wenn Leute in der Freizeit noch nebenbei anderer Leute Bankgeschäfte erledigen, dann wäre es zwar sicher sinnvoll, dies - auch im eigenen Interesse - sauber zu dokumentieren, aber gerade bei solchen Kleinunternehmen gibt es ja schon mit der eigenen Buchführung immer genug Chaos, …

Auch den Hinweis auf das langsam knapp werdende Vermögen sollte man mit Vorsicht genießen. Häusliche Krankenpflege ist teuer und gerade wenn die Pflege über das von der Kasse übernommene Maß hinausgeht und auch noch eine Putzhilfe, etc. benötigt wird, schmilzt ein Vermögen recht schnell zusammen.

Daher würde ich vor dem Einleiten von strafrechtlichen Schritten gegen den Pflegedienst zunächst mal in eine andere Richtung gehen. Soweit die Dame ja offenbar nicht mehr in der Lage ist selbst ihre Geschäfte zu besorgen, sollte eine gerichtliche Betreuung angeregt werden. Dies ist formlos beim zuständigen Amtsgericht möglich. Hierbei sollten die Hintergründe umfassend geschildert und ggf. auch gleich ein Vorschlag für den Namen des Betreuers gemacht werden. Ehrenamtliche Betreuungen kann grundsätzlich jeder übernehmen. Ist kein geeigneter Bekannter oder Verwandter zur Übernahme bereit, kann man auch einen Berufsbetreuer oder einen Betreuungsverein vorschlagen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wiz,
zuerst mal Danke für Deine Ausführungen.
Das es auch viel Personal gibt, welches sich über die Massen aufopfert ist sicher richtig. Meine Frau hat selbst einige Zeit bei einer Sozialstation gearbeitet.
Zwischenzeitlich haben Bekannte Kontakt zum Rechtsanwalt der alten Dame aufgenommen. Der hat nun eine Prüfung von Amts wegen veranlasst, die auch sehr schnell stattfand. Die alte Dame berichtete nun, das der Pfleger sie genauestens instruiert hätte, was sie sagen solle.
Wenn der Pfleger wirklich nichts zu befürchten hätte, warum sollte er das tun?
Das der Pfleger vielleicht von der Dame zu Bankgeschäften bevollmächtigt worden ist, mag ich ja noch glauben. Aber warum befinden sich dann alle Unterlagen in seinem Besitz?
Der Rechtsanwalt teilt zumindest den Verdacht und leitet jetzt hoffentlich alles in die Wege.
Gruss Sebastian

Hi Helena,
auch Dir erstmal Danke.
Mich persönlich betrifft das alles ja nicht. Ich bin weder mit der Dame verwandt, noch erbe ich was :wink:
Aber zwischenzeitlich hat wohl eine Prüfung vom Vormundschaftsgericht auf Veranlassung des Anwalts der alten Dame stattgefunden.
Hierbei hat der Pfleger ihr genau eingetrichtert, welche Antworten sie geben soll.
Zu der Putzfrau: Als Bekannte letztens bei der Dame zu Besuch waren, stockte ihnen der Atem. Jegliches Geschirr in den Schränken war verdreckt, das Badezimmer roch schon übel und überall Zentimeterhoch Staub. Also saubergemacht wurde dort schon länger nicht. Und wenn der Pfleger wirklich um die alte Dame bemüht wäre, hätte er diesen Mißstand schon längst beseitigen müssen. Wie gesagt, es betrifft nicht mich, aber der Verdacht, das da etwas neben der Spur läuft wird mit jeder Information die ich bekomme deutlicher. Da alle Bekannten eben auch schon älter sind, fragte man mich was zu tun sei.
Als ich erfuhr, das der Rechtsanwalt der Dame namentlich bekannt sei, schlug ich vor, sich an den Anwalt zu wenden. Der Anwalt hatte wohl auch schon Kontakt mit dem Pfleger aufgenommen. Allerdings reagierte der Pfleger wohl sehr unwirsch und wich allen Fragen nur aus und geriet wohl recht schnell in einen Streit mit dem Anwalt.
Also wenn ich der Pfleger wäre und alles korrekt ablaufen würde, hätte ich keine Probleme dem Anwalt alle Fragen zu beantworten und es wäre in meinem eigenen Interesse, Verdachtsmomente sofort aus dem weg zu räumen.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian!

Alles was du sagst weckt, in der Tat den Verdacht, daß etwas nicht stimmt bzw faul ist. Und für Deine „nicht-weg-schauen“ sei Dir an dieser Stelle einen großen Lob ausgesprochen.

Nur solche Fälle, aufgrund meiner langjährige Tätigkeit in der häuslichen Pflege, kenne ich gut. Ich könnte Dir mehrere ähnlichen Fällen beschreiben. Und alle haben nur eins gemeinsam: Es sind haaresträubend und m.E. verletzen die Würde des Patienten. Nur einen Aussenstehender wie du -oder wie ich damals- sind so ziemlich die Hände gebunden. Damit meine ich keineswegs, daß du dieser Pfleger nicht anzeigen kannst (das kannst/darfst Du auf jeden Fall!), doch die Beweislage wird für Dich verdammt schwer sein. Und es ist mehr als fraglich, ob etwas positives (sowohl für Dich wie auch für die Patientin) raus kommt. Dabei geht es gar nicht darum, daß Du dadurch „etwas vererbst“, sondern überhaupt, ob das alles etwas bringen wird.

Wie auch hier von noch jemandem erwähnt wurde, wenn sie noch zurechnungsfähig ist (und das ist sie solange ein Arzt und dann ein Richter das aberkennt und das ist verdammt schwer durchzusetzen), gilt ihre Unterschrift als „Ermächtigung“, um in ihren Angelegenheiten „mitzuwirken“. Auf diese ebene, Sebastian, sage ich Dir gleich, es ist kaum bis nichts zu machen.

Bitte, glaube mir, ich will Dir nichts abraten. Aber dadurch, daß ich diese Situation kenne, weiß ich -oder zumindest erlaube ich mir zu glauben- wo du bist und was Du denkst. So sehr Dir das Blut kocht, ist da kaum was zu machen.

Auf der anderen Seite, wenn die Vormundschaftsgericht bereits davon erfahren hat, dann wird sich ggbflls was tun. M.M.n. was Du hast machen können, hast Du bereits getan…

Nochmals aller Achtung für Deine Haltung und einen ganz lieben Gruß aus Nürnberg!
Helena
PS. Nur um das erwähnt zu haben: Ich hatte eine Pat, nennen wir sie, Frau L. Als Jüdin ist sie damals, als mehrmalige Siegerin von etlichen Skiwettbewerbe, in die USA geflüchtet. Dort hat sie anscheinend sehr, aber wirklich sehr viel Geld gewonnen (vermutlich Preisgelder). Jedenfalls, als die Gefahr für sie nicht mehr bestand, kam sie wieder in ihrer Heimat zurück: München. Als ich sie kennenlernte, war sie sterbeskrank, ausschließlich nur bettlägerig und mit zahlreichen (kleineren und mittelgroßen) Schalganfällen hinter sich. Einer Schatten von sich selbst. Und sie hauste in einer Bude, die wirklich das allerletzte war. Weit, weit unter ihren „Niveau“ (wenn ich mich so ausdrücken darf). Dagegen ihre Betreuerin schickte ihr (wohl anstandshalber) Postkarten aus der Südsee-Inseln, Mauritius, Tanzanien, … (und das als in TZ arbeitende Krankenschwester!!) Die „gute Frau“ stand sogar unter uns in Verdacht, der Reisepaß von Frau L. beschlagnahmt zu haben, nicht daß sie sich hätte ausweisen können und etwas damit gemacht…! Ah! Unerwähnt will ich nicht lassen, daß diese sog. „Betreuerin“ lies sich max. für 1,5 Std alle zwei Monate bei Frau L blicken. Alles andere überlies sie uns.