Hallo liebe Experten,
angenommen eine Person wohnt in einer Eigentumswohnung des Sohnes. Dieser Person wurde mündlich zugesichert, dass sie lebenlanges Wohnrecht hat. Einen Mietvertrag gibt es nicht, aber die Person möchte sich absichern, dass sie eben dieses Wohnrecht auf Lebenszeit hat.
Reicht es wenn ein Schriftstück aufgesetzt wird und beide Parteien das unterschreiben oder ist es besser einen Notar aufzusuchen und sich das Schriftstück beglaubigen zu lassen? Wie teuer käme der Besuch beim Notar?
Vielen Dank - Heike
Eintrag in Grundbuch
Korrekt ist dazu sogar ein Eintrag im Grundbuch erforderlich. Über Preise kann das Grundbuchamt evtl. auch eine Richtgröße nennen.
Gruß
Stefan
unbedingt Grundbuch
Hallo Heike,
hier ist unbedingt ein Grundbucheintrag anzuraten, auch wenn es etwas Geld kostet.
Nur damit ist das Wohnrecht wirklich abgesichert. Vor allem auch im Hinblick auf einen evtl. Verkauf der Wohnung. Ein Käufer wäre an die Vereinbarung zwischen Person und Sohn nicht gebunden, ein eingetragenes Wohnrecht könnte er aber nicht ohne Zustimmung löschen lassen.
Aber auch wenn Sohn und Person sich irgendwann mal zerstreiten sollten, ist so das Wohnrecht wirklich abgesichert.
Gruß Stefan