Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschr. lt. Tacho

Folgendes Problem könnte auftreten:
Jemand wurde von der Polizei angehalten, wg. einer angeblichem Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Polizei hat aber nicht gelasert, sondern bezieht sich auf den Tachostand des Streifenwagens.
Ist dies nicht bedenklich und vor allem nicht haltbar?!
Gruß,
Phlippo!

Hallo,

nach meinem Wissensstand ist das haltbar, allerdings mit 20% Tolleranzabzug bei ungeeichtem Tacho. Aber ich bin auch nur Autofahrer, kein Rechtskundiger.

Grüße

Matthias

Hi,
das ist durchaus zulässig.
Was allerdings als Toleranz abgezogen werden muss, hängt davon ab, ob der Pol.-Wagen einen geeichten oder einen nicht geeichten Tacho hat.

Gruß
HaWeThie

Ist dies nicht bedenklich und vor allem nicht haltbar?!

Nein, dieses Verfahren wird nur bei richtig saftigen Überschreitungen verwendet, wo selbst nach Abzug von 20% immer noch genug über bleibt. Also typischer Fall von normaler Streifenfahrt ohne besonderes Equipment und dann semmelt jemand so richtig fett am Streifenwagen vorbei und es ist klar, dass hier jemand so richtig massiv die Vorschriften mit Füßen tritt. Da wäre es doch höchst dumm, wenn man so eine Pistensau jetzt nicht dingfest machen könnte. Und wenn dann nach Abzug der 20% noch genug überbleibt, hat es sicher nicht den Falschen getroffen.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Grundsätzlich werden Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren mittels dafür gedachten Fahrzeugen mit geeichtem Tacho durchgeführt. Damit der Verstoß rechtlich unbedenklich vorgeworfen werden kann, muss das Messfahrzeug über eine bestimmte Distanz hinter dem „Raser“ herfahren. Schließlich müssen nach meinem Kenntnisstand noch 15 % der abgelesenen Geschwindigkeit abgezogen werden. Eine Verfolgung des Verstoßes hängt nun noch davon ab, ob die nun vorwerfbare Geschwindigkeit tatsächlich eine ernsthafte Überschreitung der ZHG dastellt, ich meine nicht nur 5 km/h o.ä. darüber liegt. Das Verfahren wird also meist bei größeren Überschreitungen angewandt.

Im Einzelfall kann natürlich auch mit nicht geeichtem Tacho nachgefahren werden. Hier müssen jedoch außer den 15 % der abgelesenen Geschwindigkeit zusätzlich noch ein bestimmter Prozentsatz des Tachoendwertes des nachfahrenden Fahrzeuges abgezogen werden. Ich meine das wären 10 %. Lohnt sich also nur bei richtigen Krachern, aber die soll es ja auch geben.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Es handelt sich um meinen persönlichen Kenntnisstand, außerdem sind Unterschiede bei den Messverfahren in den verschiedenen Bundesländern wahrscheinlich.
Also am besten immer schön vernünftig fahren!

Gruß, Peter