Re^6: eBay: Kühlschrank mit unerlaubten Anschluss
Hallo Tom,
Das sind doch wohl alles sehr wage Vermutungen von dir oder
nicht? Deine Postings hier wirken für mich ein bisschen
"herumgewurschtelt".
Sicher, ich bin kein Jurist, lediglich jemand, der mal
Privatrechtsvorlesungen genießen durfte. Dennoch, wozu gibt es
denn das BGB, wenn man sich nicht an den Regeln darin
orientieren kann. BTW Du kennst doch bestimmt den von mir
gesuchten Paragraphen, oder?
Also beim Kaufvertrag steht das so um die § 434 BGB. Ich meine nur, man sollte nicht etwas als so definitiv sicher schreiben, wenn man es nicht weiß.
Ich habe mich bisher zurückgehalten, weil ich die deutsche
Rechtsprechung zu diesem Problem nicht kenne, leider hat sonst
noch niemand etwas dazu geschrieben.
Ich glaube zu dem speziellen Problem kennt nur ein handvoll
Leute ein entsprechendes Urteil.
Na ja, wahrscheinlich mehr - das Problem ist eigentlich kein Spezialproblem, ich denke ein Blick in einen Kommentar, und man findet es (hab jetzt keine Zeit dazu).
Aus dem Bauch heraus
würde ich aber schon sagen, dass eine Sache, die gesetzlichen
Vorschriften nicht entspricht grundsätzlich nicht
vertragsgemäß ist, da eine gewöhnlich vorausgesetzte
Eigenschaft fehlt (sofern darauf nicht hingewiesen wird).
Die Frage ist hier, als was das Gerät verkauft wurde. Leider
haben wir dazu ja überhaupt keine Angabe. Wenn dort
aber, z.B. "Amerikanischer Kühlschrank, Marke Hypercooler"
stand, dann kommst Du mit Deiner Argumentation bestimmt nicht
besonders weit.
Erstens würde ich das nicht generell sagen, denn wenn ich mir einen Peugeot kaufe, dann rechne ich ja wohl auch damit, dass er deutschen Vorschriften entspricht oder nicht? Zweitens besteht bei der allgemein gehaltenen Frage gar kein Anhaltspunkt für eine Annahme, dass in der Produktbeschreibung "amerikanischer Kühlschrank" stand.
Das habe ich ja auch versucht so auszudrücken: Wenn diese
Eigenschaft zugesichert wurde, dann hat Markuss natürlich
recht. Nur glaube ich eben, dass die Zusicherung nicht
automatisch erfolgt, nur weil jemand einen Kühlschrank
anbietet.
Das ist die Frage - ich gehe, wie gesagt aus dem Bauch heraus, schon davon aus.
ich würde eher probieren mich
gütlich zu einigen, denn das Verfahren würde ich nicht
riskieren.
Das ist eine ganz andere Sache - auch wenn es nicht immer sinnvoll ist zu prozessieren, so kann die Antwort auf eine Rechtsfrage nicht sein, man soll sich gütlich einigen.
Gruß
Tom