Nach Scheidung Vertrag (recht viel zu lesen)

Hallo zusammen,

folgendes Problemchen möchte ich gerne beschreiben und um Hilfe diesbezgl. bitten:

Also, Frau bringt bei der Heirat 1992 ein halbes Mehrfamilienhaus (Komplett-Wert ca. 250.000 €) mit in die Ehe, Ehemann so gut wie gar nichts.
Während der Ehe bezahlt der Mann von seinem Gehalt das Haus mit ab, hilft beim Ausbau mit und unterschreibt diverse Finanzierungsverträge bei der Bausparkasse mit.
Während der Ehe werden 2 Kinder geboren.

Die Ehe wird im März 2002 geschieden, nach viel Ärger und Magengeschwüren beim Ehemann…(zum grössten Teil rühren diese daher, dass die Ex-Frau aus nachgewiesenen Rachegründen einen se****** Missbrauch der Kinder vorgeworfen hat, der zwar recht schnell entkräftet wurde, dennoch an der nervlichen Substanz des Mannes gezehrt hat - ganz zu schweigen von den Kindern, die unter dem Vaterentzug noch mehr leiden mussten)

Dann hat die Ex-Frau separat geklagt, sie wollte 15.000 Euro für gemeinsam angeschaffte Dinge (grösseres Auto als das 2, Kind kam) und behauptete, die Dinge würden lediglich dem Ehemann gehören.
Die Klage wird - gerechterweise - abgewiesen.

Kurz nach der Klageabweisung:
Jetzt ist die Ehefrau plötzlich bereit, ihrem Ex-Mann 1000 Euro zu zahlen wenn dadurch keine gegenseitigen Ansprüche gestellt werden soll heissen der Ehemann keinen Zugewinnausgleich fordert, der bisher noch nicht angeleiert wurde.

Jetzt meine Frage an die Experten:
Soll der Ex-Mann auf den Vorschlag eingehen?
Wie kann er sicherstellen, dass ihm aus den während der Ehe unterschriebenen Verträgen (Ex-Frau zahlt diese) kein Strick gedreht wird?
Wo gibt’s Formulierungen, die vor Gericht Bestand haben und kostenfrei sind (Ehemann ist - wie sehr viele Leidensgenossen - nach der Scheidung finanziell nicht gerade ein König)?

Der Mann möchte endlich nach 4 Jahren Terror zur Ruhe kommen; ein weiteres Gerichtsverfahren ist wegen des damit verbundenen erneuten Psychoterrors der Ex-Frau nicht angenehm, allerdings denkt er auch, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss.

Noch ein Hinweis: Ehefrau ist ziemlich böööööse und mit allen Wassern gewaschen.

Vielen lieben Dank schon mal für alle Tipps und Hilfe…

Hallo,

bei diesem komplizierten Sachverhalt würde ich einen Anwalt aufsuchen und mich
beraten lassen.

Sollte es aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, kann man sich beim
Amtsgericht einen sog. „Beratungsschein“ holen.

Hoffe, dass die „Geschichte“ ein gutes und vorallem schnelles Ende hat.

Gruß