Guten Tag!
Wie ist die Rechtslage, wenn ein Computerhändler einen Computer zur Reperatur angenommen hat, und folgende Teile ausgetauscht hat:
Mainboard, Speicher, Prozessor, Lüfter und Netzteil.
Er hat anschließend neue Teile eingebaut, da die Altteile durch einen Blitzschaden nur noch bedingt zu gebrauchen waren (Prinzipiell funktionierte es zwar noch, zeigte aber Macken). Bei der Erteilung des Auftrages wurde dem Verkäufer gesagt, dass die Altteile noch verwendet werden sollten.
Nach der Reperatur wurden die Teile aber entsorgt, und sind nicht mehr da!
Wie ist hier nun zu verfahren? Hätte Er es entsorgen dürfen? In welchen Gesetzen oder Verordnungen ist das geregelt?
Für Antworten währe ich sehr dankbar!
Antworten auch bitte an [email protected]
MfG, Willy
Hallo Willy,
Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde dem Computerhändler bei
Auftragsvergabe gesagt, dass er die alten Teile dem Auftraggeber
aushändigen solle. Trotzdem hat er sie Weggeschmissen.
Danach wäre es eine Verletzung einer Pflicht aus dem Werkvertrag, §
613 BGB. Diese Pflichtverletzung hat der Händler gemäß §§ 276, 278
BGB zu vertreten, so dass ein Schadensersatzanspruch bestünde, §§ 280
i, III, 281 BGB. Grundsätzlich ist als Schadensersatz der Zustand
wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestünde, § 249
BGB. Wenn er sie wirklich richtig weggeschmissen hat, dürfte er die
Teile nicht wieder besorgen können, höchstens (in etwa)
enstprechende. Damit liegen besondere Umstände vor, die eine
Fristsetzung iSd § 281 II BGB entbehrlich machen, d.h. es kann direkt
Schadensersatz in Geld geltend gemacht werden, § 251 BGB.
Alles in allem dürfte der Wert von durch Blitzschlag defekten
Computereinzelteilen gering einzuschätzen sein. Einen solchen
Schätzwert würde ich gegen die Rechnung aufrechnen.
Gruß - Jaschiii