Hallo Experten,
ich habe heute mittag in meiner Eigenschaft als Domainnamensinhaber von www.guestrow.net eine Klageschrift erhalten: vertreten durch ein Anwaltsbüro verklagt mich meine Heimatstadt Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) wegen wettbewerbsrechtlicher Unterlassung und Herausgabe des Domainnamens guestrow.net.
Der vorläufige Streitwert wird mit 200.000 DM (geschätzt) angegeben. Angedroht wird mir bei Zuwiderhandlungen ein Ordnungsgeld bis zu 500.000 DM oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.
Meines Wissens nach würde dies ein Präzedenzfall darstellen, da es noch kein Urteil gegen eine stadtname.net-Domain gibt (im Gegensatz zu .de |heidelberg.de ff.|und .com |badwildbad.com).
Frage: hat jemand einen guten Rat für mich, wie ich dem begegnen und mich weiter verhalten soll? Der Kostenaufwand dürfte selbst bei einer Verteidigung sehr hoch sein
(Ich habe seit 4 Jahren einen Rechtsstreit mit einem ehemaligen Geschäftspartner / Streitwert: 180.000 DM…ich weiss,wovon ich spreche…)
Hallo Experten,
ich habe heute mittag in meiner
Eigenschaft als Domainnamensinhaber von www.guestrow.net eine Klageschrift
erhalten: vertreten durch ein Anwaltsbüro
verklagt mich meine Heimatstadt Güstrow
(Mecklenburg-Vorpommern) wegen
wettbewerbsrechtlicher Unterlassung und
Herausgabe des Domainnamens guestrow.net.
Der vorläufige Streitwert wird mit
200.000 DM (geschätzt) angegeben.
Angedroht wird mir bei Zuwiderhandlungen
ein Ordnungsgeld bis zu 500.000 DM oder
eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.
Meines Wissens nach würde dies ein
Präzedenzfall darstellen, da es noch kein
Urteil gegen eine stadtname.net-Domain
gibt (im Gegensatz zu .de |heidelberg.de
ff.|und .com |badwildbad.com).
Spielt keine Rolle!
Es wurde bereits festgestellt, dass der Endung -.de- (analog .net) keine Unterscheidungskraft beizumessen ist.
Hallo Experten,
ich habe heute mittag in meiner
Eigenschaft als Domainnamensinhaber von www.guestrow.net eine Klageschrift
erhalten: vertreten durch ein Anwaltsbüro
verklagt mich meine Heimatstadt Güstrow
(Mecklenburg-Vorpommern) wegen
wettbewerbsrechtlicher Unterlassung und
Herausgabe des Domainnamens guestrow.net.
Anmerkung: Ganz schnell auf die domain verzichten, denn Du hast keine Chance Dich durchzusetzen. Ich verfolge seit längerem das Thema und wundere mich schon lange, wie blauäugig domains angemeldet werden, die keine Überlebenschancen haben. Mir sind nur ganz wenige domains bekannt, die von den Städten genehmigt wurden. In einem Fall ist mir der Hintergrund bekannt.
Bin zwar juristischer Laie, aber eine Prognose wage ich doch: Früher oder später sind auch die Domains „dran“, die Namensbestandteile von Städten enthalten, z.B. „((Stadtname))-online.de“. Es ist ja schon heute gang und gäbe, daß Firmen Anspruch auf Domains haben, die den Firmennamen in Verbindung mit anderen Begriffen enthalten. Aktuelle Infos zum thema Domains gibt es unter http://www.domain-recht.de
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