Inkasso einer unberechtigten Forderung

Hallo Forianer,

angenommen man bekommt eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros wegen einer unberechtigten Forderung. Wie verhält man sich am besten?

Gruß

Markus BvG

Hallo Markus,

in einem solchen Fall habe ich der Inkassofirma einen freundlichen Brief geschrieben, in dem ich dargelegt habe warum ich die Forderung für ungerechfertigt halte. Ich habe noch ein paar Kopien beigelegt, die meine Darlegung unterstüzten.

Erfolg: Ich habe nie wieder von der Inkassofirma und auch nicht vom „Gläubiger“ gehört.

Gruß Rotraut

Hallo,

in einem solchen Fall habe ich der Inkassofirma einen
freundlichen Brief geschrieben, in dem ich dargelegt habe
warum ich die Forderung für ungerechfertigt halte. Ich habe
noch ein paar Kopien beigelegt, die meine Darlegung
unterstüzten.

Kann man machen, muss man aber nicht machen. Soll die Gegenseite ihre Angelegenheiten selbst regeln. Erst auf den gerichtlichen Mahnbescheid muß man reagieren, um Nachteile zu vermeiden.

Kann sich negativ auswirken!
Hi!

Kann man machen - sollte man auch!

Klar muss die Gegenseite ihre Forderung begründen. Wenn sie aber den Versuch mehrfach startet, und Du gar nicht reagierst, kann es passieren, dass Du Dir vom Richter die Frage gefallen lassen musst, warum Du denn nicht vorher schon mal den versuch unternommen hast, die Sache zu klären!

Klar, auf den Mahnbescheid sollte man reagieren (muss man nicht - man kann auch auf den nächsten gelben Umschlag vom Gericht warten!), aber im Zweifel kann es doch sehr hilfreich sein, vorher reagiert zu haben (am Besten per Einschreiben)

LG
Guido

Hallo Guido,

Klar muss die Gegenseite ihre Forderung begründen. Wenn sie
aber den Versuch mehrfach startet, und Du gar nicht reagierst,
kann es passieren, dass Du Dir vom Richter die Frage gefallen
lassen musst, warum Du denn nicht vorher schon mal den versuch
unternommen hast, die Sache zu klären!

Weil ich nicht gewillt bin, Geld auszugeben, nur weil jemand meint, es bekommen zu können? Auch 'ne Briefmakre kostet. Warum soll ich die bezahlen? Die können mich doch anrufen, … auf ihre Kosten, … wenn sie eine Klärung wünschen.

Nein, das BGB sieht nicht vor, daß ich mein Geld investieren muß, um mein Recht zu wahren.

cu Rainer

Weil ich nicht gewillt bin, Geld auszugeben, nur weil jemand
meint, es bekommen zu können? Auch 'ne Briefmakre kostet.
Warum soll ich die bezahlen? Die können mich doch anrufen, …
auf ihre Kosten, … wenn sie eine Klärung wünschen.

Nein, das BGB sieht nicht vor, daß ich mein Geld investieren
muß, um mein Recht zu wahren.

Hi Rainer,

im Prinzip hast du Recht - nur: willst du wegen einer Sache, die mit eine Briefmarke und einer Kopie zu regeln sein könnte, die Gerichte belasten?
Oder gehörst du zu den Leuten, die meinen, dass die Gebühren die Kosten decken?

Du musst dich nicht äußern - aber du ersparst dir und dem Steuerzahler ne Menge Kosten.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Weil ich nicht gewillt bin, Geld auszugeben, nur weil jemand
meint, es bekommen zu können? Auch 'ne Briefmakre kostet.
Warum soll ich die bezahlen? Die können mich doch anrufen, …
auf ihre Kosten, … wenn sie eine Klärung wünschen.

du magst im Prinzip recht haben, aber:

wenn dir ne Taube aufs Auto sch…, dann musst du 5 Euro für die Autowäsche blechen und etwas Zeit investieren.

Wenn dich ein Inkassobüro ansch…, dann musst eben auch 5 Euro investieren und etwas Zeit.

Das Leben ist voller unvorhergesehener Ärgernisse. Wenn man jedes „durchfechten“ will, kommt man aus dem Fechten nicht mehr raus.

Gruss, Niels

Hallo Niels,
würde ich ja auch so machen, aber

dass Du Dir vom Richter die Frage gefallen lassen musst, warum Du denn nicht vorher schon mal den versuch unternommen hast, die Sache zu klären!

mag ich nicht so recht glauben. Nur darum ging’s mir. Bequemer ist natürlich ein Brief und der entlastet auch die Gerichte.

cu Rainer

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Moien!

Es ist unnütz ein Schreiben an die Inkassofirma zu schreiben, denn die sind nur die Eintreiber! Man sollte ein Schreiben direkt an den Gläubiger aufsetzen und kurz erklären warum die Forderung unberechtigt ist.

Da die meisten Firmen per Mail zu erreichen sind kommen im Regelfall nichtmal Kosten dazu - ein Einschreiben ist in jedem Fall unnötig - warum noch unnötig Geld „rauswerfen“

Bernd

Hallo HaWeThie,

willst du wegen einer Sache,
die mit eine Briefmarke und einer Kopie zu regeln sein könnte,
die Gerichte belasten?

Nein, natürlich nicht. Ich würde einen Brief schreiben. Nur falls ich das nicht tun würde, würde ich anzweifeln, daß ein Richter darüber auch nur spricht. Ich wäre viel zu bequem, es darauf ankommen zu lassen. :wink:

cu Rainer

Anschlußfrage
Wie ist das eigentlich mit dem Nachweis des Gläubigers bei einem gerichtlichen Mahnverfahren ? Muss der Gläubiger dem Gericht vor Eröffnung des Mahnverfahrens Beweise vorlegen,welche einem das Gericht dann auch zusendet ? So kannte ich das bisher. Ich habe nun eine Mahnung vom Gericht bekommen,da war aber statt einer Rechnungskopie o.ä. nur ein Satz drin,der in etwa so lautete : „Nach Angaben des Gläubigers ist die Forderung rechtmäßig.“

Was soll man in so einem Fall machen ? Das Gericht auffordern,Beweise zu liefern ?

Marco

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Hi!

Ich habe nur widergegeben, was mir im letzten Jahr zwei mal passiert ist!

Mir wurde es sehr hoch angerechnet, dass ich im Streit mit Premiere den Kontakt gesucht habe, was allerdings von denen ignoriert wurde!

Meiner Frau wurde der Vorwurf gemacht, sich bei so einer Telefongesellschaft nicht vorher mal gemeldet zu haben.

OK - in beiden Fällen kamen wir ohne Probleme da raus, allerdings wurde der Klärungsversuch an zwei verschiedenen Gerichten von zwei verschiedenen Richtern durchaus angesprochen…

Ich wollte lediglich aus eigener Erfahrung berichten, dass sich unter Umständen im Vorfeld so etwas positiv auswirken kann!

LG
Guido

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Nein!
Hi!

Wie ist das eigentlich mit dem Nachweis des Gläubigers bei
einem gerichtlichen Mahnverfahren ? Muss der Gläubiger dem
Gericht vor Eröffnung des Mahnverfahrens Beweise
vorlegen,welche einem das Gericht dann auch zusendet ?

Nein! Ein Mahnverfahren bedarf keiner Beweise!

So
kannte ich das bisher. Ich habe nun eine Mahnung vom Gericht
bekommen,da war aber statt einer Rechnungskopie o.ä. nur ein
Satz drin,der in etwa so lautete : „Nach Angaben des
Gläubigers ist die Forderung rechtmäßig.“

Was soll man in so einem Fall machen ? Das Gericht
auffordern,Beweise zu liefern ?

Widerspruch einlegen! Dann kommt es (wenn geklagt wird) zu einem Gerichtsverfahren, das in der Regel mit einem Gütetermin beginnt. Dazu müssen dann erst die „Beweise“ vorgelegt werden - und Du bekommst Durchschriften!

LG
Guido

Nicht mehr!
Hi!

Es ist unnütz ein Schreiben an die Inkassofirma zu schreiben,
denn die sind nur die Eintreiber! Man sollte ein Schreiben
direkt an den Gläubiger aufsetzen und kurz erklären warum die
Forderung unberechtigt ist.

Die meisten Inkassofirmen, die ich kenne, SIND die Gläubiger und eben nicht nur die Eintreiber! Es ist nicht unüblich, dass der ehemalige Gläubiger seine offenen Forderungen an Inkassobüros abtritt, also quasi „verkauft“!

Da die meisten Firmen per Mail zu erreichen sind kommen im
Regelfall nichtmal Kosten dazu - ein Einschreiben ist in jedem
Fall unnötig - warum noch unnötig Geld „rauswerfen“

Du wirst im Zweifel Probleme haben, die Mail zu beweisen! Zumindest der Empfang einer solchen wird Probleme machen!

Ich habe übrigens ausdrücklich gesagt, dass es nicht NÖTIG ist, dass man es nicht MUSS!

Ich habe lediglich meine eigenen Erlebnisse vor Gericht einwirken lassen!

LG
Guido

Hallo Guido,
danke für die Info, ich merke es mir, falls ich auch mal in so eine Situation komme.
cu Rainer

Hallo Markus BvG.

Ich hatte mal so einen Fall, wegen angeblich nicht bezahlter Rechnung.

Ich schrieb hin, dass ich die Rechnung bezahlt hatte, mit Beleg.
Daraufhin kam die Antwort, dass es damit erledigt sei.
Denkste!! Nach kurzer Zeit kam eine erneute Mahnung!
Ich wieder geschrieben, wieder gleiche Antwort.
Erledigt?? Denkste!! Nach kurzer Zeit kam wieder eine Mahnung!
► Kragen geplatzt.
Zum Anwalt gegangen (Rechtsschutz).
Der Anwalt schrieb gepfefferten Brief ans Inkassounternehmen.
Erst seitdem hatte ich Ruhe! *stöhn*

Fazit:
Lieber gleich zum Anwalt! Man erspart sich viel Adrenalin und Nerven.

Markuss

Vielleicht auch einfach die falschen erwischt!
Hi Rainer!

Vielleicht hatten wir ja auch einfach nur das Pech, die beiden einzigen Richter (bzw. Richterin und Richter) erwischt zu haben, die sich so verhalten…

Vielleicht ist es ja den anderen paar Tausend (?) völlig egal, da es - wie schon richtig bemerkt wurde - im BGB nicht so steht!

LG
Guido

Hallo!

Der Hintergrund für das ganze ist eigentlich kein juristischer, sondern ein menschlicher. Es ist natürlich völlig richtig, dass man auf eine unberechtigt geltend gemachte Forderung nicht reagieren muss. Man gewinnt auch den Prozess und kriegt seine Kosten. Der Richter wird aber trotzdem fragen, nicht aus juristischen Gründen, sondern einfach deshalb, weil er sich denkt, wenn man vorher geredet und sich geeinigt hätte, hätte ihm das die Arbeit erspart.

Gruß
Tom

Gerade die Firma :
Creditreform ist eines von den
„schwarzen Schafen“, die auf normale Post mit
Belegen, das bezahlt ist, nicht reagiert und
die ehemaligen Schuldner massiv unter Druck
setzt.

Mehrfach mussten wir sogar Strafantrag wegen
Nötigung pp. stellen. Erst dann war Ruhe…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]