Haftpflichtschaden und Abzüge?

Ein Auto wurde rundherumdurch von einem Kind verkratzt. Die Versicherung wird wohl zahlen.
Die Versicherung hat mich zu einem Gutachter geschickt.
Der Gutachter hat verschiedene Teile des Autos aufgenommen.
Z.B. Motorhaube lackieren, Tür polieren, Kotflügel Oberflächenlackieren.

Allerdings war der Lack schon vorher in keinem guten Zustand, so dass die Versicherung wohl nur einen Teil des Schadens übernimmt.
Weiß jemand, wie hoch die Abzüge für solche Vorschäden sind und welche Abzüge ich hinnehmen muss?

Muss mir die Versicherung eigentlich einen Mietwagen zahlen für die Zeit des Werkstattaufenthaltes?

Danke Caro

Die Höhe der Abzüge für Vorschäden liegt im Ermessen des Gutachters. Bei zu lackierenden Teilen, die vorher schon verkratzt waren, dürften sie bei ca. 30%-40% liegen, das kommt auf den Zustand an. Dagegen kann man meines Wissens nichts machen. Wobei man sich im Falle eines Haftpflichtschadens den Gutachter selber aussuchen kann und nicht den der Versicherung akzeptieren muß.

Für die Reparaturdauer muß die Versicherung einen Leihwagen bezahlen. Dabei ist aber zu beachten, daß der Termin möglichst an den Anfang der Woche gelegt wird (je nach Umfang der Arbeiten), weil die es natürlich nicht gerne sehen, wenn das Auto am Freitag abgegeben wird, über das Wochenende Kosten für den Leihwagen entstehen und dann am Montag am Auto erst weitergearbeitet wird.

Wenn ein Gutachten erstellt wurde, wird die voraussichtliche Reparaturdauer durch den Gutachter festgelegt. Daran sollte sich die Werkstatt auch halten, weil es sonst Schwierigkeiten bei der Bezahlung der Leihwagenrechnung geben kann. Wenn es mal einen Tag länger dauert, sagt keine Versicherung etwas, aber zu lange darf die Reparatur nicht dauern.

Der Mietwagen sollte eine Klasse kleiner sein, als der eigene, weil die Versicherung sonst Abzüge an der Rechnung vornimmt. Außerdem vermitteln die Versicherungen manchmal preisgünstige Mietwagen, das sollte man im Interesse einer reibungslosen Abwicklung akzeptieren, wenn man hinterher nicht lauter Scherereien haben will.

Noch Fragen?

Gruß

Winfried

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Vielen Dank für die tolle und nette Antwort!!!

Die Versicherung hatte mir gesagt, dass sie einen Gutachter bestellt,
von einem eigenen war keine Rede.
Jetzt muss ich das Gutachten wohl akzeptieren?
Habe kein gutes Gefühl, da sich der Gutachter sehr schlecht über den Lackzustand äußerte.

Aber da muss ich wohl mal abwarten…

Übrigens, wie ist das mit dem Mietwagen, wenn ich ihn nicht in Anspruch nehme, muss die Versicherung trotzdem aufkommen?
Auch ohne Reparatur?

Nochmal Danke!

Grüße
Caro

hallo carolin,

Die Versicherung hatte mir gesagt, dass sie einen Gutachter
bestellt,
von einem eigenen war keine Rede.

wenn´s nicht schon zu spät ist:
NICHT AKZEPTIEREN!
du hast ein recht auf einen neutralen gutachter!
einfach mal in der werkstatt deines vertrauens danach fragen oder an eine neutrale stelle wie z.b. die dekra wenden.

Übrigens, wie ist das mit dem Mietwagen, wenn ich ihn nicht in
Anspruch nehme, muss die Versicherung trotzdem aufkommen?
Auch ohne Reparatur?

anspruch auf ausgleichszahlung eines nicht in anspruch genommenen mietwagens hast du meines wissens nach nur, wenn du wirklich reparieren lässt. ohne reparatur kannst du ja deinen wagen fahren und hast kein ausfall.

viele grüße,
tinchen

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Hallo Carolin!

Auf wessen Seite steht denn der Gutachter, wenn er von der Versicherung bezahlt wird?
Ich habe früher jahrelang im Autohaus gearbeitet und weiss, das zwischen den Gutachten, die von der Versicherung beauftragt werden und denjenigen, wo der Geschädigte den Gutachter zahlt, Welten liegen! (teilweise fast das Doppelte!)

Du hast doch bestimmt schon eine Werkstatt/Lackierei im Auge, wo Dein Wagen instand gesetzt werden soll? Fahre doch einfach mal dorthin und lass die Jungs dort die Sache beurteilen. Gegebenenfalls beauftragst Du selber einen Gutachter, den die Werkstattleute Dir empfehlen können (die haben nämlich meistens gute Leute an der Hand). Das Interesse der Werkstatt ist es ja Geld zu verdienen und da kann der Umfang der Reparatur nicht hoch genug sein.

In der Werkstatt kannst Du auch eine Abtretungserklärung unterschreiben, d.h. dass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abwickelt und Du Dich um nichts kümmern musst.

Wenn Du keinen Mietwagen in Anspruch nimmst, kannst Du Nutzungsausfall geltend machen. Das musst Du aber selber tun, das kann die Werkstatt nicht für Dich erledigen. Die Werkstatt kann Dir aber erklären wie das funktioniert.

Grüsse

kumise

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Hi Tinchen,
die hatten mich zur Dekra geschickt,
also ist das OK?

Grüße
Caro

Hallo Carolin,

ich bins nochmal.

Es gibt Rahmenverträge zwischen den Versicherern und Dekra, TÜV und wie sie alle heissen. Der Dekra Gutachter ist in Wirklichkeit also auch befangen.
Unabhängigen Gutachter beauftragen!

Gruss

kumise

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Hallo, ein weiteres Gutachten müßte ich sicher selbst zahlen.
Was kostet das denn in etwa, wenn es nur um Lackschäden geht?

Gruß
Caro

Hallo, ein weiteres Gutachten müßte ich sicher selbst zahlen.
Was kostet das denn in etwa, wenn es nur um Lackschäden geht?

Gruß
Caro

Das kommt auf die Höhe des Schadens an. Ich persönlich habe noch keine Gutachtenrechnung unter 200 Euro gesehen. Generell kann man sagen zwischen 200 und 600 Euro. Was den Unterschied betrifft zwischen neutralen und von der Versicherung in Auftrag gegebenen Gutachten, so ist der im allgemeinen nicht sehr groß, im Einzelfall kann es aber schon erhebliche Abweichungen geben, besonders, wenn es, wie in Deinem Fall um die Beurteilung von Vorschäden geht.

Wenn Du wieder einmal einen Schaden am Auto hast, geh in eine Fachwerkstatt, laß einen Kostenvoranschlag mit digitalen Fotos machen und ihn durch die Werkstatt bei der Versicherung einreichen. In 90% der Fälle klappt dies völlig reibungslos.

Grüße

Winfried

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Danke Winfried!

Dazu muss ich sagen, dass meine Werkstätten für einen
verbindlichen Kostenvoranschlag 10 Prozent der Reparaturkosten
kassiert.
Und zu diesem Zeitpunkt weiß ich noch nicht,
ob die Versicherung überhaupt irgend etwas zahlt.

Hast du hierfür auch eine Lösung/Vorschlag?

Grüße
Caro

Hallo Caro,

bei uns kostet ein schriftlicher Kostenvoranschlag 25 Euro, egal wie hoch der Schaden ist. Und der KV ist normalerweise schon so präzis, daß sich der Endpreis nicht mehr ändert. Die 25 Euro werden von jeder Versicherung übernommen, vorausgesetzt, daß die Haftungsfrage einigermaßen klar ist. Wenn natürlich, wie in Deinem Fall, schon ein Gutachten vorliegt, dann ist es fraglich.

Grüße

Winfried

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