Schreiben zur Sachmängelhaftung

Hallo zusammen !

Angenommen jemand kauft einen Bezinrasenmäher, dem trotz genauester Einhaltung der Bedienungsanleitung nach 3 Stunden der Motor festgeht. Die Reklamation im Laden ergibt, das der Verkäufer das Gerät vom Hersteller wegen Garantie prüfen lassen will und nicht begreifen will, das der Verkäufer Vertragspartner ist und ein funktionierendes Gerät schuldet.

Wie sollte also der Kunde ein Schreiben an den Verkäufer formulieren, um klarzustellen, das er Gewährleistung wegen Sachmängel ( Einstellung der Funktion nach 3 Stunden )gegen den Verkäufer beansprucht, um sich nicht ewig mit dem Hin und Her zwischen Verkäufer und Hersteller hinhalten lassen zu müssen, sondern Nacherfüllung oder Rücktritt vom Verkäufer zu verlangen.

Läge in diesem erfundenen Fall überhaupt ein Sachmangel gemäß gesetzlich vorgeschriebener Sachmängelhaftung vor ?

im Voraus Danke für Texte oder Links

Gruß Kurt

Hi,

Läge in diesem erfundenen Fall überhaupt ein Sachmangel gemäß
gesetzlich vorgeschriebener Sachmängelhaftung vor ?

Der Gesetzgeber geht bei Verbrauchergeschäften davon aus, daß ein Fehler, der im ersten halben Jahr nach Kauf auftritt, bereits bei Übergabe bestanden hat, sofern sich aus der Art des Mangels nicht ein anderer Schluß aufdrängt. Letzteres ist hier sicher nicht der Fall.

Wenn ich denn dem Verkäufer unbedingt schreiben wollte (eigentlich würde ich da ein Gespräch vorziehen), würde ich das ganz formlos gestalten. Evtl so:

Es ist Ihre Pflicht als Verkäufer dem Käufer eine sachmängelfreie Ware zu übergeben, wobei im ersten halben Jahr nach Kauf die Beweislast für eine sachmängelfreie Übergabe beim Verkäufer liegt.
Ich fordere Sie daher auf mir entweder umgehend einen mangelfreien Rasenmäher zu übergeben oder den Kaufpreis zu erstatten.

Einen Verweis auf eine Herstellergarantie werde ich nicht akzeptieren.

mfg

Der Tonfall käme dabei natürlich auf den Verlauf des Gespräches an…:wink:

Gruß Stefan

Hallo,

Wenn ich denn dem Verkäufer unbedingt schreiben wollte
(eigentlich würde ich da ein Gespräch vorziehen),

Ein Gespräch ist je scheinbar schon erfolgt und ich kann den Fragesteller verstehen, wenn er es nun schriftlich machen will. Schließlich muss man sich heutzutage in jede Richtung hin absichern und wenn man nichts schriftliches hat kann man schwerlich nachweisen (falls das mal nötig sein sollte), dass ein Gespräch wirklich stattgefunden hat…

Notfalls würde ich sogar den Brief per Einschreiben verschicken oder (wenn man es ganz hart will) mit einem Gerichtsvollzieher [Bitte jetzt nicht sofort losmeckern, das sei mit Kanonen auf Spatzen zu schießen und rausgeworfenes Geld: Ein Einschreiben mit Rückschein kostet 3 € (oder so), da kann der Empfänger aber behaupten, es sei nichts im Brief gewesen. Ein Gv beurkundet was in dem Brief ist, bringt ihn persönlich vorbei und der ganze Spaß kostet auch nur um die 12 €].

Außerdem muss man auch bedenken: Man spricht mit dem Verkäufer und bekommt sogar ein neues Gerät. Dieses gibt ebenfalls nach 3 Stunden den Geist auf. Spätestens dann ist es doch von Vorteil, etwas schriftliches in der Hand zu haben…

Liebe Grüße
Timi

Hi Timi,

der Witz bei der Sache ist doch, daß der Käufer überhaupt nichts beweisen muß! Das Gerät ist defekt und wenn der Verkäufer sich aus seiner Verantwortung stehlen will, muß er beweisen, daß er ein mangelfreies gerät übergeben hat.

Außerdem muss man auch bedenken: Man spricht mit dem Verkäufer
und bekommt sogar ein neues Gerät. Dieses gibt ebenfalls nach
3 Stunden den Geist auf. Spätestens dann ist es doch von
Vorteil, etwas schriftliches in der Hand zu haben…

Na und? Damit ist der erste Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen. Als Käufer brauche ich da immer noch nichts schriftliches, ich habe nichts zu beweisen außer daß das Gerät mangelbehaftet ist.

Aber natürlich ist es jedem unbenommen hier ein Einschreiben oder den Gerichtsvollzieher zu schicken. Ich hlate es für unnötig.

Gruß Stefan

Hallo,

Wenn ich denn dem Verkäufer unbedingt schreiben wollte
(eigentlich würde ich da ein Gespräch vorziehen),

Ein Gespräch ist je scheinbar schon erfolgt und ich kann den
Fragesteller verstehen, wenn er es nun schriftlich machen
will. Schließlich muss man sich heutzutage in jede Richtung
hin absichern und wenn man nichts schriftliches hat kann man
schwerlich nachweisen (falls das mal nötig sein sollte), dass
ein Gespräch wirklich stattgefunden hat…

Notfalls würde ich sogar den Brief per Einschreiben
verschicken oder (wenn man es ganz hart will) mit einem
Gerichtsvollzieher [Bitte jetzt nicht sofort losmeckern, das
sei mit Kanonen auf Spatzen zu schießen und rausgeworfenes
Geld: Ein Einschreiben mit Rückschein kostet 3 € (oder so), da
kann der Empfänger aber behaupten, es sei nichts im Brief
gewesen. Ein Gv beurkundet was in dem Brief ist, bringt ihn
persönlich vorbei und der ganze Spaß kostet auch nur um die 12
€].

Hallo,
ehrlich? Kannst du mir das genauer erklären?

Ich geh zum AG und sage, dass ich einen Brief durch einen GV überbringen lassen möchte, ist das so richtig?

Was ist, wenn derjenige z.B. 600km weg wohnt, kann ich dan meinen Brief an das AG weiterleiten mit bitte um überbringung durch GV?

Dankeschön,
Grüße,
Sven.

Notfalls würde ich sogar den Brief per Einschreiben
verschicken oder (wenn man es ganz hart will) mit einem
Gerichtsvollzieher [Bitte jetzt nicht sofort losmeckern, das
sei mit Kanonen auf Spatzen zu schießen und rausgeworfenes
Geld: Ein Einschreiben mit Rückschein kostet 3 € (oder so), da
kann der Empfänger aber behaupten, es sei nichts im Brief
gewesen. Ein Gv beurkundet was in dem Brief ist, bringt ihn
persönlich vorbei und der ganze Spaß kostet auch nur um die 12
€].

Hallo,
ehrlich? Kannst du mir das genauer erklären?

Ich geh zum AG und sage, dass ich einen Brief durch einen GV
überbringen lassen möchte, ist das so richtig?

Was ist, wenn derjenige z.B. 600km weg wohnt, kann ich dan
meinen Brief an das AG weiterleiten mit bitte um überbringung
durch GV?

Dankeschön,
Grüße,
Sven.

Hallo Sven,

da ich selbst kein Gerichtsvollzieher bin (schade, wäre ein krisensicherer Job…) kann ich jetzt nur Informationen weitergeben von jemandem, der es besser weiß als ich:

Du gehst zum Gv, der kopiert dein Schreiben und bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Mit Siegel und Unterschrift. Dann schickt er das Schreiben an das zuständige Amtsgericht, dort gibt es eine so genannte Verteilerstelle, welche dann den dort zuständigen Gv mit der Überbringung beauftragt.

Für das ganze Procedere zahlst du eine „Schreibgebühr“ (Kosten 7,35 €) und sonstige Gebühren. Insgesamt zwischen 10 und 20 €.

An deiner Stelle würde ich mich einfach mal bei dem für deinen Bezirk zuständigen Gerichtsvollzieher nach den ganz genauen Kosten erkundigen erkundigen, falls diese Angelegenheit von Interesse für dich ist.

Liebe Grüße
Timid

Hi Timi,

der Witz bei der Sache ist doch, daß der Käufer überhaupt
nichts beweisen muß! Das Gerät ist defekt und wenn der
Verkäufer sich aus seiner Verantwortung stehlen will, muß er
beweisen, daß er ein mangelfreies gerät übergeben hat.

Außerdem muss man auch bedenken: Man spricht mit dem Verkäufer
und bekommt sogar ein neues Gerät. Dieses gibt ebenfalls nach
3 Stunden den Geist auf. Spätestens dann ist es doch von
Vorteil, etwas schriftliches in der Hand zu haben…

Na und? Damit ist der erste Nachbesserungsversuch
fehlgeschlagen. Als Käufer brauche ich da immer noch nichts
schriftliches, ich habe nichts zu beweisen außer daß das Gerät
mangelbehaftet ist.

Gruß Stefan

Hallo Stefan

ich bin von dem Fall ausgegangen, dass sich der Verkäufer richtig quer stellt. Zum Beispiel, dass er bei der 3. Nachbesserung behauptet, es sei erst die 2. und man müsse ein weiteres Mal nachbessern lassen bevor es ein neues Gerät gibt etc.

Es gibt so einiges, was sich die Händler einfallen lassen. Schließlich sitzt bei denen das Geld auch nicht so locker und wenn sie Pech haben leisten sie Ersatz und haben dann selbst den Schaden.

Es ist klar, dass ein neues Gerät nicht innerhalb von wenigen Stunden kaputt gehen darf, das steht außer Frage. M. E. ist es aber nicht blödsinnig sondern nur vorausschauend, alles schriftlich zu machen. Denn falls es mal irgendwann zu Problemen kommt, kann man nachweisen, welche „Vereinbarungen“ wann und wie getroffen wurden usw.

Vielleicht bin ich dies bezüglich etwas pedantisch, aber ist eben einfach meine Meinung :smile:

Aber natürlich ist es jedem unbenommen hier ein Einschreiben
oder den Gerichtsvollzieher zu schicken. Ich hlate es für
unnötig.

Ich behaupte auch nicht, dass es nötig ist. Gerade das mit dem gerichtsvollzieher war eher eine Anregung (ich hätte auch schreiben können, der Kunde soll dem Verkäufer rechts und links ohrfeigen, das heißt aber nicht, dass er´s tun muss), ich glaube kaum jemand würde das machen (zumindest nicht in solchen Angelegenheiten). Aber es ist ja immer gut, alle seine Möglichkeiten zu kennen…

Liebe Grüße
Timid