Nochmal 'Abzüge Haftpflichtschaden'

Von: , Frage gestellt am So, 6. Jun 2004

Ein Kind verkratzte das Auto, die Versicherung hat einen Gutachter bestellt und das Gutachten ist heute gekommen.
Mich hat es fast wie ein Schlag getroffen.
1800 Euro Reparaturkosten plus Mehrwertsteuer,
3 Tage Reparaturdauer.
Abzüglich 300 Euro Wertminderung.

Was wird die Versicherung letztendlich an mich zahlen, wenn ich den Wagen nicht reparieren lasse?
Womit kann ich rechnen?

Muss ich etwas beachten?

Danke für Rat!

Grüße
Carolin

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nochmal 'Abzüge Haftpflichtschaden'

    Bist Du die Geschädigte ?

    Wenn ja, zahlt die Versicherung auch an
    Dich aus - abzüglich der berechneten
    Mehrwertsteuer. Kann sein, dass die V
    in dem Fall noch (runter)zu handeln versucht. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Nochmal 'Abzüge Haftpflichtschaden'

    Ein Kind verkratzte das Auto, die Versicherung hat einen
    Gutachter bestellt und das Gutachten ist heute gekommen.
    Mich hat es fast wie ein Schlag getroffen.
    1800 Euro Reparaturkosten plus Mehrwertsteuer,
    3 Tage Reparaturdauer.
    Abzüglich 300 Euro Wertminderung.

    Was wird die Versicherung letztendlich an mich zahlen, wenn
    ich den Wagen nicht reparieren lasse?
    Womit kann ich rechnen?

    Muss ich etwas beachten?

    Danke für Rat!

    Grüße
    Carolin
    Guten Morgen,

    nachdem die Versicherung das Gutachten selber hat erstellen lassen, müssen sie wohl oder übel auch den kompletten Betrag an Dich auszahlen. Allerdings ohne Mehrwertsteuer. Den Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur bekommst Du nur dann, wenn das Fahrzeug auch wirklich instandgesetzt wird. Die Wertminderung wird übrigens nicht abgezogen, sondern addiert.

    Grüße

    Winfried

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Nochmal 'Abzüge Haftpflichtschaden'

      Hallo Winfried,
      keine Wertminderung, sondern Wertsteigerung.
      Dafür werden 300 Euro abgezogen.
      Muss ich das akzeptieren?

      Ansonsten kann ich für meine Zeitaufwendungen und Fahrten
      wegen dieser Sache nichts in Rechnung stellen?

      Danke nochmal!

      Varo

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3: Nochmal 'Abzüge Haftpflichtschaden'

        Mahlzeit,

        das sind die Abzüge neu für alt, die der Gutachter für den abgenutzten Lack abgezogen hat. Da kann man nichts mehr dagegen machen. Außerdem zahlen die Versicherungen für Telefonate, Fahrten etc. dem Geschädigten eine Pauschale von 20 - 25 Euro, ohne daß man die Aufwendungen im einzelnen beziffern muß.

        Grüße

        Winfried [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!