Auto abgeschleppt!

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Mai 2000

Hallo!
Mir haben sie letzte nacht meinen Wagen abgeschleppt. Ich bin mir nicht sicher, ob dort Parkverbot ist oder nicht. Eine Freundin, die dort wohnt, sagt mir, ich solle den Wagen einfach dort stehen lassen. :-( Ich stehe hinter einer Bushaltestelle, aber ich bin mir sicher, mit genügend Abstand!
Der Spaß kostet mich jetzt 183 DM. Nun meine Fragen:

Ist es rechtens, daß sie den Wagen abschleppen, obwohl ich keinen behindert habe? Darf die Polizei das einfach nur wegen Parken im Parkverbot veranlassen?

Muss der Abschleppdienst mir den Wagen aushändigen, ohne daß ich bezahle? Klar, wenn ich im Unrecht wäre, müßte ich später zahlen, aber ich glaube mal im Fernsehen gesehen zu haben, so lange die Rechtslage nicht geklärt ist, müssen die den Wagen so rausrücken.

Danke für Infos!

Jens

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Auto abgeschleppt!

    Hallo Jens, Muss der Abschleppdienst mir den Wagen
    aushändigen, ohne daß ich bezahle?
    Ich habe erst vor einigen Tagen gelesen, daß irgendein OLG entschieden hat, daß dem so ist! Egal was war, Du mußt Deinen Wagen kriegen, weil der Abschleppunternehmer als Inkassounternehmen des Landes nicht rechtens ist. Die Polizei muß schon selbst Ihre Gebühren und Bußgelder eintreiben.
    In dem Artikel stand auch, daß das Urteil rechtskräftig sei und auch vom BGH nicht mehr gestürzt werden könne.

    Warnung: Das war nur ein Zeitungsartikel aus einer nicht-juristischen Zeitschrift, also kann da auch was falsch rüber gekommen sein!

    Gruß, Kubi

    • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
      Habe ich auch...

      ...erst mal so bekommen. Würde aber gern mal wissen, wann die Polizei abschleppen lassen darf. Vielleicht weiß es ja jemand!

      Gruß,
      Jens [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
        Re: Habe ich auch...

        Hallo Jens,
        die Polizei darf das Abschleppen nur dann
        veranlassen,wenn Du jemanden behindert hast.
        Manchmal fühlt sich ein Busfahrer dadurch
        behindert,wenn Du den entsprechenden Abstand
        nicht eingehalten hast.Man bedenke,welchen
        Platz ein Bus benötigt um auszuscheren.
        Aber es gibt auch Bundesländer(z.B. Hamburg)
        wo schon abgeschleppt werden darf,wenn Du
        länger als 2 Stunden an einer abgelaufenen
        Parkuhr stehst,auch wenn hierbei keiner behindert wird.
        Gruß Sebastian

        • Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
          Na klasse!

          Die Polizei, Dein Freund und Helfer!

          Hallo Sebastian,
          Ich könnte mir das nur so vorstellen, daß sich ein Busfahrer genötigt gefühlt hat, obwohl wirklich Platz genug war. Der hat vielleicht einen schlechten Tag gehabt und war froh, daß er jemanden abschleppen lassen konnte. Vielleicht ging es ihm dann besser! Aber wir kamen um 1:00 nachts nach Hause, da stand der Wagen noch da. Um drei haben sie ihn abgeschleppt. Zu der Zeit fahren gar keine Busse mehr!

          Aber eins verstehe ich nicht. Wenn die in Hamburg schon die Autos von den Parkuhren schleppen, obwohl niemand behindert wurde, aber nur Autos, die andere behindern abgeschleppt werden dürfen, dann müßte man doch dagegen ankommen und Recht bekommen, oder? Ich will mich ja nicht um ein Busgeld drücken, wenn ich falsch stand. Aber über die Sache mit dem Abschleppen könnte ich mich jedesmal aufregen, wenn ich drüber nachdenke.

          Grüße,
          Jens


          Na Klasse [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
            *g*

            Ich meine natürlich BUSSGELD und nicht Busgeld! Die Bus-Sache macht mich schon ganz wirr!!!
            ;-)

          • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
            Re: Na klasse!

            Hallo Jens,
            das ist eben der feine Unterschied zwischen
            Länder- und Bundesgesetzen.Dazu kommt eben,
            das die Sache mit der Behinderung auch so
            oder so ausgelegt werden kann.Vielleicht hat
            ja auch ein "lieber" Nachbar Dich angeschwärzt,ist der Tatbestand der Behinderung nur annähernd erfüllt,wird Deine
            Karre eben abgeschleppt.Irgendwie muß der arme Staat ja sein Geld verdienen (g).
            Gruß Sebastian

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Auto abgeschleppt!

    Eine Anekdote aus meiner Jugendzeit (etwa 12 Jahre her):
    Mein Käfer wurde abgeschleppt, ich hatte kein Geld und hab es frech zurückverlangt. Der Abschleppdienst hat ihn ohne Mucken herausgerückt mit der Bemerkung, die Rechnung käme mit dem Bußgeldbescheid.
    Das war kurz vor Weihnachten. Es wurde eine Amnistie für Falschparker erlassen (warum, keine Ahnung - sowas gabs wohl nur damals). Also bekam ich kein Bußgeldbescheid - und auch keine Rechnung fürs Abschleppen...

    Gruß

    J.

    • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
      Glück gehabt! :-) Aber ich...

      ...werde wohl nicht soviel Glück haben. Weihnachten ist ja noch lang hin! *g* Habe aber auch erst mal nix bezahlt und hoffe ich kann das noch abwenden, weil ich mir keiner Schuld bewußt bin!

      Gruß,
      Jens [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: Auto abgeschleppt!

    Hi Jens,
    weisst Du denn, wo der wagen steht?
    Bei uns z.B. wird der wagen auf den nächsten freien Platz abgestellt. (musste meinen schon öfters an verschiedenen Stellen abholen)Das waren immer öffentliche Plätze, wo ich den Wagen einfach mitnehmen konnte. Frag doch mal die Polizei, wo er hingeschleppt wurde.
    Viel Glück
    Roland



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