Hallo!
Mir haben sie letzte nacht meinen Wagen abgeschleppt. Ich bin mir nicht sicher, ob dort Parkverbot ist oder nicht. Eine Freundin, die dort wohnt, sagt mir, ich solle den Wagen einfach dort stehen lassen. Ich stehe hinter einer Bushaltestelle, aber ich bin mir sicher, mit genügend Abstand!
Der Spaß kostet mich jetzt 183 DM. Nun meine Fragen:
Ist es rechtens, daß sie den Wagen abschleppen, obwohl ich keinen behindert habe? Darf die Polizei das einfach nur wegen Parken im Parkverbot veranlassen?
Muss der Abschleppdienst mir den Wagen aushändigen, ohne daß ich bezahle? Klar, wenn ich im Unrecht wäre, müßte ich später zahlen, aber ich glaube mal im Fernsehen gesehen zu haben, so lange die Rechtslage nicht geklärt ist, müssen die den Wagen so rausrücken.
Muss der Abschleppdienst mir den Wagen
aushändigen, ohne daß ich bezahle?
Ich habe erst vor einigen Tagen gelesen, daß irgendein OLG entschieden hat, daß dem so ist! Egal was war, Du mußt Deinen Wagen kriegen, weil der Abschleppunternehmer als Inkassounternehmen des Landes nicht rechtens ist. Die Polizei muß schon selbst Ihre Gebühren und Bußgelder eintreiben.
In dem Artikel stand auch, daß das Urteil rechtskräftig sei und auch vom BGH nicht mehr gestürzt werden könne.
Warnung: Das war nur ein Zeitungsartikel aus einer nicht-juristischen Zeitschrift, also kann da auch was falsch rüber gekommen sein!
Eine Anekdote aus meiner Jugendzeit (etwa 12 Jahre her):
Mein Käfer wurde abgeschleppt, ich hatte kein Geld und hab es frech zurückverlangt. Der Abschleppdienst hat ihn ohne Mucken herausgerückt mit der Bemerkung, die Rechnung käme mit dem Bußgeldbescheid.
Das war kurz vor Weihnachten. Es wurde eine Amnistie für Falschparker erlassen (warum, keine Ahnung - sowas gabs wohl nur damals). Also bekam ich kein Bußgeldbescheid - und auch keine Rechnung fürs Abschleppen…
Glück gehabt! Aber ich…
…werde wohl nicht soviel Glück haben. Weihnachten ist ja noch lang hin! *g* Habe aber auch erst mal nix bezahlt und hoffe ich kann das noch abwenden, weil ich mir keiner Schuld bewußt bin!
Gruß,
Jens
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Hallo Jens,
die Polizei darf das Abschleppen nur dann
veranlassen,wenn Du jemanden behindert hast.
Manchmal fühlt sich ein Busfahrer dadurch
behindert,wenn Du den entsprechenden Abstand
nicht eingehalten hast.Man bedenke,welchen
Platz ein Bus benötigt um auszuscheren.
Aber es gibt auch Bundesländer(z.B. Hamburg)
wo schon abgeschleppt werden darf,wenn Du
länger als 2 Stunden an einer abgelaufenen
Parkuhr stehst,auch wenn hierbei keiner behindert wird.
Gruß Sebastian
Hi Jens,
weisst Du denn, wo der wagen steht?
Bei uns z.B. wird der wagen auf den nächsten freien Platz abgestellt. (musste meinen schon öfters an verschiedenen Stellen abholen)Das waren immer öffentliche Plätze, wo ich den Wagen einfach mitnehmen konnte. Frag doch mal die Polizei, wo er hingeschleppt wurde.
Viel Glück
Roland
Hallo Roland,
Na, da habe ich ja noch Glück, wenn ich höre, daß Du schon öfters in diese Situation geraten bist. Also, wo der Wagen stand, habe ich sofort herausgefunden, indem ich 110 gewählt habe und nachgefragt habe, ob mein Wagen abgeschleppt wurde.
Gruß,
Jens
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Hallo Sebastian,
Ich könnte mir das nur so vorstellen, daß sich ein Busfahrer genötigt gefühlt hat, obwohl wirklich Platz genug war. Der hat vielleicht einen schlechten Tag gehabt und war froh, daß er jemanden abschleppen lassen konnte. Vielleicht ging es ihm dann besser! Aber wir kamen um 1:00 nachts nach Hause, da stand der Wagen noch da. Um drei haben sie ihn abgeschleppt. Zu der Zeit fahren gar keine Busse mehr!
Aber eins verstehe ich nicht. Wenn die in Hamburg schon die Autos von den Parkuhren schleppen, obwohl niemand behindert wurde, aber nur Autos, die andere behindern abgeschleppt werden dürfen, dann müßte man doch dagegen ankommen und Recht bekommen, oder? Ich will mich ja nicht um ein Busgeld drücken, wenn ich falsch stand. Aber über die Sache mit dem Abschleppen könnte ich mich jedesmal aufregen, wenn ich drüber nachdenke.
Grüße,
Jens
Na Klasse
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Hallo Jens,
das ist eben der feine Unterschied zwischen
Länder- und Bundesgesetzen.Dazu kommt eben,
das die Sache mit der Behinderung auch so
oder so ausgelegt werden kann.Vielleicht hat
ja auch ein „lieber“ Nachbar Dich angeschwärzt,ist der Tatbestand der Behinderung nur annähernd erfüllt,wird Deine
Karre eben abgeschleppt.Irgendwie muß der arme Staat ja sein Geld verdienen (g).
Gruß Sebastian
War dein Wagen verschlossen? Es gibt Städte, die unverschlossene Fahrzeuge abschleppen lassen um eine Gefährdung deines Eigentums durch z.B. Diebstahl zu verhindern.
Das ist zwar absoluter Blödsinn und reine Abzocke, aber durchaus rechtmäßig.
Hallo Ivo,
ja, das Auto war abgeschlossen. So eine Regelung kenne ich auch. Sowei ich weiß, kann man sogar ein Verwarnung bekommen, enn man ein Auto mit richtig offenem Schiebedach irgendwo stehen läßt, weil dies zum Diebstahl verführen kann.
Gruß,
Jens
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