Hallo Experten,
angenommen, einem Arbeitslosen wurde das Wohngeld bewilligt bis zum Dezember 2004. Ab 01.07.04 hat er wieder Arbeit, die auch nicht viel besser bezahlt wird, als Arbeitslosengeld. Aber heutzutage muß man nicht zu wählerisch sein, also hat der Mann diesen Angebot angenommen.
Soll er jetzt schon beim Wohnamt sein Einkommen melden oder erst im Dezember? Soll er dann das Wohngeld zurückzahlen, obwohl er es bis Dezember bewilligt bekommen hat? Er weiß nämlich nicht, ob er die Probezeit dort besteht und angesichts der langen Bearbeitungszeit kann es sein, daß er dann weder Arbeit noch Wohngeld hat?
Danke im Voraus für eure Antworte.
Katharina
Hallo,
in diesem Fall musst du deine Veränderung im Einkommen der Wohngeldstelle mitteilen. Wenn du das zu spät tust, also erst im Dezember, dann bekommst du sehr wahscheinlich Schwierigkeiten. Auch wenn du nicht weisst ob du eine Probezeit bestehst oder nicht. SOlltest du die Zeit nicht überstehen, dann musst die wieder Wohngeld beantragen.
HTH
Highspeed24
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