Hallo Experten,
ein Freiberufler möchte seine an einen Dritten (welcher diese Forderungen nicht bestreitet, aber auch nicht bezahlt, sondern eine Hinhaltetaktik betreibt) gerichteten Forderungen einem anderen Freiberufler abtreten, weil dieser andere Freiberufler aufgrund einer gewissen (teuren) Vereinsmitgliedschaft eine stärkere Inkassso-Power hat.
Geht das?
Mit herzlichem Gruß,
Wolfgang Berger
Nein, geht nicht,
da keinerlei Vertrag mit dem „neuen Gläubiger“ abgeschlossen wurde.
Ein Freiberufler kann aber seine Schulden einem Inkasso Büro abtreten.
Ich kann aber nicht als Unternehmer einfach einem anderen Unternehmer
Forderungen/Verbindlichkeiten übertragen.
Ausnahme wären, wenn Wechsel oder Schuldscheine existieren würden.
Wieder Blödsinn.
Die Übertragung einer Forderung (Zession) auf einen neuen Gläubiger ist grundsätzlich möglich.
(Nur die Übertragung einer Verbindlichkeit auf einen neuen Schuldner ist ohne Zustimmung des Gläubigers nicht möglich. Denn dem Gläubiger soll nicht ohne seine Zustimmung ein anderer - uU finanziell weniger potenter - Schuldner „vorgesetzt“ werden können.)
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Patrick : so isses richtig ! Und so wird es insbesondere in
solchen Verfahren angewendet, wenn auch noch Beweisprobleme
auftreten könnten. Dann ist nämlich der ursprüngliche
Inhaber plötzlich Zeuge (was zwar auch als Partei grundsätzlich
geht, aber schwierig ist).
Es kommt auch nicht darauf an, ob Freiberufler oder
nicht. Vollkommen egal. Muss halt ein Stück Papier
beschrieben und von beiden unterschrieben werden.
Wie es geht, weis jeder Anwalt.
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