Haftung bei Kredit

Hallo,

ein Ehepartner nimmt einen Kredit auf, um sich ein Auto zuzulegen. Er macht dies natürlich mit Kenntnis des anderen Ehepartners, aber unterschreibt selbst den Vertrag, der andere Ehepartner taucht da nicht auf. Die Raten werden von seinem persönlichen Konto bezahlt. Beide Ehepartner werden arbeitslos. Nun wird in der Ehe das Geld knapp, der Wagen wird schnell unter Wert verkauft, um Geld zu bekommen. Übrig bleibt ein Restbetrag auf dem Kreditkonto (paar tausend Euro vielleicht). Nun kann der Kredit nicht ordnungsgemäß getilgt werden. Haftet jetzt nur der Ehepartner, der den Kredit aufgenommen hat, oder steckt der andere Ehepartner nun auch mit in der Haftung? Kann die Bank die Mithaftung des anderen Ehepartners erzwingen? Wie sieht das aus, wenn der Ehepartner, der nicht unterschrieben hat, wieder Arbeit und damit Geld bekommt?

Gruß,
Reiner

Soweit ich weiß ist es uninteressant ob der EHEPARTNER Kenntnis oder auch nicht hat. Haften müssen immer beide.

Ich kenne ein Beispiel: Da hat eine Frau beim Versandhaus auf Ratenkaufbasis Waren gekauft (ohne Kenntnis des Mannes)…die
Schulden beliefen sich auf ca 15 T€. Die Frau verstarb und der Mann hatte nie etwas unterschrieben, durfte aber für die 15 T€ geradestehen.

Soweit ich weiß ist es uninteressant ob der EHEPARTNER
Kenntnis oder auch nicht hat. Haften müssen immer beide.

Blödsinn.
Wenn der eine Ehegatte nicht auch selbst Kreditnehmer, Bürge, was auch immer ist, dann gehen ihn die Schulden des anderen nichts an.

Ich kenne ein Beispiel: Da hat eine Frau beim Versandhaus auf
Ratenkaufbasis Waren gekauft (ohne Kenntnis des Mannes)…die
Schulden beliefen sich auf ca 15 T?. Die Frau verstarb
und der Mann hatte nie etwas unterschrieben, durfte aber für
die 15 T? geradestehen.

Ja, weil er offenbar der Erbe war und die Erbschaft nach seiner Frau (mitsamt den Schulden) offensichtlich auch angetreten ist.

@patrick

Hast Recht,
Die Ehefrau muß unterschreiben—
ohne Unterschrift keinerlei Rechtsanspruch.

Für den Vermögenserwerb nach der Heirat gilt nichts anderes: Berechtigt und verpflichtet ist aus einem Vertrag nur der, der den Vertrag selbst abgeschlossen hat. Kauft sich beispielsweise der Ehemann allein eine Eigentumswohnung oder einen Pkw und schließt zur Finanzierung allein einen Darlehensvertrag ab, so wird er Alleineigentümer der Wohnung und des Autos, haftet aber auch nur alleine für das aufgenommene Darlehen.

Hallo Reiner,

ich würde mal sagen, der Fall steht auf der Kippe. An Stelle der Bank würde ich mal mit § 1357 BGB (Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs) argumentieren, zu dem man in der Kommentierung findet, dass hierunter durchaus auch Kredite fallen können, wenn diese nicht gerade nur langfristig zurückgezahlt werden können (Beispiel Immobilienfinanzierung). Klassischer „Kreditfall“, der unter § 1357 BGB fällt und damit auch den anderen Ehegatten mitverpflichtet ist das „Anschreiben lassen“ im Laden, was heute sicher keine größere Relevanz mehr hat, aber zwischen diesen beiden Extremen ist ziemlich viel Luft für Einzelfallentscheidungen. Speziell zum Thema Autofinanzierung habe ich jetzt so auf die Schnelle keinen Fall gesehen, aber für den Erweb von Videorekordern, das Buchen von Ferienhäusern, … ist die Anwendung des Paragraphen schon mal ausgeschlossen worden.

Sollte die Bank also auf die Idee kommen, sollte man sich auf jeden Fall nicht zu sicher fühlen und einen spezialisierten Kollegen beauftragen sich die Geschichte mal näher anzusehen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]