Röntgenbilder - wem gehören die?

Hallo,

Vorgang: Habe bei Zahnarzt Röntgenbilder zwecks Behandlung machen lassen. Diese kam nicht zustande. Wollte die Röntgenbilder haben, um Behandlung bei anderem Zahnarzt durchführen zu lassen. Er hat aber die Herausgabe verweigert!

Meinung: Ich meine, der hat diese Röntgenbilder bezahlt bekommen und deshalb gehören sie mir!

Fakt: Eine Strafanzeige ging ins Leere, weil die Staatsanwaltschaft meint, die Bilder gehören immer dem Arzt.

Frage: Wer weiss das genau? Gibt es Grundsatzurteile?

Mit freundlichen Grüßen

JK

hi

machen lassen. Diese kam nicht zustande. Wollte die
Röntgenbilder haben, um Behandlung bei anderem Zahnarzt
durchführen zu lassen. Er hat aber die Herausgabe verweigert!

zu recht

Meinung: Ich meine, der hat diese Röntgenbilder bezahlt
bekommen und deshalb gehören sie mir!

Du hast die dienstleistung bezahlt - nicht die Bilder

Fakt: Eine Strafanzeige ging ins Leere, weil die
Staatsanwaltschaft meint, die Bilder gehören immer dem Arzt.

http://www.stada.de/gesundheitundmehr/gesundheitsinf…

Gruß Hexerl

Hi Hexerl,

das wüßte ich jetzt auch gerne…

Mein Zahnarzt meinte mal:" Natürlich können Sie das Röntgenbild haben, das ist ja schliesslich Ihres" als ich damit zum Kieferchirurg wollte…und mein Hausarzt hat sie mir damals immer gleich mitgegeben, damit er sie selbst nicht lagern musste…

Tja…kkommt es auf den Arzt an, oder gehören die Teile tatsächlich jemandem?

Auch danke
Maja

hi Maja

das wüßte ich jetzt auch gerne…

Mein Zahnarzt meinte mal:" Natürlich können Sie das
Röntgenbild haben, das ist ja schliesslich Ihres" als ich
damit zum Kieferchirurg wollte…und mein Hausarzt hat sie mir
damals immer gleich mitgegeben, damit er sie selbst nicht
lagern musste…

das ist NETT von den beiden - aber sie waren nicht dazu verpflichtet

Tja…kommt es auf den Arzt an, oder gehören die Teile
tatsächlich jemandem?

eh… steht doch alles in dem Link den ich oben bereits angegeben habe …

Kurzform : Sie gehören dem Arzt …

er hat das Urheberrecht … und genau deswegen DARF er sie natürlich auch herausgeben - verschenken - verleihen etc. aber er muss das nicht …

Gruß Hexerl

Hi Hexerl,

hab Dank für Deine Antwort…den Link hab ich …äh tutto kompletti übersehen *schäm*

LG
Maja

Hallo Joachim,

schau mal hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…; da habe ich schon einmal darüber geschrieben.

Gruß

Renee

Hallo,
ich hatte eine ähnliche Situation, Tumor oder nicht wurde dann mit
einem 18 Jahre alten Bild im Vorfeld abgeklärt.
Dabei klärte mich der Arzt über die juristische Seite auf.
Die Bilder gehören dem Arzt. Er hat aber eine min. 10-jährige
Archivierungspflicht und macht sich strafbar, wenn er der nicht
nachkommt. Deshalb sind einige Ärzte dankbar, wenn man ihnen die
Bilder gegen Unterschrift (Haftungsentlassung) abnimmt. Verringert
dann auch die Archivkosten.
Er muß die Bilder auch anderen Ärzten zur Verfügung stellen.
Einige Ärzte schicken die dann auch nur an den Kollegen, ohne sie dem
Patienten zu übergeben.

Gruß
TeeBird

Moien!

Der Arzt MUSS dir die Unterlagen übergeben bzw. davon Kopien machen! Alles andere ist Mumpitz! Sollte der Arzt sich weigern würde ich einfach nächsten Montag (da sind die Wartezimmer bekannter Maßen am vollsten ;o))) dort hingehen und ggf. vorallen anwesenden Patienten anbieten die Polizei zu rufen um dies zu klären!

Bernd
*dersichfragtwarumeinhalbwegs(!!!)seriöserarztdieherausgabeverweigernsollte*

hi,

interessant, daß die dem arzt gehören.
ich habe auch röntgenbilder machen lassen und die gehören mir. der arzt schickte mich in ein (privates) institut wo sie röntgenbilder machen. bezahlt hat das die versicherung und das bild gehört mir. mit dem bild bin ich zurück zum arzt und später auch noch zu einem anderen arzt. gefunden wurde nix und wenn ich will, kann ich es zuhaus aufhängen. wenn ich in ein fotogeschäft gehe und paßbilder machen lasse, dann gehören die auch mir. was soll das mit urheberrecht? der arzt ist doch kein profifotograf, der für abzüge geld kassiert!

gruß
datafox

Dieser Beitrag wurde von der Community gemeldet und ist vorübergehend ausgeblendet.

Hatte ich auch schon mal, die machen was Die wollen

Christa

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi!

nochmal zur verdeutlichung was ich meine.
wer bei einem fotografen bilder machen läßt, zb. für die hochzeit, der läßt (außer wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart - und das kostet ordentlich!) das copyright beim fotografen. das bedeutet, daß auch die originalbilder nicht in die hände des kunden kommen. für jede neue kopie ist ein entgelt zu entrichten. üblicherweise ist das original das negativ bzw. das bild in voller unkomprimierter auflösung.

weder bei paßfotos noch bei röntgenbildern hat das einen sinn, da eine nachbestellung kaum verlangt wird. man braucht paßbilder ein einziges mal, und röntgenbilder auch. nach 2 jahren sind sie sowieso überholt und es müssen neue gemacht werden.

deswegen der vergleich mit paßfotos.

gruß
datafox

Hallo!

Seit wann greift das Urheberrecht beim Handwerk? Bisher dachte ich, das Urheberrecht betrifft gestalterische und schöpferische Leistungen. Davon kann z. B. bei einem Paßbild gewiß keine Rede sein. Nur weil es Fotos gibt, auf die das Urheberrecht anwendbar ist, ist nicht jede fotographische und fototechnische Wiedergabe urheberrechtlich geschützt.

Ein Röntgenbild entsteht durch sachkundige Bedienung einer Maschine, daran ist keine gestalterische oder schöpferische Arbeit des Arztes oder seiner Röntgenmaus zu erkennen.

Damit ist die Frage des Eigentums am Röntgenbild aber noch nicht geklärt, sondern nur, daß man mit dem Urheberrecht wohl nicht weiter kommt.

Gruß
Wolfgang

hi

wer bei einem fotografen bilder machen läßt, zb. für die
hochzeit, der läßt (außer wenn nicht ausdrücklich anders
vereinbart - und das kostet ordentlich!) das copyright beim
fotografen. das bedeutet, daß auch die originalbilder nicht in
die hände des kunden kommen.

falsch die „originalbilder“ wie du sie nennst sind auch nur abzüge … die originale sind die negative und die bekommst du normalerweise nicht

weder bei paßfotos noch bei röntgenbildern hat das einen sinn,
da eine nachbestellung kaum verlangt wird.

ob es sinnvoll ist oder nicht ist hier uninteressant … das negativ bleibt beim urheber oder hast du schonmal die negative vom Passbild bekommen ?

man braucht
paßbilder ein einziges mal, und röntgenbilder auch.

falsch röntgenbilder müssen bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden

nach 2 jahren sind sie sowieso überholt und es müssen neue gemacht
werden.

das hat aber mit dem urheberrecht nichts zu tun

der arzt ist zwar verpflichtet dir einsicht zu gewähren und auf Verlangen kopien anzufertigen und trotzdem gehören die Originale ihm …

das sie dir damals die Originale mitgegeben habe (bist du sicher dass das keine kopien waren ? *g*) heisst dass sie das urheberrecht an dich abgegeben haben (das dürfen sie aber sie müssen es nicht) aber sie hätten es nicht machen müssen … du hattest nur einen Anspruch auf eine Kopie

Gruß Hexerl

hi datafox!

man braucht ein einziges mal, und röntgenbilder auch.
nach 2 jahren sind sie sowieso überholt und es müssen neue
gemacht werden.

An sich schon richtig, aber es macht Sinn, alte auf zu heben
(neudeutsch richtig???)
Das kann dann die Diagnose erheblich vereinfachen und spart unter
Umständen neue unangenehme Untersuchungen. Deshalb habe ich immer die
Infos aufgehoben, wo meine Bilder lagern.

gruß
TeeBird

hi

ich denke ich ziehe mich zurück, da ja nichtmal klar ist, ob wir dieselben gesetze haben.

falsch die „originalbilder“ wie du sie nennst sind auch nur
abzüge … die originale sind die negative und die bekommst du
normalerweise nicht

doch, wenn du dafür bezahlst. dann gibt der fotograf seine rechte auf und du kannst selbst fotos ausbelichten lassen, soviele wie du willst.

anscheinend läuft das mit arzt und röntgen hier halt ein wenig anders. ich nehme also an, daß du recht hast!

gruß
datafox

welches Rechtssystem
hallo hexerl, hallo datafox,

beachtet ihr, dass ihr wahrscheinlich in zwei verschiedenen Ländern mit wahrscheinlich unterschiedlichen Rechtstraditionen lebt?

Das Urheberrecht ist bei weitem nicht international gleich. Z.B. kann nach dt. Recht der Urheber sein Urheberrecht nie aufgeben, er kann nur die vollständigen Nutzungsrechte abtreten. In den USA (ev. auch GB) kann der Urheber sein Urheberrecht verkaufen und ist dann kein Urheber mehr.
Unterschied: Je nach Vertragsgestaltung und Umständen kann der dt. Urheber bzw. seine Erben seine Nutzungsrechte wiedererlangen.

Ciao maxet.

Dieser Beitrag wurde von der Community gemeldet und ist vorübergehend ausgeblendet.

Hallo Jamie,

wenn es sich um Bilder von dir ganz Persönlich handelt…dann hast Du das ALLEINIGE RECHT auf diese Bilder und nicht der Fotograf oder sonstwer…
siehe hierzu auch die letztens vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetzesänderung bezüglich der „Foto-Handys“ …
(So genanntes RECHT am eigenen Bildnis)

Rein rechtlich gesehen handelt es sich nämlich bei dem Fotografieren (von Dir oder mir oder…) um einen sogenannten „WERKVERTRAG“.
Der Fotograf verpflichtet sich dir gegenüber,ein „Werk“ (nämlich Dein Foto) herzustellen…Dieses „Werk“ ist nach der Bezahlung dein Eigentum und der Fotograf hat keine weiteren Rechte daran…(es sei denn Du übeträgts sie ihm).
Die einzige Ausnahme sind Presse-Fotografen,wenn sie über Ereignisse
berichten…(z.B. Du rettest ein Kind vor dem Ertrinken…)
Nur in diesem Fall hat der (Presse-)Fotograf das Recht an deinem Bild,weil du in diesem Moment salopp gesagt „Eine Nachricht“ bist…

Frank

Danke für eure Mühe