Viehweide/Privatgrundstück

Hallo !

Folgender Fall :

Zwischen einer Viehweide und einem Privatgrundstück mit Wohnhaus liegt ein Weg. Dieser Weg, ca 5 m breit, ist zur Weide hin eingezäunt, d.h. das Vieh kann den Weg nicht betreten und somit nicht an das Privatgrundstück heran.
Jetzt versetzt der Bauer den Zaun über den Weg an das Privatgrundstück, sodass das Vieh direkt am Privatgrundstück weiden kann.

Ich weiß, dass das nicht erlaubt ist. Viehweiden dürfen nicht nachträglich bis an ein Privatgrundstück verlegt werden.
Es gibt Gesetze, die diese Sachen regeln. Wo finde ich darüber Informationen? (Das Land ist Niedersachsen).

mfG Conrad

Hallo, Conrad,
Du solltest überprüfen, wie genau die Grundstücksgrenzen verlaufen. Ob der Weg evtl zum Grundstück des Bauern gehört, oder ob es ein öffentlicher Weg ist. Ob ein Wegerecht eingetragen ist etc.
Das alles kannst Du beim Katasteramt erfahren.

Gruß
Eckard

Hallo Eckard!

Der Weg gehört dem Bauern, ohne Frage!

Aber - es gibt ein Gesetz, das verbietet, an ein bestehendes bewohntes Grundstück direkt eine Viehweide zu legen. Ein gewisser Abstand muß sein, ist vorgeschrieben.

Das ist das Problem. Da dieser Weg schon seit über 20 Jahren existiert, ist es sicher nicht rechtlich in Ordnung, ihn jetzt wieder zurückzulegen.

Dieser Bauer legt sich seit 30 Jahren mit den Eigentümern unseres Hauses an, also von unseren Vorgängern bis zu uns.

Wir haben zwei gefüllte Leitzhefter voller Notar- und Gerichtsschreiben und Urteile, Bauer gegen Besitzer. Und er hat immer verloren.

Gruß Conrad.

So habe ich es verstanden
Hallo Conrad,

der Nachbar hat den Zaun auf SEINEM Grundstück versetzt. Der Weg gehört als Privatweg zur Weidefläche dem Nachbarn. Dann kann der Nachbar den Zaun auf seinem Grundstück setzen wie er will. Er darf nur nicht Dein Grundstück beeinträchtigen, was immer man darunter auch verstehen mag.

Christian

Hallo Conrad,

der Nachbar hat den Zaun auf SEINEM Grundstück versetzt. Der
Weg gehört als Privatweg zur Weidefläche dem Nachbarn. Dann
kann der Nachbar den Zaun auf seinem Grundstück setzen wie er
will. Er darf nur nicht Dein Grundstück beeinträchtigen, was
immer man darunter auch verstehen mag.

Ich glaube Du irrst!

Viehhaltung darf nicht bis direkt an ein bewohntes Grundstück gelegt werden. Viehhaltung!

mfG Conrad

Dieser Bauer legt sich seit 30 Jahren mit den Eigentümern
unseres Hauses an, also von unseren Vorgängern bis zu uns.

Wir haben zwei gefüllte Leitzhefter voller Notar- und
Gerichtsschreiben und Urteile, Bauer gegen Besitzer. Und er
hat immer verloren.

Gruß Conrad.

Dann wird es allerhöchste Zeit,
sich mit dem Herrn mal ordentlich
zu besaufen…sorry, oder willste
erst mal noch ein Urteil in den Ordner heften und dann
so
weiter
so
weiter

Eigentlich hatte ich mir erhofft, wo ich dieses Gesetz oder Verordnung finde!
Ich wollte keinen Tip über irgendwelche Besäufnisse!

mfG Conrad

Hi Conrad,

Ich weiß, dass das nicht erlaubt ist. Viehweiden dürfen nicht
nachträglich bis an ein Privatgrundstück verlegt werden.
Es gibt Gesetze, die diese Sachen regeln. Wo finde ich darüber
Informationen? (Das Land ist Niedersachsen).

Da kann ich dir nicht weiterhelfen (und würde es aufgrund deiner Antworten bei den anderen ehrlich gesagt auch nicht tun, selbst wenn ich es könnte), aber mich interessiert, was dich daran stört, das der Bauer den Zaun versetzt hat. Die Tiere können durch den Zaun ja nicht auf deinen Grund laufen, und ob der Zaun jetzt 1-2 Meter entfernt oder direkt an deinem Grundstück steht - was ist so schlimm daran?

Grüßle
Frank K.

Auf Grund Deiner Antwort erkenne ich, dass Du mit Viehhaltung nicht vertraut bist.
Dass Du nicht erkennst, dass durch Rinder und Rinderkot, Fliegen, Bremsen und andere Krankheitserreger entstehen und somit direkt am Wohngebiet existieren. Es gibt deshalb ein Gesetz, dass verbietet, eine Viehweide direkt am Wohngebiet zu installieren.

Dieses Gesetz suche ich und nicht wohlgemeinte Ratschläge, mich mit dem bauern zu besaufen oder sonstige sinnlose Tips.

Hi Conrad

Auf Grund Deiner Antwort erkenne ich, dass Du mit Viehhaltung
nicht vertraut bist.

Ich bin selber Tierhalter (Pferd).

Dass Du nicht erkennst, dass durch Rinder und Rinderkot,
Fliegen, Bremsen und andere Krankheitserreger entstehen und
somit direkt am Wohngebiet existieren. Es gibt deshalb ein
Gesetz, dass verbietet, eine Viehweide direkt am Wohngebiet zu
installieren.

Wenn du mir jetzt noch erklären könntest, was daran die Wegbreite (wohl kaum mehr als 2-3 Meter) großartig ändert, könnte ich vielleicht deinen Standpunkt verstehen. Fliegen und Bremsen werden sich mit Sicherheit nicht darum scheren, ob sie bis zum Wohngebiet noch einen Weg überqueren müssen oder nicht. Für mich klingt das hier eher nach reiner Prinzipienreiterei um den ach so bösen Nachbarn eines
auswischen zu können.

Grüßle
Frank K.