Wunderheiler

Hallo

Wenn jemand wegen einem kleinen, harmlosen Problem bei dem kein Arzt so richtig helfen konnte zu einem Geistheiler geht.
Dann kommt plötzlich vom Arzt die Diagnose Darmkrebs. Dieser Darmkrebs hat jetzt aber überhaupt nicht mit der Sache mit dem Geistheiler zu tun. Es wurde sofort ein Termin im Krankenhaus gemacht.
Als der Geistheiler das dann von im erfahren hat, daß er ins Krankenhaus geht, hat er dem Patienten gesagt, er soll auf keinen Fall ins Krankenhaus gehen, der Tumor ist laut seinem Pendel auf jeden Fall gutartig.
Es sollte alles so laufen lassen und nichts unternehmen. Er würde den Tumor mit seinem Pendel weg machen. Würde zwar Zeit brauchen, aber wäre ja egal, ist ja sowieso gutartig.

Der Patient ist natürlich ins Krankenhaus gegangen und hat sich operieren lassen. Der Tumor war übrigens bösartig und die Operation war allerhöchste Zeit.

Was ist das bloß für ein Mensch, der so etwas von sich gibt und damit einen anderen Menschen zum Selbstmord überreden will.
Überschätzt sich so ein Mensch, oder hat der überhaupt kein Gewissen?

Wenn es nun jemand gewesen wäre, der total an so einen Unfug glaubt, der hätte sicher darauf gehört und hätte den Tumor ganz in Ruhe wachsen und streuen lassen.
Unglaublich

Ist so etwas nicht schon fast kriminell ?

Danke

Tschüüßß

Hallo,

Überschätzt sich so ein Mensch, oder hat der überhaupt kein
Gewissen?

er will die Kontrolle und den Kunden behalten. Macht und platte monetäre Grunde dürften hier die Ursache sein.

Ist so etwas nicht schon fast kriminell ?

Das können andere sicher genauer erklären - m.M. kann hier eine Straftat vorliegen, da wissentlich, grob fahrlässig und unter persönlicher Bereicherung falsche med. Tips gegeben wurden.

Gruss
Enno

Hallo,

Ist so etwas nicht schon fast kriminell ?

Das können andere sicher genauer erklären - m.M. kann hier
eine Straftat vorliegen, da wissentlich, grob fahrlässig und
unter persönlicher Bereicherung falsche med. Tips gegeben
wurden.

Harte Ansage. Aber schauen wir mal Deine Vorwürfe an:
Wissentlich - Das mag zwar sein, ist aber unmöglich nachzuweisen. In der Tat halte ich es sogar für ausgeschlossen - woher soll der Spinner wissen, dass es sich um einen bösartigen Tumor handelt. Da räumst Du ihm ja dann doch irgendwelche Fähigkeiten ein.
Grob fahrlässig - Auch das mag sein, jedoch ist ein grob fahrlässiger Rat kein Verstoß gegen irgendeine Rechtsnorm.
Persönliche Bereicherung - Naja, das ist halt eine Dienstleistung wie jede andere. Nicht jede Dienstleistung muss der Gesundheit förderlich sein.
Medizinische Tipps - kann jeder geben, solange er nicht behauptet Arzt zu sein, daraus erwächst noch keine Straftat.

Also IMO sind da keine Ansätze für eine Verurteilung gegeben. Zivilrechtlich könnte man mal schauen, was der Geistheiler denn so als Dienstleistung angeboten hat und ob er die nicht oder nur mangelhaft erfüllt hat.

Grüße,

Anwar

Ist so etwas nicht schon fast kriminell ?

nö. der ist ja kein arzt. er gibt sich auch nicht als solcher aus. täte er das, wäre er ein kurpfuscher und kriminell. behauptet er aber „ich _heile_ ihren krebs“ dann ist es bereits kurpfuscherei, denn niemand außer einem arzt darf behaupten, eine krankheit zu heilen. aber ich bin sicher, daß er das niemals so sagen oder schreiben würde, denn blöd sind diese leute ja nicht.

was ist wenn eine gute freundin dem patienten abrät sich operieren zu lassen, weil zb. „die sterne gut stehen“? kriminell? nö!

es ist nummal so, daß erwachsene für sich selbst verantwortlich sind. in dem fall leider! das schließt selbstmord mit ein.

gruß
datafox

Hallo,

was ist wenn eine gute freundin dem patienten abrät sich
operieren zu lassen, weil zb. „die sterne gut stehen“?
kriminell? nö!

Die kassiert aber auch kein Geld für den Tip bzw. die Beratung. Evtl. kann einer der Juristen hier Klarheit schaffen.

Gruss
Enno

Hallo,
zunächst das Komma zwischen wissentlich und grob fahrlässig ist falsch/irreführend. Gemeint ist „wissentlich grob fahrlässig“, d.h. ich unterstelle dem Wunderheiler nicht, daß er absichtlich eine falsche Diagnose gestellt hat, sondern nur das er wohl wissend seiner mangelnden med. Ausbildung hier ins Blaue diagnostiziert hat. Die zentrale Frage ist - kann jmd. der für eine med. Beratung Geld kassiert, sich aber klar als Nichtmediziner zu erkennen gibt, für eine falsche Beratung belangt werden. Evtl. beantwortet das noch einer der hier anwesenden „Profis“.

Gruss
Enno

Hallo Meike!

Es wurde ja schon alles gesagt, was Du wissen wolltest.

Ich möchte Dir/Euch nur noch etwas mitgeben, wovon ich sage: „Das ist meine Meinung/Erfahrung“ und was evtl. noch weiter hilft…

Jede Form des Heilens hat ihre Grenzen. Und innerhalb derer können gewisse Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Sicher kann „man“ auch sehr schwere physische Erkrankungen mittels astraler/spiritueller Licht-/Energie-Gaben heilen. Allerdings sollte jeder, der sich „Geistheiler“ nennt, wissen, dass er und der Patient zusammen dabei auf die göttliche Gnade angewiesen sind.

Eine Aussage wie „…und in jedem Fall _nicht_ ins Krankenhaus gehen…“ ist ein deutliches Zeichen von angestrebter Macht über den Patienten/Klienten, sprich ein Wink mit dem Zaunpfahl „hier Machtmissbrauch!“ – Selbst Jesus hätte nie eine solche Aussage getroffen, sondern hat immer dem Gebrechlichen die frei Wahl gelassen. Denn das ist mit eine der Voraussetzungen, um auch wieder heil zu werden.

Ob der besagte „Geistheiler“ etwas dazu getan hat, dass der Patient sogar erst den Krebs bekam, ist für uns „hier“ nicht nachvollziehbar. Es ist aber denkbar. Denn nicht jeder, der sich „Geistheiler“ nennt ist auch ein Geistheiler. Manche ziehen dem Patienten nicht nur Geld aus der Tasche, sondern auch die (Lebens-) Energie ab… wodurch dann erst Erkrankungen auftreten.

Das läuft aber alles im Bereich des Nicht-nachweisbaren und ist individuell vom Erleben des Einzelnen gefärbt. (Stichworte: Gnade und ‚Gott lässt sich nicht versuchen‘.) Insofern… ich schliesse mich meinen Vorrednern an… ist das rechtlich gesehen auch keine kriminelle Tat oder Handlungsweise.

Da hier die Grenzen von Materie (sichtbare Welt) und Energie/Spirituelles (nicht sichtbare Welt) überschritten werden, sind auch Beweise für ein Motiv des Behandlers sehr, sehr vage. (Erklärend vielleicht: Wenn ein Börsenmakler das Vermögen der Erbtante verzockt, dann gehört das in die „sichtbare Welt“, denn die Transaktionen haben bei jeder Stufe/Entwicklung einen mittelbaren Nachweis in der Materie hinterlassen, z.B. Ausdruck von Kontoauszügen usw.)

Das einzige, was man machen kann, ist, Menschen zu meiden, denen man nicht traut oder bei denen man ein schlechtes Gefühl, Gedanken des Zweifels usw. hat.

HTH

CU DannyFox64

Hallo, Enno!

Ist so etwas nicht schon fast kriminell ?

Das können andere sicher genauer erklären - m.M. kann hier
eine Straftat vorliegen, da wissentlich, grob fahrlässig und
unter persönlicher Bereicherung falsche med. Tips gegeben
wurden.

Ja, das läuft aber darauf hinaus, dass grundsätzlich geprüft werden muss, ob der Behandler „für das Behandeln“ eine (bestimmte) Zulassung braucht(e), z.B. als Heilbehandler oder Heilhilfsperson.

Wenn er die nicht brauchte, dann läuft es wahrscheinlich darauf hinaus, dass niemand etwas gegen „diesen Menschen“ tun kann.

(Vergl. ‚Staatlich geprüfter Masseur‘ kontra ‚(Wald-und-Wiesen-) Masseur‘.)

CU DannyFox64

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dass er und der Patient zusammen dabei auf die göttliche Gnade
angewiesen sind.

menschen besitzen die göttliche gnade der intelligenz. manche zumindest. und wenn sie krank sind, dann gehen sie erstmal zum arzt.

kennst du diese geschichte?

ein mann schwebt bei hochwasser in lebensgefahr. endlich kommt der rettungshelikopter. aber der mann lehnt ab und meint „gott allein wird mich retten!“ der helikopter kommt noch weitere zwei male vorbei, aber der mann verweigert die hilfe - und ertrinkt.
dann steht er vor gott und beschwert sich: „warum hast du mir nicht geholfen?“ und gott sagt: „aber ich habe doch dreimal den rettungshelikopter vorbeifliegen lassen!“

gruß
datafox

Hallo!

Denn nicht jeder, der
sich „Geistheiler“ nennt ist auch ein Geistheiler.

Zugegeben, auch ich kürze im Datum gelegentlich die Jahreszahl mit „04“ ab. Könnte es sein, daß Du die gleiche Angewohnheit pflegst und darüber vergessen hast, daß wir tatsächlich das Jahr 2004 schreiben und zwischendurch so etwas wie Aufklärung stattfand?

Mit ganz viel positiver Lichtenergie grüßt

Wolfgang

Hi!

dass er und der Patient zusammen dabei auf die göttliche Gnade
angewiesen sind.

menschen besitzen die göttliche gnade der intelligenz. manche
zumindest. und wenn sie krank sind, dann gehen sie erstmal zum
arzt.

Aber ja, doch!

kennst du diese geschichte?

Ja, na, klar!

ein mann schwebt bei hochwasser in lebensgefahr. endlich kommt
der rettungshelikopter. aber der mann lehnt ab und meint „gott
allein wird mich retten!“ der helikopter kommt noch weitere
zwei male vorbei, aber der mann verweigert die hilfe - und
ertrinkt.
dann steht er vor gott und beschwert sich: „warum hast du mir
nicht geholfen?“ und gott sagt: „aber ich habe doch dreimal
den rettungshelikopter vorbeifliegen lassen!“

CU DannyFox64

Hallo!

Denn nicht jeder, der
sich „Geistheiler“ nennt ist auch ein Geistheiler.

Zugegeben, auch ich kürze im Datum gelegentlich die Jahreszahl
mit „04“ ab. Könnte es sein, daß Du die gleiche Angewohnheit
pflegst und darüber vergessen hast, daß wir tatsächlich das
Jahr 2004 schreiben und zwischendurch so etwas wie Aufklärung
stattfand?

Ja, doch, aber bei manchen Leuten wage ich das zu bezweifeln, obwohl ich das weder Fragestellerin, noch der Person, um die es ging, unterstelle.

Mit ganz viel positiver Lichtenergie grüßt

…ebenso grüsst Dich zurück:

DannyFox_64_

heilpraktikergesetz
Hallo, zunächst einmal darf nur ein Arzt oder ein Heilpraktiker (im folgenden HP) Krankheiten Diagnostizieren u./oder behandeln- Und das auch nur nach bestem Wissen und Gewissen. Beide dürfen sich der Therapieverfahren bedienen, die sie für richtig halten (Kurierfreiheit), sofern sie sie beherrschen (wenn sie sie nicht beherrschen kommt Körperverletzung in betracht, zumindest bei invasiven wie Akupunktur, in gewissem masse auch bei PSychischen Schäden, aber hier schwerer nachzuvollziehen, was zu erst da war, die MAcke oder die Fehlerhafte Therapie). Wenn eine fehlerhafte behandlung vorliegt (hier in dem Hinweis: „gehen sie auf keinen Fall in die Klinik“, wobei genau zu sehen ist, was wortwörtlich gesagt wurde: „Damit brauchen sie nicht in die Klinik“ ist nämlcih was anderes)kann das strafbar sein, je nachdem ob der Fehler NAchweisbar wäre, dass kann Geld, evtl HAft und natürlich den Entzug der Zulassung bedeuten.

Ein HP darf also mit Geistheilung therapieren, anders sieht es aus wenn ein Geistheiler kein HP ist. Dann ist erst mal zu prüfen, was er dann ist (Lebensberater?), insbesondere wenn er Geld nimmt und Wiederholungsabsicht besteht. Man darf zwar seinen engsten Freundes und Bekanntenkreis mal eine Warze Besprechen (oder einen Kamillentee machen), aber wenn die Neue Leute anschleppen schon nicht mehr (nicht mal mehr den KAmillentee, ausser er wird als Lebens- statt als Arzneimittel deklariert, „ach du magst keinen Schwarzen Tee, dann hab ich nur noch Kamille“ ist was anderes als „dagegen solltest du mal mit KAmillentee gurgeln“). Selbst ein Sozialarbeiter der bei einem seiner Kunden ein massives Alkohol/Drogenproblem feststellt kann nur sagen"Wann waren sie denn das letzte MAl beim Arzt?, Hat Sie der Arzt mal auf Ihren Alkoholkonsum/ihre Narben am Arm/ Ihre MAgere Konstitution angesprochen. Nein, dann sollten sie ihm das mal zeigen." Sonst kann auch er Probleme nach HPG kriegen (da zusätzlich noch in beruflicher Auübung = Wiederholungstäter)
Wenn ein Geistheiler also kein HP ist, dann ist es ein Verstoß gegen HPG und damit ist Geld und (selten, nur wenn schon vorbestraft)Haftstrafe möglich. (Vergleich den Fall mit der kleinen Olivia und deren Leberkrebs vor ein paar JAhren, da war es nur so schwer den ARZT habhaft zu werden, da er nunmal Arzt war und „nur“ fachlich einen Fehler machte, nicht sachlich und die Eltern einverstanden waren)

Schöne Grüße Susanne

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