stellt Euch vor, Ihr macht zur Zeit eine Schwermetallausleitung.
Aufgrund des mobilisierten Quecksilbers wird Euch oft sehr übel und Ihr bekommt Kreislaufprobleme.
Ihr stellt schnell Euer Auto neben zig anderen Autos ab und steigt aus um frische Luft in einen Nahe gelegen Park zu schnappen. Nach ca. 30 Minuten geht es Euch besser. Ihr geht zum Auto zurück. Dort hängt ein Knöllchen.
Ihr lauft ein wenig vor und da seht Ihr die absoluten Halteverbotsschilder in einem kleinen Bereich (für ca. 5 Autos), wo eine Schule ist, der Schulbus hält, und dort steht absolutes Haltverbot von 7 - 14 Uhr. Es war ca. 12.30 Uhr als Ihr dort parktet.
Stellt Euch vor, die Strasse ist von beiden Seiten aus befahrbar und es wird nebeneinander mit der Motorhaube zum Bürgersteig auf beiden Seite geparkt. Stellt Euch vor Ihr hättet links geparkt, als nicht auf der Fahrseite, wie ungefähr 15 andere Autos auch.
Wäre es in dieser Situation möglicherweise eine Idee, gegen den Bescheid Einspruch zu erheben? Wie hoch sind die Kosten für solch ein Knöllchen? Punkte?
Hallo Johanna,
versuchen wir es doch mal der Reihe nach.
Aufgrund des mobilisierten Quecksilbers wird Euch oft sehr
übel und Ihr bekommt Kreislaufprobleme.
da hättest du gar nicht Auto fahren dürfen
Hat dir das niemand gesagt???
(ist wie bei einigen Medikamenten)
Ihr stellt schnell Euer Auto neben zig anderen Autos ab und
steigt aus um frische Luft in einen Nahe gelegen Park zu
schnappen. Nach ca. 30 Minuten geht es Euch besser. Ihr geht
zum Auto zurück. Dort hängt ein Knöllchen.
Ein Knöllchen hat immer einen Betrag, heißt nämlich offiziell „gebührenpflichtige Verwarnung“.
Oder war es nur ein Hinweis, dass da noch was kommt??
Stellt Euch vor, die Strasse ist von beiden Seiten aus
befahrbar und es wird nebeneinander mit der Motorhaube zum
Bürgersteig auf beiden Seite geparkt. Stellt Euch vor Ihr
hättet links geparkt, als nicht auf der Fahrseite, wie
ungefähr 15 andere Autos auch.
Vollkommen egal.
Die Rechtsprechung mutet es zu, 150m zu gehen, um zu schauen, ob da nicht ein Verbotsschild steht.
BTW. Man darf doch eigentlich nur längs zur Fahrtrichtung parken, oder??
Wäre es in dieser Situation möglicherweise eine Idee, gegen
den Bescheid Einspruch zu erheben?
Ruf vorher an.
Gegen ein Knöllchen (gebührenpflichte Verwarnung) kann man keinen Einspruch einlegen, man kann es nur akzeptieren (vollständige und rechtzeitige Zahlung des Verwarnungsgeldes) oder nicht.
Du riskierst einen Bußgeldbescheid, der mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden ist, das sind ca. 18 EUR.
Pech gehabt. Du hättest ja auch beim Auto bleiben können und den heranstürmenden Politessen alles erklären können. Einspruch sinnlos. Kosten: 20 Euro, wenn ich mich nicht irre.
Bei allem Verständniss für Deine besondere Situation, aber es ist doch so, daß jeder einen Grund und eine Erklärung für sein Verhalten hat. Und wenn jeder mit allem durchkommt, brauchen wir gar keine Regeln mehr und jeder macht einfach, was er will. Bist Du sicher, das es uns dann besser gehen würde?
nix für ungut… Barbara
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Tja, dat seh ich auch so. Wenn man / frau plötzliche einen
Schwächeanfall bekommt, der nicht „vorhersehbar“ ist, wird
man / frau wohl nicht noch spazieren gehen, sondern sich
japsend neben das Auto legen…woraufhin die Politessen
wohl den Rettungsdienst verständigen und kein Knölli
schreiben.
Was wäre mit einem „solchen vorhersehbarem Risiko“ auf der
Autobahn, möglichst noch inner Baustelle, gewesen.
Mal kurz anhalten, über die Leitplanken und einen Spaziergang
auf der Weide…
äääääääähhhhhhhhh, etwas kopfschüttelnd…
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ich wäre sehr vorsichtig mit so einer Argumentation.
Wenn du das gut ausführlichst genug berichtest, so läufst du Gefahr, dass sich der zuständigen Stelle der Verdacht aufdrängt, dass du gar nicht in der Lage warst ein Fahrzeug zu führen. …zusätzlich zur Verwarnung wegen deinem Parkvergehen.
…platzte mir eine Flanke an einem stark reparierten Zahn ab. Ich nächsten Morgen vor Dienstbeginn mit Firmenkleidung zum Zahnarzt und etwas Bohren angesagt. Ich Hosenscheißer will Spritze, Zahnarzt sieht mein Firmenhemd und fragt: Noch Dienst heute ? Ich: Ja. Dann bohren wir doch mal ohne Spritze )) Ich: (((
Soviel zum Thema Medikamente / Kreislaufbeschwerden im Straßenverkehr. Ich würde an Deiner Stelle Deinen „Einspruchswunsch“ nicht so laut werden lassen, wenn die Bußgeldstelle/Ordnungsamt es genau nimmt, kann Sie Dich der Führerscheinstelle melden, so wie es die Polizei bei Hausdurchsuchungen macht, wenn sie Drogen findet. Ob Du gefahren bist, oder nicht interessiert die nicht. Du bist ungeeignet ein KfZ im Straßenverkehr zu führen.
Zur Schwermetallausleitung: Hast Du Dir die Amalgamplomben entfernen lassen ?
Kennst Du das Buch „Amalgam“ von Daunderer ? Interessant…
Ich finde es immer wieder zum Kopf schütteln, mit welchen Gschichten die Leute wegen in diesem Fall 15.- Euro ein Theater machen.
Da sage ich nur: Stell dir vor ich mache eine Schwermtallausleitung und mir wir übel. Leider ist der einzige freie Platz in einer Feurwehreinfahrt, ich stelle mich auch nur für 10 Minuten dort hin, schade nur dass es gerade nach 5 Minuten ein Feuer gibt …
Sag mal warum denkt eingentlich keiner z. B. an die anderen Autofahrer, die durch diese egoistische Parkweise behindert werden, oder der Busfahrer, der nicht mehr durchkommt und rangieren muss. Vor der Schule hat das Halteverbot garantiert seinen Sinn.
Und wenn jemand so schlecht dran ist, dass er sich vor Übelkeit auf den nächstbesten Platz zum Parken retten muss, dann sollte er kein Auto fahren.
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