Weiss nicht so recht, wo ich diesen Artikel reinstellen kann, daher versuche ich es hier.
Unsere Tante (83) hat etliche Besitztümer, darunter zwei große Häuser. Das Eine hat sie bereits vor Jahren ihrem Enkel vermacht, der auch mit der Familie in diesem Haus wohnt. In dem Anderen wohnt sie selbst, hat ihm aber zu Lebzeiten das Haus bereits überschrieben, was er ebenfalls nach ihrem Tod erhält. Sie ist praktisch nur noch dort geduldet. Ihr Mann und sie waren sich damals einig, dass der Enkel beide Häuser erhalten sollte, da keine weiteren Verwandten vorhanden waren. Inzwischen hat sich aber Einiges verändert. Der Mann der Tante verstarb und der Enkel hat keine Zeit mehr für unsere Tante. Er meldet sich so gut wie gar nicht mehr bei ihr und hat auch keinerlei weiteres Interesse, obwohl die Tante in der Vergangenheit sehr viel für ihn getan hat. Nun braucht sie Hilfe und erwartet, dass er sich um sie kümmert, was einfach nicht der Fall ist. Es haben sich in den letzten Jahren noch andere Verwandte gemeldet, nachdem der Kontakt jahrelang eingeschlafen war, die sich weitaus mehr um sie kümmern. Sie sagt nun, sie hätte damals einen Fehler gemacht, ihm sofort beide Häuser zu überschreiben. Sie würde das Haus gerne jemandem anderen vermachen. Kann man diese Überschreibung wieder rückgängig machen?
kann man diese Überschreibung wieder rückgängig machen?
wie ich kürzlich von einem Bekannten in einem ähnlichen Fall erfahren habe, sollte das unter bestimmten Umständen möglich sein, z.B. wenn sich der Beschenkte schlecht gegenüber des Schenkers verhält und ihn (hier: die Tante) z.B. wiederholt öffentlich beschimpft und sonstigen Ärger macht. Hierzu ist aber wohl ein spezieller Paragraph im Schenkungsvertrag notwendig, der die Rückziehung der Schenkung in solchen Fällen ermöglicht. Ob das Vernachlässigen der Pflege der Tante darunter auch fällt, kann ich nicht beurteilen, das weiss jemand anderes hier vielleicht besser. Ansonsten wäre es wohl ratsam einen Anwalt in Sachen Erbrecht aufzusuchen.
ich glaube, was du meinst nennt sich „Grober Undank“. Dafür ist m. W. kein Paragraph im Schenkungsvertrag von nöten, das müsste so im Gesetz verankert sein.
Was allerdings im Schenkungsvertrag geregelt werden müsste sind zusätzliche Sachen, z. B., dass die Schenkung nichtig wird, wenn sich der Beschenkte scheiden lässt usw. (weiß ich nicht von einem Bekannten, ich habs irgendwann im TV gesehen…).
Aber wie es ja auch schon gesagt wurde sagt der Beitrag nichts darüber, ob überhaupt etwas geschenkt wurde u. ä.
Ich empfehle auch den Gang zum Anwalt. Nur der kann wirklich konkrete Aussagen über die rechtlichen Möglichkeiten machen.
Timid
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da hilft nur der Weg zu einem spezialisierten Kollegen. Dabei bitte auf jeden Fall alle Papiere rund um die Überschreibung mitbringen. Hieraus ergibt sich dann, was man machen kann. Eine Rückforderung einer Schenkung ist grundsätzlich machbar, hat aber hohe Hürden. Ggf. ergibt sich aber aus den Unterlagen, dass es auch noch andere Möglichkeiten gibt.
Gruß vom Wiz
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ich habe schon vor ewigen Zeiten die ViKa leer gemacht, weil - trotz entsprechenden Hinweises - ich mit Anfragen zu konkreten Fällen überschüttet wurde, die natürlich außerhalb von Mandatierung und Kostenrechnung laufen sollten. Gleiches Spiel mit den Expertenanfragen. Nutze daher nur noch das Forum in anonymer Form und gebe mich nur dann als Anwalt zu erkennen, wenn ich meine dass dies Sinn macht bzw. es auf eine Mandatierung hinausläuft, die ich selbst bereit wäre zu übernehmen.