ich mache gerade eine seite von unserem ort in eigenarbeit, also ohne auftrag von irgendwem. ich wede werbeflächen anbieten, mit banner oder text etc.
meine frage nun dazu, muss ich jedem die flächen zum gleichen preis anbieten, oder darf ich die preise nach nase, sprich, kleine läden weniger, kunsthandwerker und vereine sondertarife, grosse erfolgreiche mehr, etc. so art quersubventioniert eben.
wie sieht das rechtlich aus, worauf muss ich achten damit mir keiner wegen gleichbehandlungspflicht etc an den karren kann.
Hallo,
natürlich können Sie die Preise gestalten,nur Sie werden sich keine Freunde und Geschäftspartner machen, wenn Sie unterschiedliche Preise verlangen - könnte ggf. „anfechtbar“ sein.
Sie können aber für „Vereine“ einen Vereinspreis verlangen, für Firmen die größere Flächen anmieten einen höheren Rabatt oder für Vielwerber andere Preise.
Logisch, dass die Kirchengemeinde im Dorf „umsonst“ werden darf etc. Sie verstehen die Richtung?!?
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auch hier irrt edelmann wie gewöhnlich. preisgestaltungen können nicht „angefochten“ werden; das ist ein völlig falscher rechtsterminus. im zweifel ist ein vertrag durch angebotsabgabe und -annahme zustandegekommen. ärger kann es evtl. nach wettbewerbsrechtlichen gesichtspunkten geben, aber nachdem du wohl keine preisliste veröffentlichst…