Hallo!
Wo kann man Urteile über den Verlust von Originaldias lesen?
DANKE!
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Wo kann man Urteile über den Verlust von Originaldias lesen?
DANKE!
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Wo kann man Urteile über den Verlust von Originaldias lesen?
DANKE!
Hallo,
sind die Dias in einem Fotolabor verloren gegangen, dann ließ mal die allg. Geschäftbedingungen und fang laut an zu weinen. Solange du denen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kannst, bekommst du höchstenss einen unbelichteten Film als Ersatz.
Gruß Robert
Hallo!
Viel,viel komplizieter! Wir sind Beruftsfotografen und ein Kunde hat für einen Prospekt Dias zur Auswahl bestellt. Trotz Hinweise auf jedem Dia und im Lieferschein diese nur mit einem Kurierdienst zurück zu senden,wurde die Auswahlsendung per einfacher Briefpost zugeschickt. Nun sind diese weg. Nachforschungsantrag gestellt und fast fünf Monate gewartet.
Beste Grüße aus Bremen
Sollten wir nicht etwas mehr über den theoretischen Fall wissen? Es gibt ja
verschiedene Möglichkeiten:
* Fotolabor verschlampt Kundendias
* Kunde verschlampt Dias einer Fotoagentur
* Redaktion verschlampt angeforderte/unangefordert eigereichte Dias eines
Künstlers oder Fotografen
* Dias gehen auf dem Postweg verloren …
LG
EN
benützt??
Hi,
Hat der Kunde die Dias benützt und dfür bezahlt bevor er sie „zurückgesandt“ hat?
ist mir ähnlich einmal ergangen, da hat der Kunde gedacht ich könne meine
Urheberschaft nicht nachweisen, wenn die Dias verloren gehen.
allerdings hatte ich noch 2.Belichtungen.
offline
Hi,
Für drei Dias Nutzungshonorar bezahlt und den Rest dann per Post zurück. Die drei Dias wurden nach dem Verlust der ersten Sendung per Kurier zugestellt.
Beste Grüße
Hi.
ein Urteil darüber speziell kenn ich nicht,
da meist die Vernuft siegt, werden solche Dinge kaum gerichtlich fertig
ausgetragen.
Man hört und liest immer nur das sich die Gerichte an die Richtlinien
(branchenüblichen Honoraren halten) der (ich glaub in deutschland heisst das
schlaue Heft so) Honorarempfehlungen der mittelständischen Berufsfotografen.
bei diesen Honoraremfehlungen arbeiten ja Sachverständige mit.
allerdings sind diese Honorarempfehlungen eher im unteren Bereich angesiedelt, da
es eben um einen Durchschnitt geht.
manchmal ist der Aufwand eine Aufnahme herzustellen wesentlich höher als diese
Empfehlung.
Hier müsstest du also selbst einmal abklären ob dieser Betrag für Dich und Deinen
Kunden akzeptabel ist.
naja und dann ist halt die Frage ob es sich um 5 oder 50 Aufnahmen handelt.
in Österreich wäre lt. diesen Empfehlungen nur 500 Euro Schadensersatz pro Dia,
was freilich ein Witz ist.
Immerhin kann eine Aufnahme in einem Jahr ein Mehrfaches davon an Nutzungsentgelt
bringen, geschweigendenn an Umsatz bei einigen Plotts.
offline
Hallo Titus,
also theoretisch besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, denn der
Kunde hat klar definierte Vertragspflichten verletzt. Die Große Frage
ist nun, wie der Schaden zu beziffern ist/wäre.
Da kann man sicher keine pauschalen Angaben machen. Ich finde zwei
Ideen ganz interessant:
1.: man informiert sich, was professionelle Stock-Agenturen in
solchen Fällen nehmen. Die haben so was meist in den AGBs stehen und
setzen es auch ab und an durch. Da hätte man mal einen Maßstab.
Diesen Wert könnte man in einem freundlichen Schreiben ansetzen und
anfordern, ggfs. per Mahnbescheid und versuchen diesen Wert vor
Gericht durchzusetzen, falls der Kunde sich wehrt. Problem: das war
die längste Zeit euer Kunde.
2.: wärt ihr Mitglieder im AGD (Allianz Deutscher Designer) hättet
ihr zwei Vorteile. Einmal eine Vergütungsordnung, wo solche Fälle
auch aufgeführt sind, quasi als Richtwerte. Zeitens eine
angeschlossene Kanzlei, die über einen Rahmenvertrag den AGD-
Mitglieder eine kostenlose Erstberatung anbietet.
Ist es ein guter Kunde, könnte man ihm die Werte unter die Nase
reiben und versuchen, auf Verständnis zu spielen und so wenigstens
einen Teilbetrag einvernehmlich zu erhalten.
Gruß - Jaschiii
Hallo!
Wo kann man Urteile über den Verlust von Originaldias lesen?
DANKE!
Daraus lernt man, immer einen zweiten Abzug da haben.
Nach Möglichkeit nur den zweiten Abzug rausgeben und die Originale Archivieren.
Gilt auch für Diplom, Magister, Doktorarbeiten und Belegexemplare, da nie das echte Original abliefern, sondern nur einen Abzug extra für den Anfrager (Schickt sowas meist nie zurück,ist aber in dem Fall auch nicht schlecht, so stolpert er immer mal auf die Sachen, wenn er in dem Bereich einen Experten sucht und man ist dann hoffentlich noch auffindbar-Visitenkarte mitschicken und Kontakt halten)
Ansonsten würd ich mich nach Urteilen über verlustige Post umschauen, die haben schon ganz anderes verloren, als ein paar dias, die man bei Rossmann als Film für ein paar Eu nachkaufen kann (das NAchknipsen bleibt einem Selbst überlassen). Post haftet nur für den Materiellen Wert, wenn der hoch genug ist (hier wohl eher nicht)
Den Rest würde ich versuchen beim Kunden zu holen, dazu hilft die betriebliche Rechtschutzversicherung, die Ihr als Berufsfotographen sicher habt!
Schöne Grüße
Susanne
Kein Anwalt! Dies war eine persönliche Meinung, keine Rechtsauskunft.