Hallo,
ich habe eine Frage, und zwar was passiert wenn man einen Bußgeldbescheid bekommt für zu schnell fahren ausserhalb geschl. ortschaften 41km/h zu schnell. und nicht selber gefahren ist!! in dem formular muss man sich trotzdem äussern zu personalien,… . ausserdem kann man (muss man aber nicht) die angaben zum fahrer angeben. was passiert wenn man das nicht tut, was kommt da auf einen zu??
mfg
Navi
Hallo Navi,
in dem formular muss man sich trotzdem äussern
zu personalien,… . ausserdem kann man (muss man aber nicht)
die angaben zum fahrer angeben. was passiert wenn man das
nicht tut, was kommt da auf einen zu??
Da passiert gar nichts (und kann Dir auch später nicht irgendwie angelastet werden), weil Du nicht verpflichtet bist, bei der Polizei irgendwelche Angaben zum Sachverhalt zu machen. Bei der Polizei mußt Du einzig und allein Deine Personalien angeben.
Gruß
Renee
Das ist korrekt - jedoch, läßt sich der Fahrer des Fahrzeugs nicht feststellen, hat der Halter zu haften - er bekommt also letztendlich den Strafzettel.
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Das ist korrekt - jedoch, läßt sich der Fahrer des Fahrzeugs
nicht feststellen, hat der Halter zu haften - er bekommt also
letztendlich den Strafzettel.
Das ist schlicht falsch. In Deutschland gilt die Halterhaftung lediglich im ruhenden Verkehr.
Wenn der Halter nicht in der Lage (oder Willens) ist, den Verursacher zu benennen (und der auch nicht anderweitig ermittelt werden kann)droht jedenfalls die Auflage „Fahrtenbuch“. Das ist aber vom Einzelfall abhängig.
Dachsgruß
Bußgeldbescheide in Geld : auch der Halter.
Straftaten : Keine Aussage und fertig.
Fahrtenbuch kommt eben aufn Einzelfall an.
In erster Linie : Ruhe bewahren, nicht nervös werden
und niemand unnötig anschwärzen. (Betonung liegt auf
„unnötig“, manchmal tuts Not.)
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