Hallo,
mir wurde die EC-Karte aus der Geldbörse gestohlen und vor der Sperrung am Geldautomaten ein nicht unerheblicher Betrag runtergeholt.
Daß der PIN nicht dabei war, glaubt mir die Bank nicht, unterstellt mir, meine Sorgfaltspflicht nicht eingehalten zu haben und erstatten den Schaden nicht.
Kann natürlich nicht nachweisen, daß mein PIN in der Tat nicht dabei war…
Gibt es die Sammelklage der Verbraucher-Zentrale nrw?
Kennt jemand den neuesten Stand oder gibt es einen Rat, doch noch an das verloren gegangene Geld zu kommen?
Und wie kann ich meine neue EC-Karte vor solchen Zugriffen sichern?
Ich würde sagen, es kommt auf die Höhe des Betrages an, ob Du Dir die
Mühe machst und zum RA gehst. Nur ein solcher kann Dir den aktuellen
Stand der Rechtsprechung in der entsprechenden Gegend mitteilen.
Daran lassen sich dann die tatsächlichen Chancen eines weiteren
Vorgehens ablesen.
wenn es nicht zu lange her ist,sofort Anwalt einschalten und verlangen,das die Video-Aufzeichnungen der enstprechenden Geldautomaten
herangezogen werden…in der Regel sind diese für 1 Woche bei den Banken gespeichert…
Damit läßt sich zumindest schon mal feststellen,wer da abgehoben hat…
Anzeige macht dann dein Anwalt gegen diese Person----