Rechnung kurz vor Vertragsende

Hallo alle zusammen,

nun angenommen jemand kündigt sein Webhosting Vertrag bei einem Anbieter, der zufällig zwei gleiche Ziffern im Namen trägt :wink: Dieser Vertrag läge nun völlig brach, d.h. es ist keine Domaine registriert und damit weder eMail-Nutzung noch Webspace-Nutzung möglich.

Angenommen dieser jemand erhält 13 Tage vor Vollzug der Kündigung eine Rechnung (wohlgemerkt ohne Gegenleistung) über einen Vertragszeitraum von 6 Monaten in voraus. Gekündigt wurde Anfang des vorherigen Monats.

Dieser Jemand schreibt sofort an die Firma eine eMail und erklärt die Rechnung für fehlerhaft oder nichtig und bemerkt ausdrücklich, dass man nicht bereit sei diesen Betrag zu zahlen bzw. das die Firma von einer Lastschrift absehen möge.

Als Antwort erhielt derjenige einen Tag später eine kurze eMail, in der man die Richtigkeit der Rechnung feststellte und man bemerkte, dass zu viel bezahltes Geld nach Vertragsende zurückerstattet werde.

Am selben Tag widerrief er die Einzugsermächtigung und erklärte, dass er den Rechnungsbetrag nicht anerkenne. Zudem kündigte er an, dass er eine Lastschrift stornieren werde, falls man dennoch auf sein Konto zugreifen würde. Außerdem bemerkte er, dass er sogleich den Restbetrag überweisen würde (Tagessatz x unbezahlte Tage).

Als Antwort kam nur eine Androhung von Strafgeld, falls man eine Rücklastschrift veranlassen würde. Zudem wurde von dem Privatkonto an selbem Tag noch das Geld abgebucht.

Darf man einen Tag, nachdem die Rechnung verschickt wurde, den Rechnungsbetrag einziehen?

Wenn man gegen die Rechnung sofort nach Erhalt Einspruch einlegt, darf das Geld trotzdem eingezogen werden?

Wenn man eine Rücklastschrift veranlässt, nachdem dies angekündigt wurde und nachdem fristgerecht Einspruch gegen die Rechnung erhoben wurde, darf die Firma „Bearbeitungsgebühren“ dagegen verlangen?

Wenn man bereits die anteiligen fälligen Kosten selbst berechnet und überwiesen hat und dann den überzogenen Betrag zurückholt, welche Konsequenzen könnten möglicherweise folgen oder macht man sich damit strafbar?

Nur so ein paar hypotetische Gedanken…

Viele Grüße
Ysdi

Ungerechtfertigte Bereicherung
Hallo Ysdi,

nun angenommen jemand kündigt sein Webhosting Vertrag bei
einem Anbieter, der zufällig zwei gleiche Ziffern im Namen
trägt :wink: Dieser Vertrag läge nun völlig brach, d.h. es ist
keine Domaine registriert und damit weder eMail-Nutzung :noch
Webspace-Nutzung möglich.

[zip]

Als Antwort erhielt derjenige einen Tag später eine kurze
eMail, in der man die Richtigkeit der Rechnung feststellte und
man bemerkte, dass zu viel bezahltes Geld nach Vertragsende
zurückerstattet werde.

Hier liegt ganz klar eine ungerechtfertigte bereicherung nach §812 BGB vor. Zumindest wenn das alles so war, wie Du es hier dargestellt hast. Entweder ist die Firma ganz schön dreist und stupide oder Du hast den Fall nicht ganz so dargestellt, wie er wirklich abgelaufen ist.

Grüße,

Anwar

Hallo,

hier handelt es sich offenbar um jenen Provider, der sich bei der Kündigung von Dir bestätigen lässt, dass Deine Kündigung nicht zurückgenommen wird und innerhalb weniger Stunden Dich vom Netz nimmt, aber umgehend die Gebühren abbucht. Deine Domain ist im übrigen nunmehr auch frei auf dem Markt zu bekommen. Dies ist etwa ein Tag nach der Kündigung. Dies prüfen und Kopie anfertigen, dass Deinen Domain von dieser Firma freigegeben ist. Theoretisch kann 1&1 mit Deiner Domain einen anderen User neu aufnehmen und für die Zeit, wo von Dir Geld verlangt wird, gleichzeitig von einem anderen Geld verlangen. Ab sofort alles dokumentierne, was Du mit dieser Firma zu tun hast. Beachte bitte, dass die Buchhaltung offenbar in KA sitzt, während der Provider selbst seine Anlagen und die technischen Fragen von einem anderen Ort aus diktiert. Beide Seiten haben offenbar kaum eine für ein ordnungsgemässen Betrieb funktionierende Kommunikation.

nun angenommen jemand kündigt sein Webhosting Vertrag bei
einem Anbieter, der zufällig zwei gleiche Ziffern im Namen
trägt :wink:

und dazwischen das &

Dieser Vertrag läge nun völlig brach, d.h. es ist
keine Domaine registriert und damit weder eMail-Nutzung noch
Webspace-Nutzung möglich.

Angenommen dieser jemand erhält 13 Tage vor Vollzug der
Kündigung eine Rechnung (wohlgemerkt ohne Gegenleistung) über
einen Vertragszeitraum von 6 Monaten in voraus. Gekündigt
wurde Anfang des vorherigen Monats.

Dieser Jemand schreibt sofort an die Firma eine eMail und
erklärt die Rechnung für fehlerhaft oder nichtig und bemerkt
ausdrücklich, dass man nicht bereit sei diesen Betrag zu
zahlen bzw. das die Firma von einer Lastschrift absehen möge.

Als Antwort erhielt derjenige einen Tag später eine kurze
eMail, in der man die Richtigkeit der Rechnung feststellte und
man bemerkte, dass zu viel bezahltes Geld nach Vertragsende
zurückerstattet werde.

Wenn Du hier die Lastschrift zurück gibst, wirst Du wohl auch noch erkennen müssen, dass weder der Termin des Lastschrifteinzuges stimmt noch dass andere Daten zutreffen. Das zuviel bezahlte Geld - wird unter Abzug der Kosten für die Auflösung -siehe Deinen Vertrag an - an Dich erstattet.

Am selben Tag widerrief er die Einzugsermächtigung und
erklärte, dass er den Rechnungsbetrag nicht anerkenne. Zudem
kündigte er an, dass er eine Lastschrift stornieren werde,
falls man dennoch auf sein Konto zugreifen würde. Außerdem
bemerkte er, dass er sogleich den Restbetrag überweisen würde
(Tagessatz x unbezahlte Tage).

war richtig so. Man wird nun aber von Purit… Dir langsam beginnen zu drohen. Habe dies hinter mir. Hatte eine Musterprozess geplant, konnte ihn nicht durchziehen, weil aus der obersten Etage „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ alle Forderungen erlassen wurden. was letztlich lachhaft war, weil es sich um Gelder drehte, die 1&1 ohnehin nicht zugestanden haben.

Als Antwort kam nur eine Androhung von Strafgeld, falls man
eine Rücklastschrift veranlassen würde. Zudem wurde von dem
Privatkonto an selbem Tag noch das Geld abgebucht.

Das Problem ist ja, dass Du bei diesen Provider keinen Zugang nach der Kündigung hast. Dies ist offenbar gezielt so, um jeden, der sich abmeldet mit erheblichen Telefonkosten und Schriftverkehr zu peinigen. Und Warnung vor dem Schriftverkehr. Die Argumente wechseln sich ab.

Darf man einen Tag, nachdem die Rechnung verschickt wurde, den
Rechnungsbetrag einziehen?

Wenn man gegen die Rechnung sofort nach Erhalt Einspruch
einlegt, darf das Geld trotzdem eingezogen werden?

Das interessiert diesen Haufen nicht.

Wenn man eine Rücklastschrift veranlässt, nachdem dies
angekündigt wurde und nachdem fristgerecht Einspruch gegen die
Rechnung erhoben wurde, darf die Firma „Bearbeitungsgebühren“
dagegen verlangen?

es wird versucht werden, immer wieder abzubuchen und immer wieder neuen Kosten zu produzieren. Schau mal in Deine Vertragsunterlagen. Der Hinweis, dass die das überzahlte Geld anch Vertragsabschluss erhälst ist falsch.

Wenn man bereits die anteiligen fälligen Kosten selbst
berechnet und überwiesen hat und dann den überzogenen Betrag
zurückholt, welche Konsequenzen könnten möglicherweise folgen
oder macht man sich damit strafbar?

Nein, habe es auch so gemacht. Im Gegenteil, Das Vorgehen von diesem Provider ist mehr als rechtlich korrekt.

Gruss Günter

Hallo,

Das Problem ist ja, dass Du bei diesen Provider keinen Zugang
nach der Kündigung hast. Dies ist offenbar gezielt so, um
jeden, der sich abmeldet mit erheblichen Telefonkosten und
Schriftverkehr zu peinigen. Und Warnung vor dem
Schriftverkehr. Die Argumente wechseln sich ab.

Mein Tipp: Den Schriftverkehr einfach ingnorieren. Der ist a)eh belanglos und b) spart das Geld.

Das interessiert diesen Haufen nicht.

Aber vielleicht den Richter.

es wird versucht werden, immer wieder abzubuchen und immer
wieder neuen Kosten zu produzieren.

Nur das das die Bank nach ca. dem dritten Mal nicht mehr machen wird. Aber bitte, wenn die das Geld dafür haben…

Nein, habe es auch so gemacht. Im Gegenteil, Das Vorgehen von
diesem Provider ist mehr als rechtlich korrekt.

Das wage ich zu bezweifeln.

Grüße,

Anwar

Moin,

Danke für die schnellen Antworten!

Dann weiß ich ja, was zu tun wäre. Schauen wir mal wie lange diese Never-Ending-Story andauert.

1&1 ist standfest der Meinung, dass, solange der Vertrag noch läuft (und wenn es nur 3 Tage wären), sie dadurch wegen der 6- oder 12-Monate-Im-Voraus-Bezahl-Klausel das Recht hätten kurz vor Ende noch mal eine satte Rechnung zu stellen.

Nur der Meinung bin ich nicht. Ich denke, wenn durch Kündigung feststeht, dass der Vertrag keine 6- oder 12- Monate mehr Bestand hat, dann gilt genausowenig die Klausel im Vertrag, die sowieso nur den normalen Abrechnungsablauf repräsentiert (also wenn keine Kündigung vorliegt). Ansonsten würden ja Gebühren über den Vertragszeitraum hinaus bezahlt werden und das erscheint mir doch sehr fragwürdig. Man hätte also eine sozusagen Abschlussrechnung für die paar Tage stellen sollen.

Warum allerdings 1&1 erstmal das Geld einzieht ist mir sofort klar. Selbst wenn die Firma nur für einen halben Monat das Geld auf deren Konto lagert oder arbeiten lässt, ist das für 1&1 ein zinsloser Kredit. Das in der Masse ergibt garantiert eine größere Summe. Natürlich entsteht bei dem Kunden dadurch auch ein finanzieller Schaden durch Zinsverlust oder bei Soll halt durch höhere Schulden, die von 1&1 natürlich nicht erstattet werden. Dabei ist klar, dass dieser Schaden eher gering bis verschwindend gering ausfällt, aber er ist präsent.

Außerdem ist zu befürchten, dass am Ende noch irgendwelche merkwürdigen Gutschriften zustande kommen, die nur abgerundete volle Monate gutschreiben oder dass man ewig hinter sein Geld herlaufen muss, weil 1&1 wieder irgendwas „übersehen“ hat oder etwas „nicht auffindbar“ ist.

Es ist unheimlich schlimm, wenn man etwas von 1&1 will. In diesem Fall, so hab ich das „gehört“, bekommt man wenig aussagekräftige Textbausteine.

Na ja,

Bis die Tage :smile:

Grüße

Ysdi

Hallo,

dieser Auffassung bin ich nicht und habe diese Meinung auch so gegenüber 1&1 vertreten. Mir war sofort klar, um wen es sich handelt.

Dann weiß ich ja, was zu tun wäre. Schauen wir mal wie lange
diese Never-Ending-Story andauert.

Mindestens sechs Monate.

1&1 ist standfest der Meinung, dass, solange der Vertrag noch
läuft (und wenn es nur 3 Tage wären), sie dadurch wegen der 6-
oder 12-Monate-Im-Voraus-Bezahl-Klausel das Recht hätten kurz
vor Ende noch mal eine satte Rechnung zu stellen.

Das Hauptarguemnt von mir war, dass 1&1 ohne meine Zustimmung die Webseite aus dem Netz genommen hat und auch die Domain freigegebn hat, selbst keinerlei Kosten mehr hat, trotzdem, unter Berücksichtigung, dass meine Domain erneut verkauft und sogar erneut über 1&1 Gebühren kassiert werden können, wenn ein Dritter meine frühere Domain benutzt, sich ungerechtfertigt bereichert. Auch ich habe die Domain gekündigt. Wenn ich aber z.B. zum 31.7.2004 am 01.01.2ß004 kündige kann ich nicht davon ausgehen, dass am 02.01.2004 die Domain bereits zu weiteren Verkauf frei ist unn meine HP nicht mehr im Netz ist. 1&1 erbringt ab dem Kündigungstermnin bis zum Kündigungsende keinerlei Leistungen. Die Abmeldung sit so aufgebaut, dass der Kunden nicht erkennen kann, wenn er bestätigt, dass er die Kündigung aufrecht erhält, dass er gleichzeitig damit bestätigt, dass er die Kosten trägt bis zum Ende der Frist, obwohl 1$1 keine Leistung erbringt. Ich hätte gerne gegen 1&1 einen Musterprozess geführt. Aber 1&1 kam mir mit der Rücknahme aller Forderungen zuvor. Der Gipfel war im Übrigen, dass mir von 1&1 Geschäftsstelle Karlsuhe erklärt wurde, dass man die Abrechnung nicht korrigieren könne, dies sei buchhalterisch nicht möglich. Ich erhielt dann nachdem die Firma - Vorstand - auf Zahlungen verzichtet hat eine Gutschrift der Differenz und der Anweisung an mich die - von mir nicht bezahlte Differenz - an mich zu überweisen. Dann ist mir wirklich der Kragen geplatzt. Ich glaube, ich habe noch nie im Leben am Telefon so gebrüllt und Zweifel an der Quali von Mtarbeitern geäussert wie nach Eingang diese Mail zur Rückerstattung nicht von mir bezahlter Beträge.

Nur der Meinung bin ich nicht. Ich denke, wenn durch Kündigung
feststeht, dass der Vertrag keine 6- oder 12- Monate mehr
Bestand hat, dann gilt genausowenig die Klausel im Vertrag,
die sowieso nur den normalen Abrechnungsablauf repräsentiert
(also wenn keine Kündigung vorliegt). Ansonsten würden ja
Gebühren über den Vertragszeitraum hinaus bezahlt werden und
das erscheint mir doch sehr fragwürdig. Man hätte also eine
sozusagen Abschlussrechnung für die paar Tage stellen sollen.

Richtig, das will man aber nicht.

Warum allerdings 1&1 erstmal das Geld einzieht ist mir sofort
klar. Selbst wenn die Firma nur für einen halben Monat das
Geld auf deren Konto lagert oder arbeiten lässt, ist das für
1&1 ein zinsloser Kredit. Das in der Masse ergibt garantiert
eine größere Summe. Natürlich entsteht bei dem Kunden dadurch
auch ein finanzieller Schaden durch Zinsverlust oder bei Soll
halt durch höhere Schulden, die von 1&1 natürlich nicht
erstattet werden. Dabei ist klar, dass dieser Schaden eher
gering bis verschwindend gering ausfällt, aber er ist präsent.

Außerdem ist zu befürchten, dass am Ende noch irgendwelche
merkwürdigen Gutschriften zustande kommen, die nur abgerundete
volle Monate gutschreiben oder dass man ewig hinter sein Geld
herlaufen muss, weil 1&1 wieder irgendwas „übersehen“ hat oder
etwas „nicht auffindbar“ ist.

eben

Es ist unheimlich schlimm, wenn man etwas von 1&1 will. In
diesem Fall, so hab ich das „gehört“, bekommt man wenig
aussagekräftige Textbausteine.

Gruss Günter