Hallo,
hier handelt es sich offenbar um jenen Provider, der sich bei der Kündigung von Dir bestätigen lässt, dass Deine Kündigung nicht zurückgenommen wird und innerhalb weniger Stunden Dich vom Netz nimmt, aber umgehend die Gebühren abbucht. Deine Domain ist im übrigen nunmehr auch frei auf dem Markt zu bekommen. Dies ist etwa ein Tag nach der Kündigung. Dies prüfen und Kopie anfertigen, dass Deinen Domain von dieser Firma freigegeben ist. Theoretisch kann 1&1 mit Deiner Domain einen anderen User neu aufnehmen und für die Zeit, wo von Dir Geld verlangt wird, gleichzeitig von einem anderen Geld verlangen. Ab sofort alles dokumentierne, was Du mit dieser Firma zu tun hast. Beachte bitte, dass die Buchhaltung offenbar in KA sitzt, während der Provider selbst seine Anlagen und die technischen Fragen von einem anderen Ort aus diktiert. Beide Seiten haben offenbar kaum eine für ein ordnungsgemässen Betrieb funktionierende Kommunikation.
nun angenommen jemand kündigt sein Webhosting Vertrag bei
einem Anbieter, der zufällig zwei gleiche Ziffern im Namen
trägt 
und dazwischen das &
Dieser Vertrag läge nun völlig brach, d.h. es ist
keine Domaine registriert und damit weder eMail-Nutzung noch
Webspace-Nutzung möglich.
Angenommen dieser jemand erhält 13 Tage vor Vollzug der
Kündigung eine Rechnung (wohlgemerkt ohne Gegenleistung) über
einen Vertragszeitraum von 6 Monaten in voraus. Gekündigt
wurde Anfang des vorherigen Monats.
Dieser Jemand schreibt sofort an die Firma eine eMail und
erklärt die Rechnung für fehlerhaft oder nichtig und bemerkt
ausdrücklich, dass man nicht bereit sei diesen Betrag zu
zahlen bzw. das die Firma von einer Lastschrift absehen möge.
Als Antwort erhielt derjenige einen Tag später eine kurze
eMail, in der man die Richtigkeit der Rechnung feststellte und
man bemerkte, dass zu viel bezahltes Geld nach Vertragsende
zurückerstattet werde.
Wenn Du hier die Lastschrift zurück gibst, wirst Du wohl auch noch erkennen müssen, dass weder der Termin des Lastschrifteinzuges stimmt noch dass andere Daten zutreffen. Das zuviel bezahlte Geld - wird unter Abzug der Kosten für die Auflösung -siehe Deinen Vertrag an - an Dich erstattet.
Am selben Tag widerrief er die Einzugsermächtigung und
erklärte, dass er den Rechnungsbetrag nicht anerkenne. Zudem
kündigte er an, dass er eine Lastschrift stornieren werde,
falls man dennoch auf sein Konto zugreifen würde. Außerdem
bemerkte er, dass er sogleich den Restbetrag überweisen würde
(Tagessatz x unbezahlte Tage).
war richtig so. Man wird nun aber von Purit… Dir langsam beginnen zu drohen. Habe dies hinter mir. Hatte eine Musterprozess geplant, konnte ihn nicht durchziehen, weil aus der obersten Etage „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ alle Forderungen erlassen wurden. was letztlich lachhaft war, weil es sich um Gelder drehte, die 1&1 ohnehin nicht zugestanden haben.
Als Antwort kam nur eine Androhung von Strafgeld, falls man
eine Rücklastschrift veranlassen würde. Zudem wurde von dem
Privatkonto an selbem Tag noch das Geld abgebucht.
Das Problem ist ja, dass Du bei diesen Provider keinen Zugang nach der Kündigung hast. Dies ist offenbar gezielt so, um jeden, der sich abmeldet mit erheblichen Telefonkosten und Schriftverkehr zu peinigen. Und Warnung vor dem Schriftverkehr. Die Argumente wechseln sich ab.
Darf man einen Tag, nachdem die Rechnung verschickt wurde, den
Rechnungsbetrag einziehen?
Wenn man gegen die Rechnung sofort nach Erhalt Einspruch
einlegt, darf das Geld trotzdem eingezogen werden?
Das interessiert diesen Haufen nicht.
Wenn man eine Rücklastschrift veranlässt, nachdem dies
angekündigt wurde und nachdem fristgerecht Einspruch gegen die
Rechnung erhoben wurde, darf die Firma „Bearbeitungsgebühren“
dagegen verlangen?
es wird versucht werden, immer wieder abzubuchen und immer wieder neuen Kosten zu produzieren. Schau mal in Deine Vertragsunterlagen. Der Hinweis, dass die das überzahlte Geld anch Vertragsabschluss erhälst ist falsch.
Wenn man bereits die anteiligen fälligen Kosten selbst
berechnet und überwiesen hat und dann den überzogenen Betrag
zurückholt, welche Konsequenzen könnten möglicherweise folgen
oder macht man sich damit strafbar?
Nein, habe es auch so gemacht. Im Gegenteil, Das Vorgehen von diesem Provider ist mehr als rechtlich korrekt.
Gruss Günter