Angenommen, man hat einen Ausbildungsvertrages (BA) im Dezember 2003 unterschrieben, zu anfangen im Oktober 2004. Kann diese Person im Juli 2004 den Vertrag kündigen / aufheben / rücktretten?
Problem ist: Im Vertrag steht nur, dass man in der Probezeit (1 Monat, also Oktober 2004) kündigen kann, zum Monatsende, aber nichts darüber, was DAVOR passieren kann.
Kann die Firma Schadenersatz verlangen, wenn man zum Ende Oktober kündigt, aber in Oktober zur Ausbildung nicht erscheint, weil man eigentlich bereits eine Arbeitsstelle hat?
Kann man in Juli fristlos kündigen? Kann die Firma verlangen, dass die Person den ganzen Oktober die Ausbildung (eigentlich Unterricht in der BA) besucht?
Hallo Beatriz,
ich fände es nur fair, wenn man dem Ausbildungsbetrieb sofort sagen würde, dass man die Stelle nicht antreten möchte.
Der Betrieb kann eigentlich nichts dagegen tun, da du ansonsten ja einfach am ersten Tag deine Ausbildung in der Problezeit beenden könntest.
So hat der Betrieb eventuell noch die Möglichkeit jemand anders eine Chance zu geben.
Gruß Ivo
Hallo Beatriz,
ich fände es nur fair, wenn man dem Ausbildungsbetrieb sofort
sagen würde, dass man die Stelle nicht antreten möchte.
nicht möchte,würde ich vielleicht nicht gerade erwähnen,sondern vielleicht etwas anderst verpackt mittels ne kleine schwindelei ect.
( oma krank,mußt sie pflegen oder so )vielleicht willst du dort mal irgendwann später arbeiten und wer weiss ob der betrieb nicht dann irgendwo solche nicht möchte absagen gespeichert hat und dann auch nicht möchte 
Der Betrieb kann eigentlich nichts dagegen tun, da du
ansonsten ja einfach am ersten Tag deine Ausbildung in der
Problezeit beenden könntest.
So hat der Betrieb eventuell noch die Möglichkeit jemand
anders eine Chance zu geben.
da werden die heute jede menge ersatz haben
Gruß Ivo
schönen sonntag
h.b
Angenommen, man hat einen Ausbildungsvertrages (BA) im
Dezember 2003 unterschrieben, zu anfangen im Oktober 2004.
Kann diese Person im Juli 2004 den Vertrag kündigen / aufheben
/ rücktretten?
Hallo.
Du kannst einen Ausbildungsvertrag nach dem BBiG ohne Einhalten einer Frist auch vor Arbeitsaufnahme schriftlich kündigen. Sei so nett und benutze dabei im Gegensatz zu hier wenigstens eine Anrede und eine Verabschiedung. Das gehört zum guten Ton. Schadensersatzforderungen können Deiner Schilderung nach ausgeschlossen werden (wenn Du keine „Kleinigkeit“ vergessen hast zu erwähnen).
Gruß,
LeoLo
Hallo Leolo,
ich war mir nicht ganz sicher, wie ich meine Frage hier schreiben sollte. Ich habe in den Richtlinien dieses Forums gelesen, dass man nicht als 2. Person sondern als 3. person schreiben sollte, um die Persönlichkeit der Frage zu unterdrücken.
Tut mir leid, ob das zu grob oder zu knapp vorkam… Normalerweise Grüße ich und verabschiede mich auch.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Gruß,
Beatriz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]