Hallo zusammen!
Muß man, wenn man etwas in einem Fachgeschäft gekauft und bezahlt hat, bei einer Rückgabe einen Gutschein akzeptieren?
Oder kann man auf die Rückzahlung des Geldes bestehen? Schließlich hat man ja auch nicht mit einem Gutschein bezahlt.
Gruß Gerrit
Hi,
Schließlich hat man ja auch nicht mit einem Gutschein bezahlt.
nee, das nicht, aber man hat einen Vertrag abgeschlossen und für sein Geld auch Ware oder Dienstleistung erhalten.
Ohne in die Details zu gehen, ist es so :
Wenn Dir das Teil nicht mehr gefällt, muss es der Verkäufer überhaupt nicht zurücknehmen. Wenn er es tut, ist es Kulanz und Du kannst Dich darüber freuen. Die Ausgabe des Gutscheins ist üblich und nicht zu bemängeln.
Wenn das Teil wie auch immer nicht in Ordnung ist, gelten Deine Rechte im Rahmen der Gewährleistung, und da helfen Dir die FAQ weiter.
Gruss Hans-Jürgen
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