Vorsorgevollmacht- eine Formulierung fehlt mir

Hallo,

angenommen, ich verfasse eine Vorsorgevollmacht, der Bevollmächtigte ist Anton.
Nun tritt der eine besondere Fall ein, daß Anton zeitgleich mit mir geschäftsunfähig wird oder seinen Willen nicht mehr kundtun kann. In diesem einen besonderen Fall soll die verfasste Vorsorgevollmacht uneingeschränkt auf Berta übertragen werden. Wie müsste ich diese automatische Übertragung auf Berta formulieren? Oder wo kann ich diese nachlesen?

Mir liegen diverse offizielle Unterlagen hierfür vor, jedoch keine behandelt meine Frage konkret.
Ach- und sollte ich hier nicht im richtigen Brett sein - teilt es mir bitte mit.

Danke schonmal, fiix.

Moin,

angenommen, ich verfasse eine Vorsorgevollmacht, der
Bevollmächtigte ist Anton.
Nun tritt der eine besondere Fall ein, daß Anton zeitgleich
mit mir geschäftsunfähig wird oder seinen Willen nicht mehr
kundtun kann. In diesem einen besonderen Fall soll die
verfasste Vorsorgevollmacht uneingeschränkt auf Berta
übertragen werden. Wie müsste ich diese automatische
Übertragung auf Berta formulieren? Oder wo kann ich diese
nachlesen?

Bei uns steht es so drin:
„Sollte der von mir oben benannte Bevollmächtigte nicht in der Lage oder nicht mehr willens sein, die Vollmacht zu übernehmen, so benenne ich als Bevollmächtigten… Berta“

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

ich danke Dir. Aber vielleicht solltet Ihr Euch auch nochmal um eine Formulierung kümmern. Denn wenn es hart auf hart kommt langt Euer Text auch nicht - da schon definiert werden muß, was „nicht in der Lage sein“ bedeutet.
Und das sieht ungefähr so aus: Im Falle, daß Anton auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, so soll Anton Berta diese Vollmacht uneingeschränkt übertragen. Sollte Anton seinen Willen nicht mehr kundtun können, …(und hier setzt meine mir fehlende Formulierung ein)
Das Problem ist in der Grundsache das, daß die Vollmacht auch anerkannt werden muss - zumal der Bevollmächtigte anderen Parteien gegenüber evtl. unliebsame Entscheidung treffen könnte. Und um das zu sichern, muß der Text auch juristisch „wasserdicht“ sein.

Gruß, fiix.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

ich danke Dir. Aber vielleicht solltet Ihr Euch auch nochmal
um eine Formulierung kümmern. Denn wenn es hart auf hart kommt
langt Euer Text auch nicht - da schon definiert werden muß,
was „nicht in der Lage sein“ bedeutet.

Tja, da meine Frau selber Juristin ist und den Text entworfen hat, verlasse ich mich mal darauf, dass es so schon in Ordnung geht.

Gruß
Stefan