Eine Ausländische Firma verschickt unbegründete Rechnungen an Deutsche Internetnutzer. Für Rückfragen/Widerspruch steht nur eine 0190-Nummer zur Verfügung.
Ich würde eine solche Rechnung einfach ignorieren, erst auf einen Mahnbescheid reagieren, der natürlich nie kommen würde. …
Die Frage ist, kann diese Firma den Versuch risikofrei starten?
Beispielsweise gezielt Spam versenden, mit Einhaltung von Fristen, im ‚richtigen‘ Moment mahnen. …
Die Kosten gehen dabei gegen Null und der Eine oder andre ruft sicher den teuren ‚Anrufbeantworter‘ an. Wenn sich jemand beschwert, wird von einer Verwechslung gesprochen und die Rechnung für Gegenstandslos erklärt. …
Kann so eine Firma so etwas wirklich risikofrei durchziehen? Mir fällt nicht ein, gegen welches Gesetz da verstoßen wird und wie im Einzelfall nachzuweisen wäre, daß es sich nicht wirklich um einen Irrtum handelt.
Sind Rechnungen mit nur einer 0190-Nummer als Absender zulässig? Ich meine damit nicht, ob die Rechnung gültig ist. Ich gehe davon aus, daß niemand erwartet, daß die Rechnung bezahlt wird.
Du sagst es doch schon im Titel: So etwas ist Betrug:
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Aus: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Hallo Anwar,
ja, besser könnte es nicht passen. Besonders Absatz 2 beruhigt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Aber wird das mit der Klage und dem Nachweis bei einer Firma im Ausland nicht schwierig? Wer soll da prüfen, ob es sich nicht wirklich nur um einen Irrtum handelt? Ich stelle mir vor, ein Freund von mr würde so eine Rechnung bekommen und damit zur Polizei gehen. Würden die die nicht einfach nur drei Monate ‚ablagern‘ und die Ermittlungen dann ergebnislos einstellen? Auf der ‚Rechnung‘ brauchen ja nur 19 Euro stehen, damit die Masche funktioniert.
Laufen die wirklich Gefahr, verurteilt zu werden?
Aber wird das mit der Klage und dem Nachweis bei einer Firma
im Ausland nicht schwierig? Wer soll da prüfen, ob es sich
nicht wirklich nur um einen Irrtum handelt?
Ein Irrtum ist es ganz sicher nicht, wenn hunderte davon betroffen sind. Natürlich besteht die Problematik dies herauszufinden. Dies geht jedoch recht einfach, wenn jeder der Betroffenen Anzeige erstattet. Dann kumulieren sich die Fälle recht schnell und die deutsche Staatsanwaltschaft wird mit den Kollegen im Ausland Kontakt aufnehmen.
Wichtig ist hierbei, dass der Gerichtsort Deutschland ist, da die Straftat ja hier begangen wurde!
Laufen die wirklich Gefahr, verurteilt zu werden?
IMO: Ja. Und wenn das Heimatland der Firma eine Auslieferungsvereinbarung mit der BRD hat, sieht’s nicht mehr so gut aus, für die Verantwortlichen.
Hallo Anwar,
das beruhigt mich einigermaßen.
Fast hätte ich noch 'ne dumme Gegenfrage gestellt, ich bin aber selbst darauf gekommen, daß sich so etwas nur bei einer großen Zahl von Versuchen lohnt und es dann schon auffällt.
Danke!
cu Rainer
0190 geht doch über die Telekom ?
Nur über Telekom, oder ?
Also sitzt ein Anschlussinhaber im
Rechtsgebiet.
Ist das so? Verkaufen die nicht in’s Ausland? Das würde mich aber wundern. Um die Identität zu erfahren brauchst Du aber auch dann noch Geduld und Hartnäckigkeit. Schon mal versucht?
nein 0190 oder 0900 geht auch über Provider in der Südsee…
aber für alle ist die RegTP zuständig…
Dort erfährst du auch den wahren Betreiber der Nummer.
Außerdem ist eine Mitteilung an die Verbraucherzentrale hilfreich.
Diese haben nämlich das Recht,auch ohne konkrete Forderung gegen diese
„Abzocker“ vorzugehen…
nein 0190 oder 0900 geht auch über Provider in der
Südsee…
Danke, ich hatte mir das gedacht, wußte es aber nicht.
aber für alle ist die RegTP zuständig…
Dort erfährst du auch den wahren Betreiber der Nummer.
Ist aber mit einigem Aufwand verbunden. Mal nebenbei fragen reicht nicht, ich hab’s versucht.
Außerdem ist eine Mitteilung an die Verbraucherzentrale
hilfreich.
Diese haben nämlich das Recht,auch ohne konkrete Forderung
gegen diese
„Abzocker“ vorzugehen…
Das werde ich mir merken. Wenn ich mal weider so etwas habe, werde ich mal versuchen, mich an die zu wenden. Google wird mir sicher den Weg weisen.
dass dies zumindest versuchter Betrug ist, wurde ja schon gesagt. Praktisch laufen die Fälle so ab, dass gerade im Zusammenhang mit Fällen im Internet/Mehrwertnummern-Bereich natürlich die einzelnen Fälle so geringe Summen betreffen, dass hierfür kein Aufwand lohnen würde. Allerdings wissen die Staatsanwaltschaften inzwischen darum, dass es sich hier um Massendelikte handeln, deren wirtschaftlicher Vorteil für die Täter so groß ist, dass es eben dann doch keine Bagatelldelikte sind. Daher wird eine Strafanzeige oder ein Hinweis in einem solchen Fall sofort einem bestimmten Kollegen vorgelegt, der sich in dem Bereich auskennt. Der wiederum weiß, dass es im Bundesland ggf. eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu diesem Thema gibt und leitet die Sache dann dorthin weiter. Und wenn bei denen dann mehr als nur eine Hand voll entsprechender Hinweise zu einem neuen Täter landen, läuft die ganze Maschinerie an.
D.h. solange vor einer bestimmten neuen Masche noch nicht öffentlich gewarnt wird, lohnt sich jede Anzeige auch dann, wenn die Sache nur im Versuch stecken geblieben ist (weil du nicht gezahlt/nicht die 0900er Nummer angerufen hast). Du schützt damit unerfahrene Dritte und sorgst zudem dafür, dass die Sache auch bei der StA ins Rollen kommt.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
D.h. solange vor einer bestimmten neuen Masche noch nicht
öffentlich gewarnt wird, lohnt sich jede Anzeige auch dann,
wenn die Sache nur im Versuch stecken geblieben ist (weil du
nicht gezahlt/nicht die 0900er Nummer angerufen hast). Du
schützt damit unerfahrene Dritte und sorgst zudem dafür, dass
die Sache auch bei der StA ins Rollen kommt.
ja, danke für den Hinweis.
Die Frage war aber wirklich nur interessenhalber, was wäre wenn …
Sollte mir ähnliches passieren, werde ich den Rat beherzigen.